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Doppelte Geldbuße statt Fahrverbot

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Doppelte Geldbuße statt Fahrverbot
By mailer (212.18.194.10) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 08:53:

Bin innerhalb eines Monats mit mehr als 26km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften einaml gelasert und einmal geblitzt worden.

Jetzt wird wohl ein Fahrverbot verhängt.

Wie kann man drohendes Fahrverbot in doppelte Geldbuße umwandeln lassen?

By Fahrer (80.128.232.22) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:48:

Hallo "Mailer"

das ist generell schwierig zu beantworten ,
die Behörde entscheidet "nach Ermessen" und die
Aussichten sind im Allgemeinen eher schlecht.

Wie sehen denn die Verfahren bisher aus?
Kannst Du mit anderen Tricks noch was erreiche?

Ist das KFZ auf Dich zugelassen , hast Du den
Anhörungsbogen oder gar den Bussgeldbescheid schon ?
Waren gute Fotos dabei ?
Hast Du die Verstösse schon zugegeben?

und schliesslich:

KAnnst Du eventuell das Fahrverbot in den Urlaub legen (letzte Möglichkeit!)

Bis bald

By mailer (212.18.194.10) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 11:05:

Hi "Fahrer"
Nachdem ich gelasert wurde (106 in 70zone) - hat man mich angehalten - hab dann nur gesagt, dass es sein könnte, dass ich schneller war, wieviel könne ich nicht sagen.
Nachdem Blitzen hab ich einen Anhörungsbogen bekommen - Foto ist relativ klein - ob eindeutige Identifizierung möglich ist, weiß ich nicht.

Hab keine Ahnung, welche Tricks ich überhaupt anwenden kann/soll!

Kann man sich Zeit des Fahrverbots "aussuchen" bzw. gibt es da einen zeitlichen Spielraum, in dem man den FS abgeben muss?

By Wolger (217.83.109.242) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 11:19:

Wenn du das erste mal ein Fahrverbot bekommste, kannste den Zeitpunkt innerhalb von 4 Monaten bestimmen indem du den FS abgeben willst.
Also z.B. im Urlaub, oder dann wenn du den FS nicht dringend benötigst.
Von nem Kumpel weiss ich, das die in Ausnahmefällen auch mal 2x2 Wochen machen. Kommt aber auf den Sachbearbeiter drauf an.

By mailer (212.18.194.10) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 11:24:

Hallo Wolger,
wann und wo klärt man den zeitpunkt der FS-Abgabe denn am besten?
Bzw. wann kontaktiert man den Sachbearbeiter?

By Fahrer (80.128.232.89) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 12:51:

Hallo Mailer ,

gelasert und angehalten worden - und zusätzlich geblitzt , war das ein weiterer Verstoss oder
haben die gelasert , geblitzt und Dich dann rausgewunken?

Erst dann, wenn Du sicher bist das gegen das Fahrverbot nichts mehr zu machen ist und dann mit der Behörde die Fahrverbot verhängt.

grüsse

By mailer (212.18.194.10) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 12:56:

Hi "Fahrer",
das war an zwei verschiedenen tagen - einmal gelasert und rausgewunken, und ein andermal geblitzt.
ein schreiben bzw. bescheid wg. der tempoüberschreitung, bei der ich gelasert wurde, kam noch nicht.

By Fahrer (80.128.229.130) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 14:02:

Hallo Mailer ,

suche hier mal im Forum nach Beiträgen mit dem
Thema Verjährung /Alberto Methode - bei der Blitzgeschichte könnte da u.U. was zu machen sein.

was hast du denn bis jetzt bekommen?
Auf wen ist das KFZ zugelassen?
Wie wurde gemessen beim Blitzen(Gerät)

By mailer (212.18.194.10) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 16:59:

gestern kam Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren"

Was ist Alberto-Methode?

Kfz ist auf mich zugelassen

Was für ein Gerät steht nicht im brief.

Macht es eigentlich Sinn, sich ein Protokoll der Eichung des Gerätes anzufordern?

By FAhrer (80.128.230.186) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 11:21:

Hallo Mailer ,

Was hast Du genau bekommen , einen Bussgeldbescheid oder (noch einen?) anhörungsbogen und in welcher Sache?
Blitz oder Laser ?
Bei dem Laser? da kommst Du eh nicht raus weil sie Dich ja angehalten und identifiziert haben.
Ja zumindest nachfragen kannst Du chancen naja ...

Deine Frage zur Alberto-Methode:
DU=f1 guter Kumpel=f2

F1 auf AB Verstoss wurde von f2 begangen.
Behörde schickt AB an f2
f2 ok - ich bekenne mich schuldig (Behörde hat immer recht und ich bin treuer Bürger)
die Behörde sendet f2 den Busgeldbescheid.
f2 denkt sich - momentmal so schnell? da fällt mir ein ich kanns nicht gewesen sein und erhebt Einspruch.
Die Behörde kommt mit dem Foto.aber huch! das ist ja gar nicht f2 somdern wer?
Achso f1 gut dann kriegt der eben den Bussgeldbescheid aber ohhhweehhh jetzt sind schon 3 Monate vergangen (darin besteht der Trick)seit f1 den Anhörungsbogen erhalten hat und die Sache ist verjährt und der Büttel ärgert sich und Du bekommst kein Bussgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.

Aber vorsicht :
Es kommt darauf an , dass Du keine Frist versäumst und alle Fristen optimal ausnutzt unter
Umständen riskierst Du auch ein Fahrtenbuch.
Geht also nur als ultima Ratio und nur wenn wirklich viel droht - es funktioniert aber in der Regel wirklich gut.
Benutze die Suchen-Funktion und lies dir alle Beiträge dazu durch damit du keinen Fehler machst
und das Verfahren wirklich verstehst!

Du kannst das NUR auf den Blitzer anwenden beim Laser haben Sie Dich ja "auf frischer Tat ertappt"

Bis dann

By farendil (217.225.253.201) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 11:59:

@mailer: sehe ich das richtig, daß du den 2. verstoß begangen hast, bevor der erste rechtskräftig ist??

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 13:01:

@farendil:

Hi @farendil, ich seh schon worauf Du hinaus willst...

Aber Achtung:

Im BKat-Verordnungstext heisst es zwar "seit Rechtskraft der Entscheidung", jedoch hält es die Rechtsprechung offenbar bereits für ausreichend, wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeldbescheid wegen des ersten Verstoßes erlassen / versandt und dieser damit über die möglichen Konsequenzen / Sanktionen "informiert" wurde. Der Betroffene ist sozusagen über drohende Konsequenzen "in Kenntnis" gesetzt und kann sich bei weiteren zwischenzeitlich begangenen Verstößen nicht auf Unwissenheit - trotz der noch nicht eingetretenden Rechtskraft - berufen. Es reicht also die Kenntnis des Betroffenen über drohende Sanktionen, demnach also der Zeitpunkt "Zusendung Bußgeldbescheid"...

Ich kann momentan leider keine entsprechenden Urteile finden (hab eben kurz nach entsprechenden OLG-Urteilen gesucht), kann das aber aus der Erinnerung klar mitteilen. Falls ich noch was finden sollte, stell ich es hier in's Forum...

By 1 (80.128.228.2) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 13:14:

@mailer

haben Sie dich in 2001/2002 ausser diesen beiden malen mit +25 erwischt?

By mailer (212.18.194.10) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 07:56:

@alle
danke für die ganzen infos

@1
außer diese beiden malen wurde ich noch nie mit mehr als 25 km/h geblitzt

By 1 (80.128.229.250) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 09:43:

@mailer

Da stehen die Chance ein eventuelles Fahrverbot in den Urlaub zu verlegen gut.

Trotzdem :Ich an Deiner Stelle würde zunächst versuchen die Verjährung zu erreichen.

By mailer (212.18.194.10) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:21:

hab noch mal ne Frage zur Alberto-Methode:

muss ich den AB mit den Angaben über den vermeintlichen Fahrer als einfachen Brief oder per Einschreiben zurücksenden?

Bekommt der vermeintliche Fahrer dann automatisch den BGB (bei dem er dann Widerspruch einlegen muss) oder auch erst noch einmal einen AB?

Ab wann ist die Sache endgültig verjährt (blitzdatum: 22.05.2002)?


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