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Verjährung / Nötigung / Sicherheitsgurt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Verjährung / Nötigung / Sicherheitsgurt
By Topp (217.49.209.65) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 13:03:

Am 18.08.00 bin ich in NRW von einem Polizeibeamtenauf einem Motorrad angehalten worden. Nachdem ich dem PB meine ganze Papiere zeigen mußte und er das Auto kontrolliert hatte, meinte dieser er hätte mich angehalten, da ich ihm vorhin entgegengekommen war und nicht angeschnallt war. Ich erwiderte, daß ich es das ganze Zeit gewesen bin. Er meinte ich solle die Tat zugeben, dann würde es günstiger, oder wenn ich Bargeld dabei hätte? Ich mußte ihn überzeugen, daß ich kein Bargeld dabei hatte. Er sagte dies wäre schlecht und stellte mir einen Zahlschein aus!
Nachdem dieser schon davon ging, befragte ich ihn, ob es keine Rechtsbelehrung gebe, darauf meinte der PB, sollte ich dies tun, so würden wir uns vor Gericht wiedersehen?
Heute (21.11.00) bekam ich einen Anhörungsbogen!
Meine Frage ist die Verjährungsfrist eingetreten, und wenn nicht was kann ich hiergegen tun?

Vielen Dank

Carl-Oliver Topp

By Greatblackbird (217.49.125.219) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 17:04:

Hast Du etwas unterschrieben?
Wann wurde denn der Anhörungsbogen erstellt (Datum steht meist irgendwo oben rechts)?

By Fahrer (195.37.128.1) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 22:20:

Er meinte ich solle die Tat zugeben, dann würde es günstiger, oder wenn ich Bargeld dabei hätte? Ich mußte ihn überzeugen, daß ich kein Bargeld dabei hatte. Er sagte dies wäre schlecht und stellte mir einen Zahlschein aus!

Ich weiß nicht, wie er das mit dem Geld gemeint hat, aber bei so einer Äußerung würden bei mir alle Alarmglocken klingeln. In einigen Bundesländern (ich weiß nicht, ob NRW dazu gehört) dürfen Polizisten - abgesehen von einigen Sonderfällen - gar nicht vor Ort bar kassieren. Das ist letztlich auch im Interesse der Beamten selbst.

Im übrigen: glückliches NRW, wenn dort so wenig passiert, daß die Verkehrspolizisten ihre Zeit damit verbringen können, nicht angegurtete Autofahrer anzuhalten.

By robert (217.3.87.28) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 07:56:

Vorausgesetzt, Sie waren wirklich angeschnallt, würde ich an Ihrer Stelle die Situation so wie Sie sie hier geschildert haben - vielleicht etwas ausführlicher - im Anhörungsbogen darlegen. Ich habe in einer ähnlichen Situation, bei der sich das Gespräch mit den Beamten alleine um die Zahlungsweise drehte, mit der Schilderung dieses Sachverhaltes eine gut Erfahrung gemacht.
robert

By Topp (217.49.210.182) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 11:16:

Korrektur!!!!!!!!!
Es handelt sich um einen Bußgeldbescheid und nicht um einen Anhörungsbogen. Datiert ist er auf den 15.11,ich denke damit ist die Frist gewahrt.

By KJK (194.138.37.46) on Sonntag, den 26. November, 2000 - 12:29:

Trotzdem kannst Du dagegen natürlich Einspruch einlegen. Wenn, dann schnell! Geht es "nur" um DM 40.-- (oder wie ist der aktuelle Satz für Nichtangurten)? Dann mußt Du Dir überlegen, ob der Betrag und die moralische Genugtuung Dir den Ärger und Zeitaufwand wert sind...


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