Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fahrtenschreiber gültig zur Geschwindigkeitsbest.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrtenschreiber gültig zur Geschwindigkeitsbest.
By Gordovan (141.30.223.122) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 11:25:

Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen, ob und warum (oder nicht) Fahrtenschreiberblätter von LKW zur Bestimmung der Geschwindigkeit herangezogen werden können? Und wenn ja, wie hoch ist die Toleranz?
Danke und Gruß
Kai

By michael (172.177.247.217) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 18:17:

Nun, nach der Rechtsprechung dürfen die Fahrtenschreiberdiagramme auf Geschwindigkeitsüberschreitungen hin überprüft und ausgewertet werden (BGH VRS 28, 460).
Richterliche Sachkunde reicht zum Auswerten aus, wenn über eine längere Strecke hinweg eine nicht nur geringe Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt (z.B. 3 km über 2 Minuten bei 80 statt 60 km/h; OLG Köln VM 83, 86). Bei einer kurzen Zeitspanne ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen notwendig (BGH VRS 28, 460).

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 23. November, 2000 - 08:13:

Zusatzfrage: Was kostet es, wenn man "vergessen hat", ein Blatt in den Fahrtenschreiber einzulegen?

Anfang der 90er hat das noch zehn Mark gekostet. Damals war es unter LKW-Fahrern üblich, bei Kontrollen, bei denen es kritisch werden könnte (Fahrzeitüberschreitung, schneller als erlaubt), die Scheibe aus dem Tachographen zu nehmen, zu fressen - schmeckt übrigens widerlich ;-) - und dann zu behaupten, man habe vergessen, die Scheibe einzulegen. Als damals dieser Trick bei der Polizei bekannt wurde, hieß es, die Strafe dafür solle verschärft werden. Aber seitdem bin ich zu wenig mit schweren LKW gefahren, so daß ich das Thema aus den Augen verloren habe.

By Micha (141.18.54.9) on Donnerstag, den 23. November, 2000 - 10:13:

Das ist seeeeehr teuer und gibt viiiiiiele Punkte!
Soweit ich weiß sind 3 Punkte fällig. Mittlerweile müssen übrigens die Tachoscheiben aufgehoben werden um die Fahrzeiten kontrollieren zu können. Kommst Du also z.B. grad von Spanien zurück, mußt Du die Scheiben der vergangenen Tage noch dabei haben.
Aber solang Du auf der Autobahn mit unter 95 unterwegs bist, sagen die Bullen normal nichts!

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 23. November, 2000 - 11:53:

Ohaueha! Daß man die Scheiben aufbewahren mußte, war aber früher auch schon so. Und zwar ein Jahr aufbewahren, die erste Woche davon im Fahrzeug, daß man die Lenkzeiten nachweisen konnte. Nur war es damals halt problemlos möglich, sich darauf hinauszureden, daß man mal die Scheibe nicht eingelegt hatte.

Und die 95 auf der Autobahn werden auch schon recht lange toleriert. Hier sieht man wieder mal den Unterschied zwischen Gesetz und Realität. Würde hier genau auf die 80 geachtet und die Fahrer würden sich auch mal ein paar Tage dran halten, gäbe es ein Chaos auf den Autobahnen.

By Flo (195.37.128.1) on Donnerstag, den 23. November, 2000 - 13:36:

Müssen LKWs jetzt nicht einen automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer eigebaut haben (ich glaube, auf 85 km/h eingestellt)? Wenn ja, wie schaffen es die Fahrer/Speditionen denn, diese Geräte auszutricksen?

By Alberto (62.158.211.96) on Donnerstag, den 23. November, 2000 - 15:24:

Wir haben früher immer mit einem Gummiring die "Schreibnadel" daran gehindert, wesentlich höher als 80 kmh zu steigen. Ich weiß allerdings nicht, ob das heute noch geht.

By garfield (129.143.4.36) on Freitag, den 24. November, 2000 - 09:08:

@Flo:

In .de ist der Begrenzer vorgeschrieben. Da er in anderen Ländern nicht vorgeschrieben ist, kann man ihn oft auch abschalten.

@Alberto:

Das konnte bei einer Kontrolle damals schon ins Auge gehen, wenn genauer nachgesehen wurde:

Tachograph

Der Pfeil 1 zeigt die Aufzeichnung der Geschwindigkeit. Hier ist es wirklich kein Problem, die Nadel zu blockieren.
Der Pfeil 2 zeigt die Aufzeichnung der Lenkzeiten. Ein dicker Balken im Diagramm (hier rot) zeigt an, daß der Motor des Fahrzeugs läuft.
Und jetzt kommt der Knackpunkt: Der Pfeil 3 zeigt die Aufzeichnung der zurückgelegten Entfernung. Dabei bedeutet jeder Strich fünf Kilometer, also ein Zacken (unten-oben-unten) zehn Kilometer. Wenn man aus diesen Zacken die zurückgelegte Strecke pro Zeiteinheit herausliest, kommt man schnell auf die gefahrene Geschwindigkeit. Wenn es sich dabei um eine Überschreitung über längere Zeit handelt, kann das auch ein halbwegs sachkundiger Polizist erkennen. Geht es um eine genauere Untersuchung, z.B. nach einem Unfall, wird die Scheibe sogar unter dem Mikroskop analysiert.

By Micha (141.18.54.19) on Montag, den 27. November, 2000 - 10:15:

@Flo
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist jetzt in allen neueren LKW installiert. Du kannst bis 93 Km/h aufdrehen, dann geht die Karre wieder auf 85 km/h zurück. Auf der Autobahn kannst Du aber den Tempomat auf 92 einstellen und die Karre gemütlich rollen lassen.
Der jetzige Trick besteht darin Scheiben so auszufüllen, dass Du Deinen Namen später verändern kannst. Wenn Du übrigens international unterwegs bist, kannst Du an den Grenzen neue Scheiben einsetzen. Juckt die Polizei nicht (oder selten).


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page