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es wurde zweimal geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: es wurde zweimal geblitzt
By Sophie (212.197.154.134) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 15:00:

Gestern abend bin ich dummer Weise über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Warum wurde zweimal geblitzt? Wurde etwa auch noch die Geschwindigkeit gemessen? Da ich noch in der Probezeit bin, weiss ich, dass mein Führerschein weg wäre. Aber welche Strafe gibt es für keine Führerscheinneulinge? Besteht die Möglichkeit, dass das Foto unscharf ist, da es dunkel war? Sind die Personen auf den Fotos in der Regel gut erkennbar?

By H. (62.155.129.115) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 16:54:

Also, es blitzt bei einem Rotlichtblitz i.d.R. immer zweimal. Das erste Mal, wenn du über die Haltelinie gefahren bist, und dann etwas zeitversetzt (~1s) ein zweites Mal. Die Geschwindigkeit wird bei Rotlichtanlagen normalerweise nicht mitkontrolliert.

Wenn dann auf dem 2.Bild zu erkennen ist, daß du immer noch an der gleichen Stelle wie auf dem 1.Bild stehst, also nur etwas die Haltelinie überfahren hast, aber nicht in den sog. geschützten Kreuzungsbereich eingefahren bist, kommt da in aller Regel gar nichts (bestenfalls 20DM Verwarnung, ohne Punkte und alles).

Bei dir sieht's wahrscheinlich schlechter aus.
Wenn du richtig bei Rot drübergefahren bist, sieht man das auf den beiden Fotos natürlich ganz deutlich. War die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens schon länger als 1,0s rot, nennt sich das ein 'qualifizierter Rotlichtverstoß', kostet 250DM + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
War die Ampel weniger als 1,0s rot, ist das nur ein einfacher Rotlichtverstoß, kostet dann auch 'nur' 100DM + 3 Punkte und es gibt kein Fahrverbot.

Aber wie auch immer, eine Nachschulung wäre in jedem Fall fällig, da es Punkte gab. Aber warte erstmal auf den Anhörungsbogen...
Die Fotos werden meistens schön scharf, auch wenn's dunkel ist, so daß du wahrscheinlich bestens zu erkennen bist... :(
[Um da evtl. unbeschadet rauszukommen, solltest du die altbekannte 'Alberto-Methode' anwenden...]

By Greatblackbird (217.49.125.219) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 17:10:

@H.
Die Geschwindigkeit wird bei Rotlichtanlagen normalerweise nicht mitkontrolliert.

Einige Städte kontrollieren auch gleichzeitig die Geschwindigkeit. Dann liegt Tateinheit vor und das Bußgeld erhöht sich.

By H. (193.158.172.133) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 17:47:

Oha...ich hab mal in irgend so einer Radarfallen-Reportage im TV gesehen, daß der Rotlichtsünder zum Ordnungsamt zwecks Einsichtnahme der Fotos gegangen ist. Der Sesselfurzer schlug dann die Akte auf und sagte so sinngemäß : "Ja, da sind sie ja ganz deutlich zu erkennen...bei Rot drüber...ach, und außerdem fuhren sie mindestens 75 km/h, wie man an den beiden Bildern sehen kann; Sie haben hier eine festgelegte Strecke in xx Sekunden überfahren, daraus hat der Computer dann die 75 km/h berechnet...". Aber mit Tateinheit war da nichts, der Erwischte musste nur den Rotlichtverstoß bezahlen...

By Greatblackbird (217.49.125.219) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 17:59:

Dann hat er Glück gehabt. Wahrscheinlich hatte der Sachbearbeiter einen guten Tag (sowas soll`s auch geben :)). Die Möglichkeit der Tateinheit würde aber bestehen.

By Sophie (212.197.154.205) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 14:10:

Hi H.
Du hast geschrieben welche Strafe man erhält, wenn man über eine rote Ampel fährt, die länger als 1 Sekunde rot war. War das auf die Probezeit bezogen? Oder bekommt man als erfahrener Autofahrer auch gleich den Führerschein abgenommen? Hat die Strafe auch etwas damit zu tun, wie viele Punkte man schon hat? Sprich, dass man, wenn man keine Punkte hat, eine mildere Strafe bekommt?
Ach ja, und was ist die "Alberto-Methode"?

By H. (193.159.108.38) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 14:51:

@Sophie : Das mit dem Rotlichtverstoß ist unabhängig davon, ob du noch in der Probezeit bist, oder nicht. Bußgeld, Punkte und evtl. Fahrverbot kriegt jeder. Nur bei jemandem, der keine Probezeit mehr hat, entfällt halt dann die Nachschulung.
Falls du mit 'den Führerschein abgenommen' den Entzug der Fahrerlaubnis meinst; das käme wohl nur in Frage, wenn du bei dem Rotlichtverstoß noch jemanden umgefahren hättest oder dgl.
Wie gesagt, das evtl. Fahrverbot (was es bei mehr als 1 Sekunde rot gibt) trifft auch jemanden ohne Probezeit.

Zum Strafmaß : auch wenn dein Punktekonto total sauber ist, einen Rabatt gibt's natürlich nicht. Wenn du allerdings schon ein paar Punkte gesammelt hast, und du es zu einer Gerichtsverhandlung kommen lässt, kann es schon passieren, daß der Richter dann das Bußgeld erhöht. Nur ist das, wenn du den Bußgeldbescheid einfach bezahlst, i.d.R. nicht der Fall.

Die Alberto-Methode kann eine nützliche Sache sein...*g*
Ich hab die Beschreibung dafür in einer Textdatei rumliegen; wenn du sie willst, wende dich vertrauensvoll an mein konspiratives Postfach :) -- aufklaerung@gmx.li


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