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Hilfe!!! Vejährungsfrist???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Hilfe!!! Vejährungsfrist???
By Michael Schäfer (212.7.162.34) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 12:31:

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Am 17.8.2000 wurde ich auf einem Autobahndreieck geblitzt. Gestern erhielt ich, bzw. meine Mutter, auf die das Auto noch angemeldet ist, ein Schreiben zu, in dem die Geschwindigkeitsüberschreitung genannt wurde (117 km/h anstatt 80 km/h) und eine Befragung, wer der Fahrzeugführer zu diesem Zeitpunkt gewesen wäre.

Also kam der Brief am 27.11.2000, gestempelt war er am 24.11.2000 und der Brief selbst hat das Datum 20.11.2000. Nachdem ich auf dieser Seite den Vejährungsparagraphen durchgelesen habe, glaube ich schon, das es verjährt wäre. Nur wie ist das mit dieser zugestandenen Arbeitszeit von anweisung bis Ausstellung des Briefes???

Habe ich nun Glück und falle unter die Verjährung? Und wie kann ich eine solche geltend machen? Was antwortet man darauf, wer gefahren ist? Lässt man sich das Foto schicken? Ich bin über jeden Tipp dankbar, der mir weiterhilft, was ich nun zurückschreiben soll.

Danke im Voraus

Michael Schäfer

Da es etwas eilig ist, wäre es nett, wenn man die Antwort auch gleichzeitig an meine E-Mail Adresse schicken könnte: micha.schaefer@rz-online.de

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 13:19:

Deine Mutter (immer vorausgesetzt, der Anhörungsbogen ist an sie adressiert) kann ganz zivil zurückschreiben, daß sie nach über drei Monaten nicht mehr wisse, wer damals gefahren ist. Von Verjährung braucht sie nichts zu schreiben. Entweder kommt dann ein Foto oder ein Polizist oder ein Strafbefehl. Da die Behörde diesmal schon nicht aufgepaßt hat, wird das nächste Mal erst recht nicht aufgepaßt, und sie hat dann auf jeden Fall ein Dokument mehr in der Hand, dessen Datum nach dem Ende der Verjährungsfrist liegt. Dann kann sie Dich identifizieren, aber die Aussage verweigern (direkter Verwandter), also hinschreiben, daß sie von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch macht und den Täter nicht nennt. Sie bekommen dann recht schnell heraus, wer der Täter war, aber zu spät...

Und nicht von der Androhung eines Fahrtenbuchs schrecken lassen. Kein Richter ordnet ein Fahrtenbuch an, wenn die Tat so lange zurückliegt und die Schuld daran, daß der Täter nicht mehr verurteilt werden kann, an der Lahmheit der Behörde liegt.

By Greatblackbird (217.49.111.237) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 17:46:

@Michael Schäfer
Das ist ja echt ungalublich, wie da gepennt wurde. Für Dich ist es auch heute schon ohne Bedeutung, ob Du noch indetifiziert wirst oder nicht. Die 3 Monate sind um und die Sache für Dich verjährt. Da hast Du wirklich Glück gehabt, gerade bei einem nicht einmal geringen Verstoß. Herzlichen Glückwunsch...

By Michael Schäfer (212.7.163.158) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 17:59:

Hi,

danke für die prompten Antworten. Wäre natürlich toll, wenn das stimmt, aber was mache ich jetzt mit dem Zeugenfragebogen?

Übrigens hat meine Mutter schon seit Jahren keinen Führerschein mehr. Ist das irgendwie von Bedeutung?

Grüsse
Michael

By Greatblackbird (212.144.200.156) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 19:52:

Das ist nicht von Bedeutung. Die Behörde muß innerhalb von 3 Monaten den tatsächlichen Fahrer ermittelt haben. Das haben sie in deinem Fall nicht geschafft. Den Zeugenfragebogen kannst Du in den Rundordner legen :)


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