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Kann man Laser messergebnis anzweifeln?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Kann man Laser messergebnis anzweifeln?
By Benni20 (217.4.233.213) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 16:20:

Hallo,
bin mit 71km/h Innerorts erwischt worden.
nun war es eine lange gerade Straße(ideal für die grünen) und da ich in der Probezeit bin, und 71km/h genau 1km/h zuviel sind, möchte ich das Ergebnis anfechten. ich habe gesehen wie auf dem Lasermessgerät die Entfernung 350m eingestellt war.(meiner Meinnung nach eine große Entfernung).
Habe mal gehört das der Laser ungenau sein kann und es könnte doch sein, dass das bei mir der Fall gewesen ist.
Lohnt es sich das Ergebnis anzufechten? auch wenn der Laser auf einem Stativ befestigt war?

Vielen Dank für eure Antworten!

By Greatblackbird (212.144.244.136) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 19:41:

Da Du in der Probezeit bist, würde es sich für Dich sicherlich lohnen, das Ergabnis anzuzweifeln und zu versuchen, 1 km/h rauszuschlagen, aber mach`Dir nicht allzu große Hoffnungen. Tagsüber ist es soweit ich weiß, zulässig, bis auf 400m zu messen. Da das Gerät noch auf einem Stativ stand, ist die Messung wohl auch nicht verwackelt. Fehler könnten auftreten, wenn hinter Dir ein versetzt fahrendes Fahrzeug gewesen wäre und der Laserstrahl dieses Fahrzeug erwischt hat, Du aber rausgewunken wurdest, aber wie gesagt, "Stativ". Hat das Gerät 71 km/h angezeigt? Wenn ja, dann werden noch 3 km/h Meßtoleranz abgezogen und es bleibt bei einer Verwarnung.

By Pate (62.227.166.113) on Freitag, den 24. November, 2000 - 11:48:

Greatblackbird hat Recht,wenn auf dem Display 71 km/h stand werden 3km/h abgezogen,ab 100 sind es 3%.
Mit der Entfernung liegt Ihr aber falsch.
Die neueren Laser sind bis zu einer Messentfernung von 1000 mtr.zugelassen,nur nicht die Videolaser.
Ein Einspruch hätte nur Erfolg,wenn Du beweissen könntest,dass das Gerät nicht mehr geeicht war,oder wenn die Pozis nicht die vorgeschriebenen Kontrollmessungen vor und nach den eigentlichen Messungen vorgenommen hätten.
Hierfür gibt es Messprotokolle,die ordnungsgem.ausgefüllt sein müssen.
Solltest Du also doch effektiv 71 km/h zu schnell gewesen sein,verlange über Deinen Anwalt Akteneinsicht und kontrolliere das Messprotokoll.
Wenn diese i.o.ist hast Du leider Pech gehabt.

Gruß Pate

By Greatblackbird (145.253.159.0) on Freitag, den 24. November, 2000 - 20:22:

@pate
Weißt Du zufällig, auf welche Entfernung mit den Geräten nachts gemessen werden darf?

By Pate (62.158.60.27) on Samstag, den 25. November, 2000 - 11:39:

@Greatblackbird
Leider nein!!!

By Rocco (192.35.17.15) on Samstag, den 25. November, 2000 - 12:23:

Soviel ich weiß, darf nachts garnicht mehr mit der Laserpistole gemessen werden, weil nicht gewährleistet werden kann, daß der Beamte auf ein senkrechtes Bauteil zielt bzw es trifft.

By Greatblackbird (145.253.158.171) on Samstag, den 25. November, 2000 - 19:06:

@Rocco
Hast Du dafür eine Rechtsgrundlage oder eine Urteilsnummer? Wäre mal ein Grundsatz gegen dieses Treiben. Habe neulich eine Messung bei Dunkelheit aus einem gegen die Fahrtrichtung auf einer Verkehrsinsel geparkten VW-Bus bemerkt. Es wurde durch die Frontscheibe des VW-Busses gelasert.

By DAXtuning (62.104.208.91) on Sonntag, den 26. November, 2000 - 16:12:

Welche Laserpistole ist das, die auf 1000 Meter misst?

Barry Fischer
www.laserblinder.de

By pate (62.227.173.45) on Montag, den 27. November, 2000 - 08:04:

Kann ich im Moment noch nicht genau sagen,die Akten liegen bei meinem Rechtsanwalt.
Fakt ist nur,dass die mich vor kurzem angehalten, und mir auf dem Laserdisplay meine Geschwindigkeit gezeigt haben.
Dabei war als weitere Information u.a.
Beginn der Messung - 865 mtr -
Auf meine Frage,ob man denn in dieser Entfernung richtige Ergebnisse erzielt wurde mir gesagt,dass das Gerät bis zun einer Entfernung von 1000 mtr zugelassen sei.
Bei meinem nächsten Anwaltstermin frage ich mal nach dem Gerätetyp und melde mich dann wieder.

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 27. November, 2000 - 08:32:

Ich empfehle Euch, mal im "Technik"-Teil dieses Websites nachzusehen. Ihr findet dort einige sehr schöne Beispielfotos (z.B. beim Riegl FG-21 Gerät). Das ist in der Tat bis 1000 m zugelassen. Allerdings ist die Strahlaufweitung beträchtlich, auf 1000 m immerhin rund 2,50 m Strahldurchmesser, angenommener möglicher Erfassungsbereich ist dann 5 m. Mit anderen Worten: auf diese Entfernung ist es nur anwendbar, wenn das gemessene Fahrzeug allein auf der Straße war. Die Möglichkeit, daß im normalen Verkehr mehrere Fahrzeuge im Zielerfassungbereich waren, ist bei diesen Entfernungen ziemlich groß.

By Oli D. (62.226.246.23) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 14:52:

Hallo habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen .
Frage: wie kommt man an ein Eichprotokoll?, Dürfen die Udels auch an kurwigen Strecken Lasern?

By Greatblackbird (145.253.158.10) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 19:47:

@Oli D.
Du kannst gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die Behörde einfach darum bitten, Dir Kopien der Protokolle zuzusenden. Meist wird dieser Bitte entsprochen (eigene Erfahrung!), eine Verpflichtung der Vorlage an Privatpersonen besteht jedoch nicht.

By ProViDa (212.144.128.175) on Freitag, den 29. Dezember, 2000 - 21:33:

Mit dem LAVEG kann ich Rund-um-die-Uhr messen. Geschw. bis 250 Km/h und 350 Meter Entfernung.

By Andy (217.1.103.129) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 13:55:

Geschwindigkeitsübertretung (Lasermessung LR90235P)
Bin in einer Baustelle(60km/h) mit Laser gemessen worden,abzüglich Toleranz waren es 89km/h. Habe kein Blitz gesehen und bin auch nicht angehalten worden.
Habe jetzt einen Anhöhrungsbogen erhalten. Wie soll ich mich verhalten? Bestehen Chancen auf Strafminderung, laut Bußgeldkatalog wären 100DM und 3 Punkte fällig.

By Andy2 (193.158.141.118) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 16:34:

Ähm... ich glaube es gibt zwei Andy`s hier!

Ich bin ab jetzt Andy2 - OK?

By kalli321 (134.34.34.30) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 14:53:

Ich bin nachts mit 74 innerorts von Laser LR90235P erwischt worden. Ist eine solche Messung nachts zulässig oder habe ich wenigstens Anspruch auf eine höhere Toleranz?

By officer (213.187.67.97) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 19:58:

ne, sieht schlecht aus für Dich. Toleranzen sind festgeschrieben und das verwendete Lasermeßgerät hat ne Leuchtpunktvisiereinrichtung.


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