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Anderen Fahrer benennen, obwohl Foto aufgedruckt war!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Anderen Fahrer benennen, obwohl Foto aufgedruckt war!
By Rennfahrer (217.85.221.245) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 17:48:

Eigentlich darf ein Schuldiger wissentlich keinen Unschuldigen benennen, soweit ist ja alles klar.

Aber wie ist es, wenn ein Foto aufm AB dabei war, das Foto aber so schlecht ist, dass der Halter und auch Fahrer sich mal aus Versehen vertan hat und jemand anderen benannt hat ?

Foto wurde im Bremsvorgang gemacht.

26km/h ausserorts, wären aber 1Monat Lappen weg.

Theoretisch müsste das doch ohne weitere Risiken machbar sein, oder ?

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 18:13:

Also generell würde ich persönlich einem aufgedrucktem Foto keine Beachtung schenken. Der Grund ist einfach der, daß das Foto ja im PC digital vorliegt. In diesem Moment unterstelle ich einfach, daß es hier zu fehlerhaften Aufdrucken und Vertauschungen kommen kann. Eine versehentliche Falschangabe eines Fahrers würde ich so rechtfertigen, auch wenn der eigentliche Fahrer durch das Foto hätte erkannt werden können.

By Fahrer (213.7.28.14) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 18:31:

Niemand wird in der Lage sein zu beweisen
dass der Schuldiger das wissentlich gemacht hat.

Und der Unschuldige ist ja auch erstmal selber von seiner Schuld überzeugt(ALberto oder *G*)
Das heisst wenn selbst er sich auf dem schlechten Foto erkennt tja - wie soll man da dem Schuldiger noch sowas vorwerfen?

Da müsste die Behörde schon Gedankenlesen können.
Das aber können deutsche Beamte nicht , die haben ja schon oft genug grosse Schwierigkeiten
mit dem Denken selbst.

Grüsse
Fahrer

By Reno (62.157.35.151) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 20:16:

@Rennfahrer
hast du überhaupt einen AB bekommen? War doch kein Einschreiben! Also hau den weg und warte auf den BG. Und dann legst du Einspruch ein und ziehst die Nummer wie vorgesehen ab.

By Fahrer (213.7.200.172) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 20:25:

Ich weiss nicht , die haben ja schliesslich das foto , wenns wirklich nicht zur Identifizierung taugt kannst Du so natürlich Zeit schinden.

By Rennfahrer (217.85.221.245) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 23:01:

@Reno

Es geht um einen Freund....

Er hat nen AB bekommen, ist Halter und Fahrer.

Wenn er den AB wegschmeisst, dann gucken die womöglcih aufm Einwohnermeldeamt, so kriegen sie ihn ja doch, deshalb, wollte ich nur wissen, ob er ruhigen Gewissens meinen Namen auf den AB schreiben kann....

@Greatlackbird

danke.

By Reno (62.156.34.34) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 09:10:

sory, dann klappt es letzendlich warscheinlich nicht. Ich mache das aber trotzdem, ziehen sich dann die Sachen bei mir bis zu 2 Jahren hin.

By Greatblackbird (213.7.140.62) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 11:38:

@Rennfahrer

deshalb, wollte ich nur wissen, ob er ruhigen Gewissens meinen Namen auf den AB schreiben kann....

Das sollte kein Problem sein. Schon gar nicht, wenn Du ihm etwas ähnlich siehst. Am besten wäre es, wenn Du für die Tatzeit ein Alibi hast.

By Alberto (62.158.218.51) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 12:54:

Richtig, Leute...
Ich habe gestern zum ersten mal - vom Elzer Berg (+ 10 kmh) - einen solchen AB gesehen... (mein Kollege - auch noch telefonierend - aber das haben sie nicht angegeben)..

Diese Fotos sind etwa 7 x 7 cm groß - und relativ schlecht. (grobkörnige Auflösung und eben schwarz-weiß)

Dennoch scheint dies ein weiterer taktischer Schritt - gegen meine Verjährungsmethode - zu sein, denn die Angabe eines anderen fahrers, obwohl ein Foto vorliegt, - könnte dann bals zur vorsätzlichen Falschaussage werden - ich sagte: Könnte!

Wenn wir uns darauf einstellen wollen, - dann müssen wir im Bekanntenkreis nach geeigneten "Doppelgängern" suchen, die ja dann auch im gegenseitigen Hilfsverfahren - sich immer gemeinsam die Bälle zuspielen können.

Wichtig dabei ist, daß man sofort, wenn man geblitzt wurde, den anderen anruft, und ihn bittet, seinen momentanen Aufenthalts ort irgendwie mit sicheren Zeugen zu notieren, um dann für diese zeit ein wasserdichtes Alibi zu haben.

Denn, wir haben es in Baden-Württemberg schon erlebt, daß ein Gericht einen Falschen verurteilt hat, - bloß, weil er dem wahren Täter sehr ähnlich sah. Dieser Falsche hatte zudem kein Alibi - da war es passiert.

Also - die zeiten werden härter - für die Verjährungsmethode!

ich habe eigentlich schon länger mit so etwas gerechnet.

Schönes Wochenende!

By Fahrer (212.184.152.8) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 14:16:

@Alberto :

Elzer Berg 10 drüber , ziehst Du da die Sache mit der Verjährung durch oder bezahlst Du?

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 14:48:

@reno: nicht nur das, nach dem bg-bescheid ist die frist 6 monate....

@fahrer: naa, alberto hat wohl ne 0 vergessen :-)

By Alberto (62.158.218.105) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 17:01:

Nee, farendil - es war, wie gesagt, mein Kollege - mit 110 kmh - netto - natürlich bezahlen wir die 15 €.

Mir ging es nur darum, daß die nun eben auch die Bilder gleich mit andrucken, um uns offensichtlich das Angeben von anderen Personen zumindest zu erschweren - natürlich nur im Bedarfsfall.


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