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Erhöhte Geldbuße, da vor 18 Monaten auch geblitzt wurde?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Erhöhte Geldbuße, da vor 18 Monaten auch geblitzt wurde?
By Herbert (62.96.174.37) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 16:46:

Habe jetzt einen Bußgeldbescheid erhalten, da ich in der Ortschaft mit 21km/h zu schnell geblitzt wurde. Das würde normalerweise heißen 100 DM + 1 Punkt. Doch die Geldbuße wurde erhöht auf 200 DM mit dem Hinweis: Die Geldbuße wurde wegen 01 Eintragung/en im Verkehrszentralregister erhöht. Bei erneutem Verstoß droht Fahrverbot.
Daraufhin habe ich bei dem Call Center in Viechtach/Bayern angerufen, wo mir mitgeteilt wurde, bei jedem erneuten Geschwindigkeitsverstoß muß nach §17 OWiG eine Geldbuße erhöht werden, laut den Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums.
Vor ca. 17-18 Monaten wurde ich in der Ortschaft mit 29km/h zu schnell geblitzt, erhielt einen Bußgeldbescheid über ca. 120 DM + 2 Punkte und der Hinweis, daß wenn ich innerhalb eines Jahres mit 25hm/h geblitzt wird 1 Monat Fahrverbot nach sich zieht.
Wie kann das jetzt angehen, daß jetzt eine erhöhte Geldbuße verlangt wird, obwohl die eine Sache bereits verjährt ist, bzw. liegt hier nicht auch noch ein Formfehler vor, wenn nur steht: bei erneutem Verstoß droht Fahrverbot? Dies ist hier nicht zeitlich begrenzt und könnte bis zum Rentenalter reichen, oder?

By Pate (62.227.173.22) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 15:55:

Wenn du innerhalb von 12 Monaten zwei mal mit über 25 Km/h zu schnell erwischt wirst,ist der Schein für 1 Monat flöten.
Das hat jedoch nichts mit den Punkten zu tun,die werden erst 2 Jahre nach dem letzten Eintrag gelöscht.
D.h.da der letzte Eintrag vor 17-18-Monaten war,sind diese Punkte noch da und somit nicht verjährt.
Das Blöde daran ist dass diese jetzt noch mal mindestens 2 Jahre stehenbleiben und bei einem weiteren Eintrag während dieser Zeit wirds nochmal teurer.
So kann man eben auch zu Geld kommen


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