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Nachschulung 1 3/4 Jahre später ? Und auch noch total anderer Wortlaut auf dem Bußgeldbescheid ...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Nachschulung 1 3/4 Jahre später ? Und auch noch total anderer Wortlaut auf dem Bußgeldbescheid ...
By holger kirn (62.227.51.15) on Samstag, den 25. November, 2000 - 13:03:

Hallo,

ich war 14 Tage nachdem ich den Lappen bekommen habe in einen Verkehrsunfall verwickelt ( 0 Erfahrung, und dann auch noch Glatteis ... ) und habe ein anderes Auto in einer Kurve am Heck erwischt.

Für diesen Vorfall habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen. Der Wortlaut " Sie gerieten auf die Gegenspur und verursachten einen Unfall mit Sachschaden " Hat mich 100 Mark und 2 Punkte gekostet, doch von Nachschulung stand nichts auf dem Bescheid, und nach Auskunft des Polizisten am Unfallort war dieses auch ein "B-Verstoß". Das war am 13.2.99

Doch heute kam mal wieder Post vom Landratsamt. Sie wollen mich zu einem Aufbauseminar zwingen und mir den Führerschein abnehmen wenn ich bis 28.1.2001 keines besuche. Das komische ist: am 28.1. sollte eigentlich meine Probezeit vorbei sein, die haben wohl gedacht mir wischen sie noch eins aus.

Der Wortlaut hier " Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit gefährdung", also nicht identisch mit dem Bußgeldbescheid. Nach meinem Bußgeldkatalog ist Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und Kommen auf die Gegenspur nicht Identisch ...

Ist das Rechtens ? Meinen Anwalt erreiche ich leider gerade nicht...

MFG,
Holger

By jotrocken (62.54.178.3) on Samstag, den 25. November, 2000 - 19:22:

Auch wenns vielleicht nicht exakt das gleiche ist, sehe ich da schwarz für dich, weil:


...und nach Auskunft des Polizisten am Unfallort war dieses auch ein "B-Verstoß".


Es war eindeutig ein A-Verstoß, weil es ein Bußgeld, sogar mit Pünktchen inklusive, nach sich zog.
Im übrigen können die sich mit der Aufforderung zur Nachschulung fast so viel Zeit lassen, wie sie wollen.

By Greatblackbird (145.253.158.188) on Sonntag, den 26. November, 2000 - 15:21:

@jotrocken
Wenn das geraten auf die Gegenspur ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sein soll, dann wäre ja z.B. jeder Überholvorgang eine Ordnungswidrigkeit. Ich bin aber auch der Meinung, daß es ein B-Verstoß ist, genau weiß ich es aber nicht.

mit der Aufforderung zur Nachschulung fast so viel Zeit lassen, wie sie wollen

Mit der Aufforderung können sie sich nur solange zeitlassen, wie Punkte im VZ stehen. Wenn die Aufforderung z.B. nach über 2 Jahren kommt und für den Betroffenen zwischendurch keine weiteren Punkte eingetragen wurden, fehlt der Beweis, daß überhaupt Eintragungen vorgenommen wurden, da die getilgten Punkte nicht als Beweis verwertet werden dürfen. Somit entfällt die Grundlage zur Nachschulungsaufforderung.


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