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Verjährung durch Aufenhalt im Ausland?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verjährung durch Aufenhalt im Ausland?
By 1 (80.128.226.22) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 12:04:

Hallo an alle Profis,

mir ist folgende Idee gekommen.

Verstoss im Punktebereich/Fahrverbot.
z.Bsp. Datum Verstoss 01.01.2002


Der Fahrer wird angegeben mit Postanschrift
im Ausland (Ukraine / USA )
Er befindet sich dort bis zum 01.07.2002
Das wird der Behörde mitgeteilt.

Kann man so eine elegante Verjährung erreichen ?

By farendil (217.235.44.87) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 12:13:

@1: die verjährung kann in so einem fall ausgesetzt werden.

By HarryB (203.198.106.178) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 12:16:

Glaub' ich nicht so ganz, wenn ein staendiger Wohnsitz in D'land beibehalten wird. Die Behoerde schickt dann z.B. alles, was die Verjaehrung unterbricht, ins Ausland und wartet seelenruhig auf die Rueckkehr des Delinquenten....

By Greatblackbird (172.185.96.26) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 18:01:

@HarryB

Die Behoerde schickt dann z.B. alles, was die Verjaehrung unterbricht, ins Ausland und wartet seelenruhig auf die Rueckkehr des Delinquenten....

Das wird sie nicht tun. Wäre viel zu teuer und zu aufwendig. Die Verjährung wird bis zur Rückkehr ausgesetzt! Zumal müßte die Behörde zur Weiterleitung die ausländische Adresse haben. Die hat sie nicht, wenn

By Alberto (212.185.252.137) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 18:32:

So geht es auch nicht...

Man müßte schon seinen Hauptwohnsitz - z.B nach Kroatien - verlegen - und dies rechtzeitig, bevor ein BuGeBe kommt.... - und die Abmeldung beim Einwohneramt muß dann wirklich erfolgen - auf unbestimmte zeit.

(Man darf natürlich dann auch nicht mehr an seiner Adresse anwesend sein.)

Nach ein paar Monaten hat man es sich eben anders überlegt. - In Kroatien war es eben doch nicht so schön.... man kommt - ungeplant - wieder zurück.

Wenn schon - dann richtig!

By 1 (80.128.227.64) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 11:47:

@Alberto

Naja - dann ist das eher nichts für die Praxis.
Da hängt ja dann auch Sozialversicherungs-und Steuerrechtlich ein ganzer Rattenschwanz hinten dran.

By Alberto (212.185.252.194) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 17:43:

@1
Normalerweise nicht - denn du kannst ja innerhalb eines Steuerjahres auch wieder zurück sein.

Aber - ich gebe Dir recht... für Festangestellte ist das eher alles schwierig.


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