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Beweisverwertungsverbot einer Zeugenaussage ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Beweisverwertungsverbot einer Zeugenaussage ?
By Olli (172.177.148.198) on Samstag, den 25. November, 2000 - 09:47:

Hallo!

Ich komme vor Gericht, weil ich mich zu einer Geschwindigkeitsübertretung von 27 km/h nicht geäußert habe.

Die Polizei stellte Ermittlungen an, hier zuhause hat ihnen aber niemand geöffnet.

Sie sind dann mit meinem Foto durch die Nachbarschaft gelaufen und haben mich dort identifizieren lassen.
Liegt hier nicht ein Beweiserhebungsverbot vor ?

Soweit ich weiß, darf nur die Familie des Halters und der Halter selbst zu einem Verkehrsverstoß verhört werden.

Könnte mein Anwalt in der Verhandlung nicht so argumentieren, daß dies ein tiefer Eingriff in meiner Persönlichkeitsrechte darstellt ?

Wie sieht es darüberhinaus aus, wenn nur EIN Nachbar mich identifiziert hat? Wenn ich dann sage ich sei nicht gefahren, dann steht doch Aussage gegen Aussage.

Mein Anwalt will mich von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung entbinden, so daß nur er anwesend sein muß.

Über Tips wäre ich sehr dankbar.

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 25. November, 2000 - 10:17:

Eigentlich stellt die Befragung der Nachbarn einen nicht zulässigen Eingriff dar. Aber es wurde bereits in mehreren Urteilen akzeptiert (Wer weiß, wo das bei radarfalle.de steht?) und selbst wenn es unzulässig wäre, dürften die auf diese Art erhaltenen Beweise verwertet werden.

Es kann nur dann Aussage gegen Aussage stehen, wenn außer den Aussagen kein anderes Beweismittel vorhanden wäre, und dann wird erfahrungsgemäß einem unbeteiligten Zeugen mehr geglaubt als einem Beschuldigten, weil der Zeuge an sich zur Wahrheit verpflichtet ist. In Deinem Fall gibt es aber auch noch das Foto als Beweismittel, das notfalls von einem Gutachter mit dem Paßfoto aus Deinem Führerschein verglichen werden kann.

Dein Anwalt scheint nicht ganz schlecht zu sein, wenn er das vorschlägt. Immerhin kann auf diese Art verhindert werden, daß Du vor Gericht anhand des Fotos identifiziert wirst. Mit etwas Glück und wenn der zweite Verstoß nicht bekannt ist, sieht der Richter dann davon ab, einen Gutachter anzufordern. Spätestens dann, wenn ein Gutachter beauftragt werden soll, solltest Du überlegen, aufzugeben, denn die Kosten des Gutachtens zahlst Du zumindest dann, wenn Du verurteilt wirst. Frag den Anwalt, ob das Deine Rechtsschutzversicherung auch übernehmen würde.

By Olli (172.177.227.28) on Samstag, den 25. November, 2000 - 10:39:

Kann ich denn rechtlich dagegen vornehmen, daß die Nachbarn vernommen worden sind ?

Selbst wenn sie die Beweise verwerten dürfen, möchte ich gern rechtliche Schritte gegen die Beamten einleiten.

By Olli (172.177.227.28) on Samstag, den 25. November, 2000 - 10:43:

Zum Thema zur Wahrheit verpflichtet:
Er kann sich doch auch schlicht irren, der Zeuge.

Ich habe auf dem Foto die Augen geschlossen. Da kann doch schnell eine Verwechslung vorliegen.

Ist es möglich, daß man den Nachbarn vorladen läßt, damit mein Anwalt ihn ins Kreuzverhör nehmen kann.
Dabei käme nämlich ans Licht, daß keine gute Nachbarschaft vorliegt und man könnte anregen, daß der Zeuge mir negativ gesonnen ist.

Was denkst du ?

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 25. November, 2000 - 10:44:

Kannst Du versuchen. Das wäre aber dann ein Verfahren, das mit der Verhandlung zu Deinem Schnellfahren nichts zu tun hat und den Ausgang wohl eher ins Negative ziehen dürfte, wenn es bekannt wird. Das einzige, was Du damit erreichst, ist, daß evtl. spätere Schnellfahrer davon profitiern können, weil die Beamten einen Rüffel bekommen und nicht mehr mit Fotos hausieren gehne dürfen (aber unwahrscheinlich). Was Du sicher damit erreichst, ist, daß Dich Deine Nachbarn schief ansehen.

By Olli (172.177.227.28) on Samstag, den 25. November, 2000 - 10:47:

Also mit den Nachbarn habe ich wirklich kein gutes Verhältnis.
Ich mache am besten nichts gegen die Beamten.

Aber wenn der Nachbar vor Gericht erscheinen muß, glaubst du nicht, daß das Vorteile bringen könnte ?

By Alberto (212.185.252.140) on Samstag, den 25. November, 2000 - 11:26:

Sagen wir so, - er müßte eigentlich als Zeuge kommen, da er als einziger auf diesem Foto Dich identifiziert haben will.
Ein guter Anwalt könnte ihn schon verwirren - zumal man auch Fotos von Deinen Freunden, die möglicherweise eine gewisse Ähnlichkeit haben, diesem Zeugen vorlegen könnte und ihn dann nochmals vor Gericht fragen könnte, welcher nun eindeutig auf diesem Foto zu sehen sein solle.
Dann spätestens kommt er auch ins Grübeln.
Die "Feindschaft" sollte der Anwalt nur mit einem geschickten nebensatz einfließen lassen.
Ich könnte mir schon vorstellen, daß ein Richter, wenn Du selbst nicht da bist, dann entweder Dein Erscheinen anordnet (ein ganz gieriger) oder aber das Verfahren einstellt, weil dies alles zu aufwendig ist.
Versuch es, es könnte klappen.


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