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Rotlichtverstoß auf Probe ?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß auf Probe ?!
By DrYes9 (195.252.201.96) on Sonntag, den 27. August, 2000 - 11:55:

Hi...

Es geht um folgendes:
Ich wurde geblitzt mit 1,56Sek. über.
Das Auto war auf meinen Vater angemeldet. Nach etwa 6 Wochen kam der erste Bescheid (auf mein Vater) worauf wir nichts geantwortet hatten. Nach etwa weiteren 4-5 Wochen kam ein Brief von der nahgelegenen Polizeiwache, die mein Vater zu einer Anhörung einlied. Dort hatte man ihm das Foto gezeigt worauf er prompt gestand das das sein Sohn ist der fuhr. Nun lieden sie mich ein und ich gestand die Tat, und gab noch meinen Führerschein am selben Tag nach absprache mit Reg.Präsi. Kassel an der Wache für 1 Monat ab. Nach 3 Tagen kam ein Bußgeldbeischeid aus Kassel (auf meinen Name) worauf Stand: 286DM und 3 Pkt. in Flensburg.

Was ich nicht verstehe ist, daß ich eigentlich noch 1 Jahr auf Probe bin. Muß ich noch mit irgendwelchen Nachschulungen rechnen oder hat sich die Sache dann so erledigt ??

By farendil (213.20.190.179) on Sonntag, den 27. August, 2000 - 13:09:

klar gibt es eine nachschulung - das kann dauern, aber die vergessen dich nicht!

By Gast (216.110.36.120) on Dienstag, den 29. August, 2000 - 12:30:

Hallo Dr. Yes 9,

hat die Polizei Deinen Vater "eingeladen" oder "vorgeladen"? War es lediglich eine Einladung, haette er dieser nicht Folge leisten muessen. War es eine Vorladung, haette er den Anwalt alles weitere regeln lassen muessen.

Darueber hinaus ist es schon bemerkenswert, dass Dein Vater seinen eigenen Sohn belastet - er haette gar nichts zur Sache sagen muessen.

Es war ungeschickt, nicht zu reagieren und keinen Anwalt einzuschalten. Fahrverbot, Punkte und Nachschulung waeren u. U. zu vermeiden gewesen.


MfG.

Gast

By Polizist (212.184.134.57) on Mittwoch, den 30. August, 2000 - 11:35:

@Gast: Das macht überhaupt keinen Unterschied, ob er "ein-" oder "vorgeladen" wurde. Eine Einladung kennt das Gesetz nicht.
Und in diesem Fall hätte der Vater der Vorladung keine Folge leisten müssen.

Aber bzgl. dem Verhalten des Vaters gebe ich dir recht. War nicht so glücklich.

Gruß,

ein Polizist

By DrYes9 (195.252.199.76) on Mittwoch, den 30. August, 2000 - 12:36:

Es war eine Vorladung.
Also meint ihr es wäre durchaus noch zu retten gewesen?
Was wäre passiert wenn wir ein Anwalt eingeschaltet hätten, ich habe die Fotos gesehn, dies sind doch eindeutige Beweise gegen mich und nicht gegen mein Vater und es wäre so oder so zuletzt auf mir liegen geblieben zzgl. Gerichtskosten.
Was ich jetzt gerne noch wissen würde ist, was mich noch evtl. erwartet ?!

By farendil (213.20.176.202) on Mittwoch, den 30. August, 2000 - 12:39:

eine vorladung????????

die polizei DARF gar nicht vorladen!

bei uns steht auf dem wisch (etwas anderes ist es nicht) "Betr. VORLADUNG"

dick und fett iswt besonders das wort "VORLADUNG" - dies ist aber nur der betreff - keine rechtsverbindliche vorladung im sinne des gesetzes!

und hinten, ganz klein: wenn sie nicht erscheinen wird davon ausgegangen, daß sie keine angaben machen wollen (oder so ähnlich)

By Ninja (213.20.101.215) on Mittwoch, den 30. August, 2000 - 15:12:

vorladen darf dorch nur die StA, oder täusch ich mich?

By farendil (213.20.177.198) on Mittwoch, den 30. August, 2000 - 16:28:

richtig, ninja!

By michael (213.21.13.31) on Mittwoch, den 30. August, 2000 - 16:28:

Ich habe es bei einer Ladung (allerdings nicht in Verkehrssachen) einfach so gehandhabt, daß ich bei der Polizeidienststelle angerufen und den zuständigen Beamten verlangt habe. Ich erklärte höflich, daß ich keine Angaben machen und mein Anwalt zu gegebener Zeit Stellung nehmen würde und listete kurz meine Personalien auf. Das war's. Macht m.E. einen etwas besseren Eindruck, als einfach nicht auf der Dienststelle zu erscheinen.

Die Sache ist übrigens später von der Staatsanwaltschaft mangels Beweisen eingestellt worden.

By DrYes9 (195.252.200.51) on Donnerstag, den 31. August, 2000 - 13:26:

@Michael:

an Mangel kanns bei mir wohl kaum scheitern.
2 Fotos beweisen es ... (Ich hab Sie gesehn), wobei auch deutlich zu erkennen ist, dass mein Vater der beifahrer war(pech!). @Gast: was soll der gute Mann denn machen wenn er auch auf dem Foto zu sehn ist ?

Da gibts wohl kein Ausweg und ein Anwalt könnte wohl auch nichts mehr dran ändern??

Es steht genau so wie es farendil sagt VORLADUNG und klein gedruckt "...bei nicht erscheinen wird davon ausgegangen ....)


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