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Dem Führer des PKW...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Dem Führer des PKW...
By Marc (62.180.212.105) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 13:04:

Hallo,

ist denn diese Formulierung überhaupt rechtmäßig -es sieht doch hier nach einer Ermittlung gegen unbekannt aus und dann gleich ein Verwarngeld???

Und muß der Beifahrer hinausgeschwärzt werden? Oder liegt hier ein Verstoß gegen den Datenschutz oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht / Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor??

Vielen Dank für Eure Hilfe

Marc

By Greatblackbird (145.253.158.153) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 18:20:

Die Formulierung ist i.O. Bist Du es denn gewesen? Der Beifahrer wird normalerweise unkenntlich gemacht. Wie es rechtlich aussieht, weiß ich aber nicht. Könnte aber Datenschutzrechtlich bedenklich sein.

By freak (151.189.132.118) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 18:42:

>Könnte aber Datenschutzrechtlich bedenklich sein.


Wenn der Fahrzeughalter sieht, wer in seinem Auto unterwegs ist (war)? Ist ja interessant...

By jotrocken (62.54.177.90) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 20:04:

Dem Führer des PKW ?
Ist ja interessant. Ist das ein Verwarnungsgeldbescheid aus der Zeit zwischen 1933-45??

By Greatblackbird (145.253.158.3) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 21:07:

@freak
Genau deswegen. Wenn er es selbst sieht ist das datenschutzrechtlich was anderes, als wenn ihm das mittels Blitzfoto von Dritten präsentiert wird. Es geht ihn nur an, wer das Fahrzeug geführt hat, nicht wer noch mitgenommen wurde.

@jotrocken
Die Formulierung wird immer dann verwendet, wenn der Halter ermittelt wird, er aber ausweislich nicht gefahren sein kann (Halterin=weiblich;Fahrer laut Foto aber männlich o.ä.).


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