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Verstoß gegen § 62/64b Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Verstoß gegen § 62/64b Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung
By klt (212.82.239.31) on Montag, den 27. November, 2000 - 19:15:

mir wird zur Last gelegt, mein Fahrzeug unbefugt abgestellt zu haben (Park and Ride Parkplatz) außerhalb der Parkbuchten. Zusätzlich gab es noch ein absolutes Halteverbot Schild (x)Dieses Schild
stand auf der Grünflache,(macht Sinn weil dort noch Gleise(=) in die Strasse eingelassen sind. Mein Fahrzeug hatte ich komplett(nichts ragte auf die Strasse) auf einem Schotterbereich (w) abgestellt, daneben befand sich eine Treppe und dann kommt das absolute Halteverbotsschild (Anfang). I I bezeichnet einzelne Parktaschen.

LagerschuppenI w w w x Treppe I I I I I
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Strasse
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I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I

Frage an die Juristen im Forum:
Wie ist die Rechtslage ? (BGS-Beamte haben das Knöllchen verteilt).

By garfield (129.143.4.36) on Montag, den 27. November, 2000 - 20:43:

Sieht fast so aus, als ob Du in der Ladezone des Lagerschuppens gestanden wärst. Dann dürfte das Knöllchen nicht ganz ohne Berechtigung sein.

Nur: wozu benutzt man Park- and Ride-Plätze? Du wirst doch nicht etwa mit der Bahn gefahren sein? ("Er hat Jehova gesagt...")

By klt (212.82.239.31) on Montag, den 27. November, 2000 - 20:47:

Sorry Garfield,
die Ladezone ist auf der anderen Seite (praktisch dort wo das L anfängt.)


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