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Abwesenheit vom Wohnort

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Abwesenheit vom Wohnort
By Olli (172.171.53.112) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 10:42:

Ich habe folgende Problemstellung:

In fremdem Bundesland geblitzt worden mit drohendem Führerscheinverlust.

Ich bin in einer dualen Ausbildung, in der ich jeweils im 3 monatigen Wechsel Praxis in NRW (Heimat) und Theorie in BW habe. In BW bin ich auch geblitzt worden.

Der Anhörungsbogen geht ja nun an meine Adresse in NRW.

Dort bin ich allerdings (mindestens) zur Hälfte des Jahres nicht.

Was ist wenn dort ein Anhörungsbogen eintrifft, den ich nicht beantworten kann, weil ich hier in BW sitze. Mir ist also von einer Ordnungswidrigkeit die mit meinem Fahrzeug begangen wurde nichts bewußt.

Verjährt die Sache so nicht ? Schließlich heißt es: " Der Fahrer muß innerhalb von 3 Monaten über den Verkehrsverstoß informiert werden."

Zwar leben meine Eltern zuhause, aber was haben die mit meiner Post zu schaffen! Haben Anweisung bei Polizeibesuchen die Tür verschlossen zu lassen.

Meine Abwesenheit vom Wohnort könnte ich ggf. später auch gegenüber der Verwaltungsstelle belegen.

By pumukl (195.179.94.21) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 11:40:

Hi,
wenn du dich für langere Zeit nicht an deiner Postadresse aufhältst, solltest du einen (befristeten) Nachsendeantrag bei der zuständigen Post stellen. Klingt zwar blöd (obwohl es nicht von mir ist), aber so oder ähnlich werden die Behörden argumentieren, falls ich mich nicht irre.
MfG
pumukl

By Olli (172.177.104.254) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 11:46:

Mag sein, daß sie so argumentieren! Aber da vergessen kann jeder mal was.

Sie können zwar in der Zwischenzeit einen Bußgeldbescheid beantragen. Aber wenn ich wiederkomme, erhebe ich Einspruch und gebe ggf. einen Freund als Fahrer an! Da gegen ihn die Sache sowieso verjährt wäre würde er es also auch ohne Probleme zugeben.

Glaube dann können die nicht mehr viel machen.

By Olli (172.177.104.254) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 11:47:

Mag sein, daß sie so argumentieren! Aber vergessen kann jeder mal was.

Sie können zwar in der Zwischenzeit einen Bußgeldbescheid beantragen. Aber wenn ich wiederkomme, erhebe ich Einspruch und gebe ggf. einen Freund als Fahrer an! Da gegen ihn die Sache sowieso verjährt wäre würde er es also auch ohne Probleme zugeben.

Glaube dann können die nicht mehr viel machen.

By Veritas (62.158.255.102) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 16:53:

Vergiß es! Du bist selbst dafür verantwortlich, daß Dich an Dich gerichtete Post erreicht, und Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Post Dich erreicht. Wenn das nicht der Fall ist, kann die Behörde trotzdem die Post als "ordentlich zugestellt" ansehen, und Du hast Dir schlimmstenfalls allen erdenklichen Ärger, der sich daraus ergibt, Dir selbst zuzuschreiben.

By Olli (172.177.104.254) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 18:28:

Ich weiß, daß die Sache auf jeden Fall durchziehbar ist, wenn man sich 3 Monate lang im Ausland aufhält.


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