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Rechtswidrige Radarfallen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Rechtswidrige Radarfallen
By Olli (172.177.119.54) on Samstag, den 25. November, 2000 - 00:56:

Ich habe mal vor längerer Zeit auf diesen Seiten gelesen, daß außerorts nur gut sichtbare Radarfallen zulässig sind. Versteckte seien angeblich unzulässig.

Ich bin am Sonntag auf der A5 mit 160 statt der erlaubten 120 geblitzt worden.

Links im Grünstreifen stand ein total kleiner Kasten, den man erst ganz spät sehen konnte. Und es hat BLITZ gemacht.

Was ist wenn ich Einspruch einlege, mit der Begründung, daß versteckte Radarfallen außerorts rechtswidrig sind ?

Es war kein Wagen am Rand geparkt, nur der blanke kleine Kamerakasten stand in der Wiese.

Wie kann ich einem drohenden Verfahren aus dem Wege gehen ?

Ich muß es unbedingt abwenden, da das der zweite Punkteverstoß innerhalb eines Jahres ist, was Führerscheinverlust bedeutet.

Ich bitte um kräftige Mithilfe und Tips. :-))

Olli

By H. (212.184.148.246) on Samstag, den 25. November, 2000 - 07:00:

Also, so weit ich weiß, ist das mit der gut sichtbaren Radarfalle bestenfalls eine Empfehlung; ich wüßte jetzt nicht, daß es irgendwo verbindlich festgehalten wäre, wie weit im Voraus ein Blitzer sichtbar sein muss;
der Einspruch dürfte also ins Leere laufen.
Auf der Autobahn wird sowieso selten aus einem PKW gemessen, weil das schon arg auffällig wäre...

Zu der Sache mit dem zweiten Punkte-Verstoß : ein Fahrverbot gibt es nur, wenn du innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwischt wurdest (z.B. 2x im Jahr mit +20km/h geblitzt führen nicht zu einem Fahrverbot).
Wenn du jetzt mit Tacho 160 geblitzt wurdest, wirst du wahrscheinlich abzüglich aller Toleranzen noch so +33 km/h in Rechnung gestellt kriegen. Wie schnell warst du denn bei deinem ersten Punkteverstoß in diesem Jahr?

By Olli (172.177.148.198) on Samstag, den 25. November, 2000 - 09:13:

Beim ersten Mal war ich 27 km/h zu schnell. Dieser Vorgang wird am 12. Januar vor Gericht verhandelt. Wie stehen denn da die Chancen, daß ich 2 km/h drücken kann? Bei 25 zu viel soll angeblich nichts passieren.

By H. (62.155.129.5) on Samstag, den 25. November, 2000 - 14:26:

Der erste Verstoß kommt erst am 12.01. vor Gericht? Ist der Bußgeldbescheid überhaupt schon rechtskräftig geworden? Wenn nicht, gab's für den +27 Verstoß auch noch keine Punkte...

By Olli (172.177.230.133) on Samstag, den 25. November, 2000 - 14:29:

an H.

Der erste Verstoß ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde ein Bußgeldbescheid gegen mich erlassen gegen den mein Anwalt fristgerecht Einspruch eingelegt hat.

Meine Sorge ist eben nur, daß beide Verstöße innerhalb eines Jahres rechtskräftig werden.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 11. Dezember, 2000 - 11:51:

@Elche und werdende Elche
siehe OFF-Topic / War: Rechtswidrige Radarfallen

By enteffm (193.227.192.23) on Mittwoch, den 13. Dezember, 2000 - 10:17:

@olli
...wenn Du anwaltlich vertreten bist, warum stellst Du dann hier im Forum solche Fragen ?

Überhaupt sind hier 90 % aller Diskussionen völlig überflüssig, da diese Leute tatsächlich besser bei einem Anwalt aufgehoben wären, der die Sach- und Rechtslage besser beurteilen dürfte, als die ganzen Hilfs-Juristen hier...

Da ich davon ausgehe, dass die ganzen Zu-Schnell-Fahrer sowieso rechtchutzversichert sind, kommt noch hinzu, dass das noch nicht mal was kostet...

Im übrigen würde ich irgendwelchem Halbwissen, was in so einem Forum gepostet wird, nie im Leben vertrauen... Und das sollte auch kein anderer hier tun...

By Olli (172.140.169.253) on Donnerstag, den 14. Dezember, 2000 - 13:46:

@ enteffm

Anwälte versuchen, daß sie für dich gerichtlich mögl. das Beste rausholen.
Allerdings wirst du von einem Anwalt kaum solche Tips, wie die Alberto Methode erfahren, oder Ähnliches. Hier im Forum werden eben Tips und Tricks ausgetauscht. Außerdem haben Andere evtl. schon die gleichen Erfahrungen gemacht, etc.

Ein Anwalt kennt sich nicht immer 100% aus. Er kann auch nur anhand von Gesetzen argumentieren. Das heißt nicht, daß er trickreich ist.

Soviel zum Thema überflüssige Fragen:
Wenn die Anwälte alle so toll wären, dann wäre das ganze Forum hier überflüssig und jeder würde sich einen Anwalt nehmen, anstatt die Alberto Methode zu verwenden. Warum machen es viele nicht ? Weil sie trotz Anwalt verurteilt werden !

Es ist doch wirklich schön naiv zu glauben, daß die Vertretung durch einen Anwalt einem unbedingt weiterhelfen muß.

Zwar war meine Frage in gewisser Weise juristisch, aufgrund der Rechtskräftigkeit eines Bußgeldbescheides, aber habe ich nicht in erster Linie eine juristische Antwort gesucht, sondern einen eventuellen Tip, wie man sich der Sache entziehen kann, sei es ein verhindern der Postzustellung oder was auch immer.
Was ein Anwalt dir sagt ist immer in einem gewissen Rahmen. Es gibt schließlich auch mehr oder weniger verbotene Tricks, die aber sehr wirkungsvoll sein können.

Bitte schreibe doch, wenn du zur Sache nichts zu sagen hast nicht solche Besserwissereien hier rein, dann denke dir deinen Teil, wenn du meinst du mußt das tun, und "gut iss".

By Brausi (145.253.2.234) on Sonntag, den 24. Dezember, 2000 - 09:58:

Wer gleich zu einem Anwalt rennt wegen 27km/h drüber, der muß mit einer Verhandlung rechnen.
Ich denke bei 27km/h drüber sollte man zahlen und Schnauze halten. Dann ist das Ding ganz schnell bei den Akten.

By michael (213.21.10.66) on Sonntag, den 24. Dezember, 2000 - 13:24:

@Brausi:

Naja, so schnell würde ich die Flinte nicht ins Korn werfen, zumindest nicht beim ersten Verstoß.

Wenn man innerhalb eines Jahres einen zweiten Verstoß mit mehr als 25 km/h Überschreitung begeht, ist auch ein 1monatiges Fahrverbot fällig. In einem solchen Fall könnte man schon mittels Anwalt versuchen, ob man nicht um ein FV drumrumkommt, wenn es so knapp ist.

Das soll aber jeder für sich selbst entscheiden - die meisten Rechtschutzversicherungen haben ohnehin eine Selbstbeteiligung von 200 DM, und man muß halt abwägen, was einem mehr lieb ist.


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