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Nachträglich Zeugen für Alibi

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Nachträglich Zeugen für Alibi
By spsln (195.37.187.2) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:57:

HAllo,

wurde im November auf 'ner Ampel bei Rot geblitzt, leider auch noch "qualifiziert". Áuf dem Bild bin ich nicht zu erkennen, hab ne Hand vorm Gesicht. Jetzt hab ich meinen Gerichtstermin und hab jemanden, der bezeugen würde ich wäre zur Tatzeit mit ihr zusammengewesen.
Ist das Ratsam, ich meine, was passiert, wenn die mich durch nen Gutachter doch erkennen, was hat dann der Zeuge zu befürchten? und an wen muss ich jetzt den Zeugen melden? und wie gehts dann weiter?
Vielen Dank, spsln

By 1 (80.128.225.105) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 14:41:

dann hast Du eine Freundin weniger und sie hat
hat dann ein Strafverfahren wegen Falschaussage am Hals.Möglicherweise wird sie verurteilt und bestraft.
(Haftstrafe im worst Case mit eingeschlossen)

oder ...

Dein Freundin ist ein kaltschnäutzig genug Dich aus der Sache herauszulügen.Ich könnte mir vorstellen dass das funktioniert.
Ist Dir aber ein Monat laufen und ein paar Punkte und ein paar Euros dieses Risiko wert?

Falls ja muss sie vor Gericht gut sein und Du ziehst das gnadenlos durch.

Hast Du auch nur den geringesten Zweifel lass es!

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:23:

@ spsln: ich bin einer der Leidgeprüften, die sich einem Affenforschergutachten (Anthropologísches Gutachten zur Fahrerfeststellung) auf richterliche Anordnung hin unterziehen mußten, und wurde anhand meines Ohrläppchens (!!) identifiziert. Eine Hand reicht da wunderbar auch aus. Es kommt darauf an, an welchen Richter du gerätst. Die einen stellen das Verfahren ein, die anderen scheuen keine Kosten und Gutachten, dich doch noch dranzukriegen. Ohne Rechtsschutz bleibst du - im Falle einer Verurteilung - natürlich zu der Strafe an sich auf den entstandenen Kosten sitzen. Zur Not das Foto vorab mal von einem Anthropologen bewerten lassen.

By spsln (172.178.111.222) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:35:

@ghostrider

ich weiß nicht wie das abläuft, aber könnte ich vor gericht, wenn dem richter plötzlich einfällt, ein gutachter einzuschalten, meinen einspruch noch zurückziehen um die kosten für das gutachten zu umgehen oder ist dann alles zu spät?

mfg spsln

By Jim (141.89.210.19) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:41:

@Ghostrider,

sowas wird wegen Verkehrsvergehen gemacht???
Ich dachte nur, dass dies bei "richtigen" Delikten durchgeführt wird.

Übrigens ist nach dieser Methode (Ohrläppchen) ein Bankräuber verurteilt worden, ich glaube in München. Leider war er es aber nicht und saß einige Jahre unschuldig im Knast!
http://www.spiegel.de/sptv/magazin/0,1518,138731,00.html

By Rennfahrer (217.85.209.199) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:44:

@Ghostrider

wieviel musstest du dann für Gerichts/Gutachterkosten zusätzlich zahlen ?

By farendil (217.85.230.83) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 16:14:

@spsln: du kannst deinen einspruch auch noch nach der aufforderung zum gutachten zurückziehen....

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 16:42:

@spsln: es ist richtig, daß du deinen Einspruch vor Gericht zurückziehen kannst. Ich ließ es damals darauf ankommen und wurde anhand des depperten Gutachtens verknackt.

@ Rennfahrer: Die Mehrkosten sind mir nicht bekannt, mein Anwalt hat alles direkt mit der Rechtsschutz abgerechnet. Aber billig war das sicher nicht. Allein schon die Fahrtkosten des Gutachters...(kam aus Frankfurt mit dem Pkw nach München)

@ Jim: ja, in Bayern gehen die Uhren anders, da wird so ein Gutachten schon gemacht wegen einer lächerlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, die dann zu sage und schreibe drei Punkten führte.

By Jim (141.89.210.13) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 16:45:

@Ghostrider

Drei Punkte? Dann ist natürlich alles klar!!!

Sowas muss natürlich unnachgiebig verfolgt werden. Zum Glück gibt es auch einen DNA-Test und weitere Möglichkeiten solchen schweren Straftaten restlos aufzuklären
(Achtung: Ironie!!!)

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 16:57:

@ Jim: ehrlich, das ist die Wahrheit. Der Richter hat den ganzen Stress abgezogen wegen satter drei Punkte.

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:15:

@ Jim: das ärgert mich heute noch. War n'Typ, der macht normalerweise im Frankfurter Zoo die Affenkäfige sauber, hat aber eine tolle Show abgezogen, mit Lupe und so. Hätte anschließend sein Auto auf dem Parkplatz zerkratzen sollen, bin aber leider zu zivilisiert für sowas. Außerdem standen paar Leute rum. Übrigens war ich nicht der einzige "Begutachtete"! Die Vergehen werden gesammelt, einmal im Monat kommt der Affenforscher, und die Beschuldigten werden nacheinander am Fließband abgeurteilt. Amtsgericht Dachau, um es genau zu sagen, Federkiel und Ärmelschoner. Wahnsinn und Verbitterung überall. Und die richten dort über andere Menschen.

By Jim (141.89.210.31) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:15:

@ Ghostrider

Ich kann es kaum glauben!
Aber die Justiz scheint ja manchmal wirklich Zeit und Muße zu haben....

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:29:

Die Begriffe Wirtschaftlichkeit und Geld gibt es bei Gericht als Entscheidungskriterium bei der Rechtsfindung nicht. Da geht man mit Finanzmitteln um, die im benötigten Umfang vom Staat bereit gestellt werden müssen, im Übrigen gilt die richterliche Unabhängigkeit, die mit Verfassungsrang ausgestattet ist.

By Jim (141.89.210.19) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 08:25:

@alfa

Das mag ja alles stimmen. Aber andererseits gibt es die überlasteten Gerichte. Diese müssen z.T. wirkliche Straftäter aus der UHaft freilassen, weil Fristen versäumt wurden.

By 1 (62.226.204.143) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 08:38:

Ich hab da auch so meine Erfahrungen.

Leute ich sag Euch - niemand fühlt sich Gott ähnlicher als so ein Richter an seinem Pult.

By Redsky270281 (80.136.225.253) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 09:03:

Du wolltest wissen, was deine Freundin schlimmstenfalls zu befürchten hat:

Falschaussage bei Gericht -> kann mit 3 Monaten Freihheitsstrafe geahndet werden

Vereidigte Falschaussage bei Gericht -> kann mit mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verfolgt werden

So zumindest hatte ich das mal gelernt!


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