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Handy am Steuer

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Handy am Steuer
By Olli (172.149.59.185) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 09:05:

Hallo! Bin mit 40 zu schnell geblitzt worden, samt Handy in der Hand (darum ja auch Handy hehe).
Ein Mitglied regte mal an, daß ja eine Fehlmessung durchs Handy zustandekommen könnte(Ansatzpunkt für die Gerichtsverhandlung).


Wie sieht´s damit aus ?

Ist schonmal Jemand mit Handy in der Hand geblitzt worden ? Inwiefern verschlechtert es die Situation bei 40 zu viel auf der Autobahn ?

Ist das eigentlich schon verboten, oder soll das erst noch kommen ?

By Jürgen (217.5.144.42) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 09:58:

Mann, oh Mann,
so oft, wie Du schon hier gepostet hast, daß Du deutlich zu schnell gefahren bist und dabei erwischt wurdest, kann ich Dir nur noch einen Rat geben:
Entweder schnellstens Deine Fahrweise ändern (sprich: schnell fahren und sich nicht erwischen lassen bzw. nur so schnell fahren, daß es nicht im Bußgeldbereich liegt) oder eine Jahreskarte bei der Bahn kaufen.

By michael (213.21.14.69) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 11:29:

@Olli:

Spar' dir die Gerichts- und Anwaltskosten. Die heutzutage verwendeten Meßgeräte lassen sich nicht durch Mobiltelefone stören (so z.B. zum Multanova VR 6F: OLG Düsseldorf VM 1993, Nr. 6).

By Alberto (193.159.128.89) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 15:58:

Ich glaube auch, daß Olli hier ein bißchen übertreibt - und Geschichten von anderen erzählt, die diese vielleicht begangen haben.
Ansonsten wäre er schon längst aus dem Verkehr gezogen.

Ich war ende der 80er Jahre mal so ein Kandidat. Hatte immer so 10 - 14 Punkte - und habe mit allen Tricks gearbeitet.
Da stand aber in meiner Akte ein Vermerk: Immer sofort den Fahrer ermitteln!
Jetzt bin ich wieder sauber (0 Punkte) - aber mit was für einem Aufwand!
Sollte ich mal wegen einer Privatanzeige vor Gericht stehen, so hat der Richter merkwürdigerweise eine dicke Akte auf dem Tisch liegen - und dort sieht er sämtliche "eingestellte Verfahren" von mir.
Da bekommt er natürlich das Gefühl, hier einmal etwas "nachbessern" zu müssen, was mir schon eine gewisse Hartnäckigkeit einbringt.
So ein Richter ist nur mit großem Anwaltsgeschick dazu zu zwingen, ein weiteres "eingestelltes Verfahren" hinzuzufügen.
Drum, lieber Olli, soltest Du wirklich so viele Übertretungen begehen, werden sie dich eines Tages jagen, wie einen Hund!

By Olli (172.177.236.233) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 16:36:

Leute Leute.... um mal eins vorwegzunehmen! Es geht immer um ein und den selben Verstoß.

Bisher hatte ich zwei Verstöße mit Punkten, die dummerweise kurz nacheinander lagen. Deswegen droht Fahrverbot.

Ist also nicht so, daß ich alle paar Tage geblitzt werde.

By Olli (172.177.236.233) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 16:47:

Alberto:

Ist es nicht trotzdem sinnvoll gegen jeden Bussgeldbescheid erstmal Einspruch einzulegen? Du hattest mal geschrieben, daß es nicht schlimmer kommen kann, als wenn man den Verstoß direkt zugibt.

Was ist denn nun eigentlich mit dem Handyverbot ? Ist es bereits verboten ? Wenn ja, was könnte das für Folgen haben in Verbindung mit der Geschwindigkeitsübertretung.

By me (212.169.140.71) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 17:00:

Änderungen

By kitt (62.180.188.82) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 23:23:

Hier eine Mitteilung vom ADAC zum neuen Handy-Verbot, wen´s Interessiert:

Aktuelle Themen - Autorecht



Handy-Verbot
Mit Wirkung zum 1. Februar 2001 tritt das sog. Handy-Verbot in Kraft. Nach § 23 Absatz 1 a StVO ist dem Kraftfahrer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muß. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Im Klartext: Wer sein Handy zum Telefonieren in die Hand nehmen muß, darf nur noch aus dem stehenden Fahrzeug telefonieren.

Das Handy-Verbot umfaßt dabei alle Bedienfunktionen, vor allem das Anwählen eines Gesprächspartners, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet.

Anders bei einem fest im Fahrzeug installierten Handy. Wenn das Handy zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muß, es beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck bedient werden kann, ist eine Benutzung während der Fahrt gestattet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte der Fahrer jedoch auf umfangreiche Bedienfunktionen während der Fahrt verzichten.






Die Verwendung von sog. Head-Sets bleibt auch zukünftig zulässig, sofern sie unter Beachtung der neuen Regelung verwendet werden, wenn das Telefon also zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muß. Selbstverständlich darf durch die Benutzung eines Head-Sets nicht das Gehör des Fahrers beeinträchtigt werden, so daß nur die Verwendung eines einseitigen Systems zulässig ist.

Funkgeräte fallen nicht unter das Handy-Verbot.

Zuwiderhandlungen werden ab dem 1.4.2001 mit einem Verwarnungsgeld von DM 60,-- geahndet. Da Radfahrern ab dem 1.2.2001 das Telefonieren während der Fahrt ebenfalls untersagt ist, droht auch hier ein Verwarnungsgeld in Höhe von DM 30,--.




© ADAC 2000 Impressum

By Olli (172.177.1.130) on Samstag, den 2. Dezember, 2000 - 16:06:

Puh, dann brauche ich mir ja wegen dem Handy schonmal keine Sorgen zu machen.

Ich habe eine neue Info meines Anwalts, bezüglich der Verjährung erhalten.

Bei mir besteht ein Nachsendeauftrag, da ich momentan nicht an der gemeldeten Adresse wohne!

Da wo die nachgesendete Post ankommt, bin ich allerdings nur spät abends, so daß die behördliche Aushändigung des Bußgeldbescheides wohl nicht durchgeführt werden kann, denn diese muß persönlich erfolgen.

By kitt (62.180.190.69) on Samstag, den 2. Dezember, 2000 - 17:03:

tu was du kannst, las dich nicht von diesem staat unterkriegen. wenn die in anderen bereichen geld einsparen würden, bräuchten die nicht so viel zu blitzen!! Bis auf akute gefahrenstellen sind diese blitzereien nur geldbeschaffungsmaßnahmen des bundes und der länder. und wo fließt da geld hin?? bestimmt nicht in den straßenbau oder straßen-ausbesserungen sonst wären die wege hier weitaus besser.

By Olli (172.177.1.130) on Samstag, den 2. Dezember, 2000 - 17:22:

Genau meine Meinung!

Da wo es gefährlich ist wird aus einem einzigen Grund nicht geblitzt:
Die Leute fahren dort aufgrund der Gefahrenstelle langsam, und somit kann man dort nichts abkassieren.

Es ist ja wohl total widersinnig hier auf der A5 Freiburg-Basel das Tempo auf 120 zu beschränken! Die Autobahn ist astrein und schnurgerade! Da fährt doch nachts wenn alles frei ist keiner 120!


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