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Stinkefinger beim Blitzen...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Stinkefinger beim Blitzen...
By Tele5 (62.29.136.166) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 10:17:

Hallo,
am Wochenende war bei meinen Eltern die Polizei zu Besuch - ich war nicht da. Sie sagten ihr, ich solle am Dienstag bei einem Herrn X in der Dienststelle vorsprechen, da ich bei einer Radarkontrolle den Mittelfinger/ Stinkefinger rausgestreckt habe. Sollte dieser auf einem Foto erkennbar sein, was ist zu befürchten? Welche Angaben bei der Polizei muß ich eigentlich machen? Bin ich verpflichtet, durch ein Ausrichten der Ladung bei meiner Mutter, bei der Polizei vorbeizukommen? Im übrigen haben diese gemeint "es läge eine Anzeige vor". Und dürfen die überhaupt gegenüber anderen außer mir Auskünfte zur angeblichen Tat geben??? Schließlich haben sie meiner Mutter Details darüber berichtet. Es wäre nett, wenn hier jemand Antwort(-en) wüßte.
Danke und Gruß

By Fahrer (80.128.225.255) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 10:33:

Hallo Tele5 ,

hier wird dir eine Straftat vorgeworfen.
(Beleidigung , wahrscheinlich sogar Beamtenbeleidigung)
Ich bin eingentlich kein Freund davon wegen alles und jedem gleich zum Anwalt zu rennen das hier aber kann böse ausgehen!
-saftige Geldstrafe
-u.U: Fahrverbot


Grundsätzlich :
Keine Aussage - erst warten bis Du die Sache mit einem Anwalt besprochen hast ,der Akteneinsicht hatte!Hier muss man unbedingt prüfen inwiefern der Vorwurf zu beweisen ist und Wer ihn erhoben hat, bzw ihn bezeugen will.(Messpersonal, anderer Autofahrer,eventuell Beweisfoto etc.)

Nicht alles wird so heiss gegessen wie es gekocht wird nur:Mach Dir klar dass Du hier früh und effektiv eine Verteidigung aufbauen musst !

Bis bald

PS:besteht Rechtsschutz ist tweifelhaft o.b die zahlen , da Tatvorwurf einer Straftat

By farendil (217.85.230.83) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 10:57:

@fahrer: besteht Rechtsschutz ist tweifelhaft o.b die zahlen
richtig.

da Tatvorwurf einer Straftat
falsch!!!

...da eine solche tat nur vorsätzlich begenagen werden kann, und vorsatz nicht von der rechtsschutz erfasst ist.


@tele5: wie schon gesagt:
NICHT HINGEHEN!!
KEINE AUSSAGE!!!

By Roberto (217.233.205.117) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 11:05:

@Fahrer:

PS:besteht Rechtsschutz ist tweifelhaft o.b die zahlen , da Tatvorwurf einer Straftat

Auch bei einer eventuellen Straftat übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung. Nur bei "Vorsatz-Delikten" (wie in diesem Fall der ausgestreckte Mittel/Stinkefinger) brauchen die Gesellschaften keinen Schutz übernehmen.
Ein normaler verursachter Verkehrsunfall mit Verletzten ist -nach dem Gesetz- eine fahrlässige Körperverletzung und das ist auch eine Straftat.

By Roberto (217.233.205.117) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 11:07:

@farendil:
Hat sich überschnitten. Du warst mal wieder schneller !

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 11:07:

@ Tele5: ich wünsche dir gutes Gelingen!! Irgendwie muß ich dich bewundern, meine Reaktion wäre wahrscheinlich zu langsam, in den Blitz den Effe zu bringen. Oder du hast das Ding noch rechtzeitig gesehen, aber nicht mehr reagiert. Wenn du das nächste Mal nicht deine Hand bemühst, sondern den Bremsfuß, kannst du eine Messung verhindern (volle Kanne in die Eisen - Messung kommt nicht zustande)

By Fahrer (80.128.227.193) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:03:

@fahrendil , @Alberto
...ich glaube das WARUM genau sie nicht zahlen spielt für Tele5 keine Rolle , ihn wird die Tatsache DASS sie nicht zahlen mehr interessieren.
Trotzdem Danke - ich habe wieder was dazugelernt.


@Ghostrider
Vielleicht hatte er auch nen Radarwarner und hat sich gedacht - Vorwarnzeit lang genug -nach dem Effe bremms ich noch...*G*

...oder er hat nach dem Effe beschleunigt , damit die ihm auch genug Aufmerksamkeit schenken *G*


@Tele5 ernsthaft:
War es ein Starenksten (Fotobeweis)
oder eine mobile Abzocktruppe?

an die Trachtengruppe glaube ich nicht , die hätten Dich sicher angehalten um das mit dem Effe mit Dir näher zu erörtern.

By Tele5 (62.29.136.166) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:10:

Danke erstmal an alle.
Es war eine Lichtschranke mit Blitzer auf beiden Seiten. Ein weißer VW-Bus stand in einer Hofeinfahrt. Geblitzt wurde in einer "geschlossenen Ortschaft", welche 1 km kerzengerade mit äußerst breit angelegten Straßen und null Fußgänger etc.-Publikum ist. Der Heini des Blitzpersonals lief gerade auf dem rechten Gehsteig auf mich entgegen, als der Effe plötzlich da war *lol* und ich beschleunigte (ca. 60 zeigte der Tacho an, hakt aber sowieso etwas), fuhr an ihm vorbei, nahm die Hand schon wieder runter und in dem Moment machte es *blitz*...

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 13:04:

@ Tele5: irgendwie dumm und cool zugleich.

By waterman (62.180.169.204) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 19:17:

Ich mach den "Effe" gelegentlich, wenn es nicht geblitzt hat... Ich glaub, ich werd mich ob der möglichen Folgen demnächst etwas zusammenreißen.

By faraday (80.135.75.12) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 22:30:

wie will man denn dem tele5 unterstellen daß dies eine beabsichtigte, und mutwillige beleidigung gegen das meßpersonal etc gewesen sein soll ????

er kann doch auch nen bekannten/feind gemeint haben, der zufällig an dem blitzer vorbeiging ;-)

andererseits könne man jemanden der absichtlich in ne blitze fährt vorsatz unterstellen, nicht nur wg dem finger sondern auch wg geschwindigkeit

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 23:24:

@ Faraday: leider gibt es schon zahlreiche Gerichtsurteile, die den Effe auf einem Radarfoto automatisch als Beleidigung des Messpersonals interpretieren

By 1 (80.128.231.247) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 08:33:

Eigentlich ist es lächerlich , dass unsere Gerichte mit sowas beschäftigt werden.
Wenn einer sich als Büttel verdinngt und aktiv an der Abzocke beteiligt ist muss er halt mit sowas rechnen.
Wenn der Richter dem Büttel glaubt dann wird Tele5
zahlen müssen.Auch ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion wäre denkbar.
Und dass die ihn gern drankriegen wollen liegt auf der Hand denke ich.

Trotzdem entscheidend wird sein, ob er vor Gericht
oder beim staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren glaubhaft machen, kann dass der Behördenknecht sich getäuscht hat.

Ich tippe mal das ganze wird gegen Zahlung einer Geldbusse eingestellt.

Auf jeden Fall - moralisch finde ich es noch ok ,
der Effe ist zwar eine primitive Geste nur das penetrante Abzocken der Autofahrer durch die Behörden ist noch primitiver.

Grüsse

By Ghostrider (80.128.87.119) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 13:36:

@ 1: ich kann schon verstehen, wenn den Bütteln der Effe gezeigt wird, nicht umsonst ist deren Image so schlecht in der Bevölkerung...

By 1 (80.128.225.181) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 13:52:

klar , die müssten mal was für Ihr Image tun:

Zum Beispiel ABs versenden auf denen steht:

"Vielen Dank, dass Sie mitgeholfen haben, unsere Kasse zu füllen.Wir alle wissen , dass Sie nur ungern ihren Verpflichtungen zur Zahlung nachkommen.Zahlen Sie gleich und versuchen Sie keine gemeinen Tricks wird Ihrem Punktekonto in Flensburg 2 Punkte Skonto abgezogen.

Ich würde das Geld innerhalb von 24 Stunden dem
Raubritter persönlich auf den Tisch legen.
Unter Aussnutzung von Skonto natürlich ***GG***

By Grobi (217.228.96.174) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 14:33:

@1: Du wirst lachen; in Amiland gibt es so etwas tatsächlich. Da hat ein Polizist ein Parkknöllchen geschrieben und mußte den Sünder fragen, ob er mit dieser Dienstleistung zufrieden war...

@ghostrider: Wieso wird ein Effe auf dem Blitz als Beleidigung des Meßpersonals gewertet? Es ist doch sehr abstrakt und nicht gegen eine Person gerichtet??

Grobi

By Ghostrider (80.128.87.119) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 16:09:

@ Grobi: ist halt so in Deutschland. Die grünen Männchen fühlen sich immer angesprochen, wenn sie den Effe sehen. Woran das wohl liegen mag?

By Ghostrider (80.128.87.119) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 17:25:

effe


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