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Geltungsbereich des Fahrverbots

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Geltungsbereich des Fahrverbots
By LB (212.86.34.34) on Montag, den 20. November, 2000 - 11:55:

Wir haben zum Thema Fahrverbot eine interessante Frage:

Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, gilt dieses nur im Bereich der Bundesrepublik oder wo. Beispiel: Ich bekomme ein Fahrverbot auferlegt und lege es in den Zeitraum eines Amerikaurlaubs. Darf ich dann in Amerika noch fahren?

Unsere Diskussionsrunde ging 50/50 aus. Wenn ich dürfte, brauche ich dann einen internationalen Führerschein? Wie wird sichergestellt, daß ich damit nicht in Deutschland fahre?

Ich hoffe, es ist mal eine besondere Frage?

By Veritas (62.224.136.45) on Montag, den 20. November, 2000 - 12:18:

Also, meines Wissens gilt das Fahrverbot nur in Deutschland. Das wird sich aber demnächst sehr ändern, im Rahmen der EG-Vereinheitlichung. So bekommt man ja mittlerweile keinen deutschen Lappen mehr, sondern einen europäischen.

Tip für Ausland-Fahrer. Laßt euch einen zweiten Lappen ausstellenb, den ihr ggf. nur im (außereuropäischen) Ausland gebraucht (einfach Neuausstellung wegen Diebstahls o.Ä. des Führerscheins beantragen). Mit diesem könnt ihr dann in Übersee herumrußen, wenn's euch erwischt hat.

By Micha (141.18.212.30) on Montag, den 20. November, 2000 - 17:44:

Jau Veritas. Das stimmt, das Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Ist übrigens andersrum genauso, sollte Dir z.B. in Österreich ein Fahrverbot erteilt werden, darfst Du in Deutschland noch fahren.

By Greatblackbird (212.144.200.3) on Montag, den 20. November, 2000 - 18:34:

Interessantes Thema. Wie sieht es denn auf legalem Wege aus? Bei einem Neuantrag des Führerscheins wegen Verlust/Diebstahl unterschreibt man einen Wisch, auf dem man versichert, daß das Papier wirklich weg ist , nicht abgenommen wurde und, sollte es wieder auftauchen, unverzüglich zurückgegeben wird, um Mißbrauch zu vermeiden. Wenn man ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt, muß der Schein bei der Polizei oder Behörde hinterlegt werden. Das Verbot gilt aber nur in Deutschland. Wenn man im europäischen Ausland dann einen Wagen mieten möchte, muß der Lappen aber vorgelegt werden. Wie könnte das denn gelöst werden?

By Grauer Lappen (62.224.120.171) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 00:01:

@LB: hatte dies Jahr auch genau diese Thematik! Laut den Damen bei der Staatsanwaltschaft gilt das Fahrverbot nur für Deutschland. Wenn ich den Führerschein für Amerika benötigt hätte, dann hätte meine graue Pappe einen Vermerk erhalten! Der internationale Führerschein separat gilt nicht, ist nur eine Übersetzung. Schriftliche Informationen gab es hierüber nicht. Jedenfalls habe ich den Führerschein für ein vierwöchigen Amerika-Trip nicht benötigt und brav abgeben. Mit dem Resultat, daß meine graue Pappe "versehentlich unkenntlich" gemacht wurde! Wurde zufälligerweise einmal gelocht! Bin jetzt stolzer Besitzer einer kostenlosen Eurokraten-Chipkarte.
Wenn zu obigen Thema jemand konkrete Infos hätte, würde mich dies auch sehr freuen.
Man kann sich natürlich in den Staaten auch eine Driver-Lizenz besorgen.

By HarryB (208.227.150.212) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 01:28:

wenn der fuehrerschein abgegeben wurde, ist es nicht moeglich im ausland einen wagen zu mieten - jedenfalls in der regel - da mit dem internationalen fuehrerschein auch der deutsche fuehrerschein vorgelegt werden muss.
die auskunft der damen von der staatsanwaltschaft zweifele ich - mit verlaub - an, denn erstens, wo sollte der vermerk auf dem fs angebracht werden, und zweitens werden spaetestens die damen und herren beim autovermieter stuzig, wenn sie einen solchen vermerk sehen, zumindest in den usa mit ihren strengen haftpflichtgesetzen.
ob es so einfach ist, eine driver licence in den staaten zu bekommen weiss ich nicht, aber ich wage es zu bezweifeln. (ironie anfangvielleicht weiss ja unser weltenbummler dazu etwas?ironie ende)

By Heinz (24.226.74.228) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 04:15:

Fuehrerschein nur mit einem Wohnsitz in den U.S.A.
denn dort gilt der Fuehrerschein auch als Personalausweis!
Als Tourist bekommt man keinen Fuehrerschein.
Bei Mietung eines Autos benoetigt man einen Gueltigen Fuehrerschein seines Wohnlandes.Internationaler Schein alleine Nuetzt nichts! Ist nur wie oben vermerkt eine Uebersetzung des Gueltigen Scheines!

By TT (195.37.128.1) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 10:13:

"Fuehrerschein nur mit einem Wohnsitz in den U.S.A." - das ist im Prinzip richtig. Jedoch kommt dann gleich die zweite Frage auf: wie weist man nach, daß man einen Wohnsitz dort hat bzw. wie soll einem nachgewiesen werden, daß man einen solchen nicht hat?

Bekanntlich gibt es in den USA kein Melderecht und damit keine den deutschen Verhältnissen vergleichbare amtliche Anmeldung des Wohnsitzes. Die Nachprüfung, ob jemand an einer angegebenen Adresse auch wohnhaft ist, ist damit keinesfalls trivial. Es gibt auch viele Leute, die frisch aus dem Ausland kommen und sich (auf Dauer oder zeitweilig) legal in den USA niederlassen. Auch die Art des Visums, die man im Paß hat, sagt nicht unbedingt etwas darüber aus, ob man dort einen (ggf. auch nur vorübergehenden) Wohnsitz hat. Ist also alles nicht so einfach!

By Veritas (62.224.135.51) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 10:49:

Also, liebe Leute,
es läuft eben wieder einmal alles darauf hinaus, daß man um ein bißchen Gesetzeswidrigkeit nicht herumkommt, weil der deutsche Amtsschimmel so flexibel wie ein Amboß ist. - Auf zur Ausstellungsbehörde und einen (zusätzlichen) Führerschein wegen Verlusts beantragen, damit man im Ausland sein Recht zur Fahrzeugführung wahrnehmen kann.

Gruß, Veritas

By Micha (141.18.54.19) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 14:44:

Der abgegebene Führerschein ist nur Firlefantz! Wenn Du ohne fährst juckt es keinen solang Du in keine Cop - Kontrolle kommst, hast Du einen zweiten und die geben Deine Daten durch merken die es mit und ohne. Daher könnte ich es mir vorstellen, dass man eine Auslandsfahrerlaubnis bekommt.

By Heinz (24.226.74.228) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 15:10:

TT
Stimmt schon was du sagst mit dem wohnsitz, aber lass dich mal erwischen! >Telephonanruf genuegt< Wenn Du einen Fuhrerschein Beantragst must Du deine Addresse angeben, bei einer aenderung deines Wohnsitzes musst Du Deinen schein umschreiben lassen da wie gesagt der schein gleichzeitig auch dein ausweis ist. Und bei jeder kontrolle wird Dein schein durch Funkruf bestaetigt das du auch derjenige bist.Bist Du aber nicht bestaetigt,kannst du ganz schnell die Welt durch Gitterstaebe betrachten.Wenn Du dich in den U.S.A.niederlaest hast Du eine Green Card, und die brauchst Du auch um einen Schein zu machen.An alle die es mal Probieren Moechten:Tut`s nicht,die Amerikaner sind in solchen sachen sehr streng,da gibst gleich Bau oder Chain Gang.

Veritas!
Fuehrerschein ist kein Recht sondern ein Privileg!
mit Sachen wo Du in Deutschland nur eine kleine Geldstafe bekommst kannst Du in den Staten schon
mal fuer einige Tage im Bau landen.War auch schon wegen 10 Meilen zu schnell fuer einen Tag im Bau!

By Seb. (193.248.45.100) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 15:46:

"Halt, halt, halt, das ist doch alles völlig falsch!" (Vicco von Bülow)

Wenn man von einer deutschen Behörde ein Fahrverbot bekommt, darf man auch im Ausland nicht fahren. Grund: Das Fahrverbot stellt - untechnisch gesagt - eine zeitliche Beschränkung der Fahrerlaubnis dar. Wenn man nun mit einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland unterwegs ist, wird dort nur die deutsche Fahrerlaubnis anerkannt - nicht aber (implizit durch Vorweisen des Führerscheines o. ä.) eine neue erteilt. Wo aber nichts ist, kann auch nichts anerkannt werden - sprich: Die beschränkte Fahrerlaubnis kann nicht praktisch bei Grenzübertritt plötzlich wieder zur unbeschränkten werden. Genau so ist es, wenn man z. B. nur mit Sehhilfe fahren darf, nur auf Automatikfahrzeugen usw.
Was die Damen von der Staatsanwaltschaft meinten (muß wohl die Geschäftsstelle gewesen sein;-) ), ist der umgekehrte Fall: Bekommt man mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland ein Fahrverbot, gilt dieses tatsächlich nur für Deutschland und wird im Führerschein vermerkt. (Stellt sich die interessante Frage: Was ist, wenn der Führerschein kein Lappen, sondern eine Plastikkarte ist, auf die man nichts stempeln kann?)

By TT (195.37.128.1) on Dienstag, den 21. November, 2000 - 17:40:

@Heinz

Sorry, in einigen Punkten sind Deine Informationen leider unzutreffend. Der Status eines "permanent resident" in den USA (Besitzer einer Greencard) hat überhaupt nichts mit der Begründung eines Wohnsitzes zu tun. Du kannst Dich - wie viele es tun - auch mit einem zeitlich befristeten Visum dort aufhalten, hast dann einen Wohnsitz und mußt deshalb eine US-Fahrerlaubnis erwerben. Du bekommst auch eine.

Was Du hinsichtlich der Neigung der Amerikaner zum Einsperren ihrer Mitbürger schreibst, ist leider sehr zutreffend. Vor kurzem konnte der zweimillionste Insasse in US-Gefängnisse begrüßt werden. Im "freiesten Land der Welt" sitzen damit fast 1 % der Bevölkerung hinter Gittern - wohlgemerkt bezogen auf die gesamte Bevölkerung vom Säugling bis zum Greis.

By Heinz (24.226.74.228) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 00:36:

TT
Besitz eines zeitlich befristeten Visas erlaubt dir zu Studieren Stimmt!
als Tourist bekommst Du keine Drivers Licence!
Green Card ist notwendig zur Einwanderung und erlaubt Dir Arbeit gegen Bezahlung aufzunehmen!
Ein zeitlich befristetes Visum ist zum Studieren
ohne Arbeitserlaubnis.
Hast Du ein zeitlich befristetes visum zum arbeiten must Du von einer, in deinem falle Deutschen Firma eine besondere Form haben,weiss im Moment nicht wie das geregelt ist und kannst selbsverstaendlich eine Drivers Licence machen!
Hast ja einen Wohnsitz!
Zu der Gefaengnisfrage halte ich mich raus!
Du must hier wohnen um darueber bescheid zu wissen
aus welchen grunde die Sitzen, Unschuldig ist keiner!War ich auch nicht :Zu schnell Gefahren:Kann dir nur bestaetigen das ein Tag sitzen besser wirkt als eine Geldstafe.

By Alberto (193.159.29.181) on Montag, den 27. November, 2000 - 14:34:

Also, ich hätte 2 Idden:
1. Man kann einer deutschen Behörde sagen, daß ein verrückter serbischer - kroatischer - ungarischer - polnischer - Polizist mir den Führerschein abgenommen hat, obwohl ich nur ein bißchen zu schnell gefahren bin.
Da der Führerschein ein deutsches Hoheitspapier ist kann es dies so eigentlich nicht tun.
Die Behröde wird mir auf Antrag, wie bei Verlust - einen neuen ausstellen - und schon habe ich 2 Führerscheine.

2. Ich persönlich habe es auf Nummer sicher gemacht. Ich habe offiziell in Österreich - in Salzburg - einen Führerschein beantragt - als dort wohnsitzgemeldeter. Ich besuchte die Fahrschule und machte die Prüfung.
Nun habe ich 2 gültige Führerscheine. Wenn mir Deutschland einen abnehmen sollte - gilt der österreichische automatisch - weltweit. Nur nicht in Deutschland - denn hier hätte ich ja ein Fahrverbot im Computer.

Aber ich sage euch - es ist sehr beruhigend - notfalls im Ausland (Frankreich/Holland/Schweiz) den österreichischen abzugeben und keine Verbindung nach Flensburg zu schaffen und in Deutschland noch unbescholten zu sein. Das macht sicher. - ist leider etwas aufwendig.

By alpak (62.104.212.70) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 18:05:

@ HarryB
Jaja

@ Alberto
Die gleiche Idee kam mir für Spanien. Dank zweitem Wohnsitz bei Barcelona und den notwendigen Papieren und ausreichenden Spanischkenntnissen könnte ich da auch die Führerscheinprüfung machen. Dummerweise würde ich auch die EU-Chipkarte bekommen. Meine Frage: Gibt es da (bzw. in Österreich) noch kein dementsprechendes Rechtshilfeabkommen für die Ahndung von Fahrverboten? Schön wär's ja... dann hab ich fürs Frühjahr schon nen sinnvollen Zeitvertreib.... :)

By Alberto (62.158.210.188) on Freitag, den 1. Dezember, 2000 - 10:40:

Du kannst zwar in Spanien einen EU-Führerschein bekommen, aber das ist dennoch ein spanischer Führerschein! Die deutschen Behörden wissen nichts davon. Also hättest du, wenn du ihn ganz neu machst (nicht den deutschen umschreiben) 2 legale Führerscheine, so wie ich. Das kann schon helfen, wenn man z.B. in der Schweiz oder in Holland eben den Spanischen abgibt und nicht den deutschen. Die machen dann eine Kontrollmeldung nach Spanien - und, mal ehrlich....welche Bürokratie ist schlampiger als die deutsche?? alle!

By alpak (217.1.126.136) on Samstag, den 2. Dezember, 2000 - 00:25:

Allerdings, und GANZ besonders die spanische... ist echt eine klasse Idee von Dir! Danke und bis bald....


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