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EU-Führerschein - welche Klassen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: EU-Führerschein - welche Klassen?
By Ghostrider (80.128.83.68) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 20:20:

Hallo, habe 1980 die Klassen 3 und 1 erworben. Erwäge die Beantragung eines EU-Führerscheins. Welche neuen Klassen müssen darin eingetragen sein, damit ich keine Rechte aufgebe? Habe von Fällen gehört, da fehlte nach der Umschreibung z. B. das Recht, 7,5 Tonner fahren zu dürfen. Des weiteren gibt es wohl Unsicherheiten hinsichtlich des Fahrens mit (Wohn-)Anhänger. Selbst wenn ich das nicht brauche, möchte ich doch infolge der Umschreibung keinerlei Rechte aufgeben! Danke im voraus, Ghostrider

By Nicole G. (80.131.51.87) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 20:24:

So gehts mir auch deswegen behalt ich meinen "grauen Lappen".

By Ghostrider (80.128.83.68) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 20:29:

@ Nicole G: habe gehört, im Ausland gibt es mit dem grauen Lappen zunehmend Stress, bei Verkehrskontrollen, bei der Anmietung von Mietfahrzeugen etc. Die jungen Polizisten wissen doch gar nicht mehr, wie so ein Ding aussieht...

By LetjOelk (217.81.75.11) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 21:11:

Also in der Fahrschule wurde mal gesagt, das auf keinen Fall Rechte verloren gehen. Es kommt nur eins dazu. Du bekommst die Entsprechenden Euro-Klasse. Ich weiß gerade nicht, welche Klasse das ist, aber das ist eine Extraklasse, für die man sich nicht in einer FS anmelden kann oder so. Sie enthält alle Rechte die du bisher hattest + das recht mehrere Achsen zu fahren. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt....

By Ghostrider (80.128.83.68) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 21:18:

@ Letjoelk: das Recht, mehrere Achsen zu fahren, habe ich doch heute auch...

By LetjOelk (217.81.75.11) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 21:29:

Echt? Irgendwas war da mit den Achsen, ich weiß nur nicht mehr so genau, was... Ich meine beim D-Schein wären es 2 fürs Fahrzeug und 1 oder 2 für den Anhänger. Bei der Umschreibung wären es unbegrenzt viele Achsen. Aber wie gesagt, das weiß ich wirklich nicht mehr so genau...

By Ghostrider (80.128.83.68) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 21:40:

http://www.mr-ne.de/download/fuehrerscheinklassen.pdf

By LetjOelk (217.81.75.11) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 21:48:

Dann ist ja alles klar....

By Ghostrider (80.128.83.68) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 22:41:

@ Letjoelk: trotzdem danke für deine spontane Response!

By farendil (217.235.55.151) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 00:46:

@ghostrider: jaja, das mit dem keine klassen verlorengehen wird immer wieder gesagt.

es gibt da aber 2?? fälle, wo das nicht ganz stimmt.

das erste waren omnibusfahrten (ohne fahrgäste, nur überführung) das andere glaube ich irgendwas mit dem hänger.

auf jeden fall hab ich mich entschlossen, mein läppchen zu behalten...
(mal sehen obs gelingt *g*)

By Ghostrider (80.128.77.88) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:01:

@ Farendil: ich hab auch gehört, daß nach dem Tausch Klassen fehlten. Liegt m. E. am schlechten Wissensstand der Sachbearbeiter. Oder es ist denen einfach egal. Absicht kann ich mir nicht vorstellen. DU hast noch den fossilen grauen Lappen? Ich dachte, seit vielen Jahren gibt es nur noch die EU-Version....

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:09:

@ghostrider:
daß nach dem Tausch Klassen fehlten.
DAS ist was anderes...
Fehlen tut nichts, nur es sind halt nicht 100% alle Rechte da...
Hast nix mit dem Sachbearbeiter zu tun...


nun, neben den grauen lappen gibt es noch die rosa Schweinchen-Lappen. Einmal mit nem "D" vorn drauf und einmal mit nem "DDR"...
Die karten gibts erst sei ein paar Jahren, Wenn mich nciht alles täuscht, seit Ende 98, Anfang 99.

By Ghostrider (80.128.77.88) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:22:

@ farendil: wenn nicht alle Rechte da sind, dann fehlt doch was...?

Es geht schon damit los, daß bestimmte Klassen extra bei der Umschreibung beantragt werden müssen, geschieht das unwissentlich nicht, sind sie automatisch futsch (betrifft z. B. landwirtschaftliche Zuggeräte, neudeutsch: Traktoren)

By blauer bmw (213.68.164.62) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 16:48:

Bei einer Standardumschreibung von Klasse 3 kann etwas verlorengehen.
Die jetzige Regelung läßt 7,5 Tonner mit Anhängern (1-achs oder Tandem) bis zum 1,5 fachen des Zugfahrzeuges zu, was im Maximalfall zu 18,75 to führen kann.
Die Standardumschreibung von 3 führt hier zu C1E bis zu 12 to Gesamtgewicht.
Die Lücke läßt sich durch Beantragen von CE mit der Einschränkung 79 schließen. Diese Einschränkung sagt C1E Züge über 12 to mit max. 3 Achsen. Die Eintragung wird problemlos vorgenommen, ab 50 Jahre ist aber ärztliche Untersuchung notwendig wie bei normaler CE.

Bei Traktoren kann sogar dazugewonnen werden. Die normale Umschreibung führt zu L, Traktoren bis 32 kmh, mit Hänger bis 25 kmh. Für in der Forst- oder Landwirtschaft tätige Klasse 3 Inhaber kann T beantragt werden, Traktoren mit Hänger bis 60 kmh.

By Ghostrider (80.128.77.88) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 23:31:

@ blauer bmw: merci für die ausführliche Antwort!

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 09:26:

So wie blauer bmw das sagt, war es bei mir auch, man verliert nichts. Der Gag ist nur bei Leuten, die 2000 über 50 waren, die hätten bis Ende 2000 ihren Lappen umschreiben müssen und den C1E79 beantragen müssen -mit der Folge der regelmässigen kostenpflichtigen Untersuchungen beim Arzt. Wenn sie´s nicht getan haben, bekommen sie nur den normalen C1E bis 12 t. Hierbei gelten aber nicht mehr die 3-Achsen-Beschränkung.
Also, ein 7,5 Tonner hat 4,5 bis 5t Leergewicht. Dem darf ich beim C1E dann noch einen 4,5 t zwei-achs Änhänger dranhängen.
Den T Schein bekommt jeder der den C und CE hat. Wer den C1E hat, muss eine landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen -oder sonstwie den Behördenyogi überzeugen. Mir ist es gelungen, ohne daheim eine Landwirtschaft zu haben.
Meinen grauen Lappeen habe ich behalten, die haben nur eine zeitliche Befristung reingestempelt.
Ausgetauscht habe ich ihn, weil man im Ausland bei den car-rentals manchmal auf ?was ist das denn? stösst und weil manche grauen Ratten bei den Ösis manchmal sagen: Joa, die alten Scheine gelten scho weiter sagt die EU, aber bitt´schön mit am neuen Buildl und a aktuellen Adress´n.

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 10:26:

@blauerbmw:

Deine Antwort war fast richtig...

>"Die jetzige Regelung läßt 7,5 Tonner mit Anhängern (1-achs oder Tandem) bis zum 1,5 fachen des Zugfahrzeuges zu, was im Maximalfall zu 18,75 to führen kann."

Es sind nur 18,5t ... dies ergibt sich aus § 34 IV Nr. 3 StVZO: Doppelachslast von Anhängern bei Achsabstand von weniger als 1 Meter (Tandemachse) = 11t. Damit ergibt sich: 7,5t + 11t = 18,5t.

@alfa:

Einen "C1E79" gibt es nicht, es heisst "CE79" (war wohl ein Schreibfehler deinerseits), sonst alles korrekt, insbesondere die Ösi-Geschichte.

@Alle:

Es gibt keine verlorenen Besitzstände bei Umschreibung zum neuen EU-Führerschein!!

Sollte jemand anderer Meinung sein, dann bitte ein konkretes Beispiel nennen ... damit ich es zerlegen kann :-))

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 12:21:

piranha
du hast Recht, war ein allerdings ein bei mir eingeschliffener Schreibfehler. Das ist ja ein C bzw CE Schein mit der Einschränkungskennziffer 79, der allen Regelungen der C Scheine unterliegt (Alter/Arzt, 1,5 fache Hängerlast bez. auf zGG) und kein C1 Schein(zGG Hänger = max. Leergewicht Zugfahrzeug).

By Ghostrider (217.228.239.189) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 12:25:

@ Piranha: kannst du mir bitte die Klassen kurz aufzählen, die der neue FS haben muß, damit ich keine Rechte verliere. Bin zwar nicht in der Landwirtschaft tätig, würde aber trotzdem gern auch da alle Klassen haben wollen. Aktuelle Klassen: 3 und 1 v. 1980 Danke dir im voraus!

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 13:37:

@Ghostrider:

BRD-Fahrerlaubnis oder DDR?

Beispiel BRD-"3er":

B, BE, C1, C1E, M und L. Dazu Klasse CE mit Schlüsselzahl Nr. 79 falls dies gesondert beantragt wurde. Zudem Klasse A und logischerweise den darin enthaltenen A1. Die Erteilung der Klasse T wäre grundsätzlich ebenfalls möglich, erfolgt jedoch nur für Personen die in der Land- und/oder Forstwirtschaft tätig wären (Nachweis).

Schlüsselzahlen gem. Anlage 9 FeV:
L: 174,175, C1: 171.

Damit u.a. gültig für mehrachsige (!) Fahrzeugkombinationen bis 12t sowie dreiachsige (!) über 12 bis 18,5t. Diesen Besitzstand erhält man übrigens nur nach einer Umschreibung - mit alten Führerscheinen dürfen/durften generell nur dreiachsige Kobinationen / Gespanne geführt werden...

Der Bereich 12 bis 18,5t (CE79) wird für Umschreiber bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und kann danach für je 5 Jahre verlängert werdern, (Jeweils ärztliches / augenärztliches Gutachten erforderlich). Ohne Gutachten / ohne Umschreibung verfällt dieser Besitzstand ab dem 50. Lebensjahr...

By Ghostrider (80.128.75.144) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 13:39:

@ Piranha: BRD. Danke für deine ausführliche Antwort. Nächste Wo gehe ich zur FS-Stelle!

By blauer bmw (213.68.164.89) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 13:47:

@Ghostrider

Die Klassen bekommst Du sicher am besten von Piranha, der scheint sich da sehr gut auszukennen.
Zur Landwirtschaft ist aber zu sagen, daß Du Dich um T ernsthaft bemühen solltest (notfalls mal einen ganz kurzen Aushilfsjob bei einer Firma mit passenden Briefkopf antreten) weil die Traktoren neuerer Bauart aus der alten L teilweise "herausgewachsen" sind.

By Ghostrider (217.80.247.157) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 17:22:

@ blauerbmw: den Traktorenführerschein will ich auf jeden Fall (behalten) - damit ich am Vatertag den Traktor fahren kann (hinten auf dem Anhänger die besoffene Meute). Ob das reicht als Argument?

By blauer bmw (213.68.164.89) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 17:34:

@Ghostrider

Sicher, aber nur, wenn der Häuptling der Führerscheinstelle auch mit darf.

Aber nochmal kurz zurück in die Ernsthaftigkeit. Je nach Größe der Meute begibst Du die in die Führerscheinklassen D1/D.

P.S. Wenn Du zu Deinem alten 3er auch eine Personenbeforderung haben solltest, dann kommt noch D1 hinzu. Piranha?

By Ghostrider (217.80.247.157) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 19:50:

@ blauerbmw: guter Hinweis, habe allerdings keine Personenbeförderung (naja, drei Kinder und Frau, aber fällt da wohl nicht drunter *g*)

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 15:50:

@piranha: Sollte jemand anderer Meinung sein, dann bitte ein konkretes Beispiel nennen ... damit ich es zerlegen kann :-))
busse zu überführungsfahren (ohne fahrgäste)

und es war ganz sicher etwas mit den anhängern... kanns das gewesen sein?:
Damit u.a. gültig für ... sowie dreiachsige (!) über 12 bis 18,5t.
es gab doch vorher keine gewichtsbeschränkug für dreiachser, außer dem zul. gesamtgewicht des zugfahrzeugs.


@bbmw:
Je nach Größe der Meute begibst Du die in die Führerscheinklassen D1/D.
wieso? die sichern doch die ladung!
und ausserdem arbeiten sie auf der ladefläche (umschaufeln des ladegutes in die mundluken)
:-))

By piranha (217.1.157.31) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 13:30:

@farendil:

>"busse zu überführungsfahren (ohne fahrgäste)"

Besitzstand bleibt erhalten: dazu werden die FeV-Anlage 9 Schlüsselzahlen Nr. 171 und 172 in den EU-Führerschein eingetragen...

171:

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.

172:

Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.

>"und es war ganz sicher etwas mit den anhängern..."

Njet! Die Gewichtsbeschränkung nach § 34 StVZO für Klasse 3-alt (BRD) gab es schon immer. Diese betrug in der Vergangenheit 18,5t und beträgt nach korrekter Umschreibung immer noch 18,5t - Tätärätä!!

Den Vorteil der Umschreibung hatte ich ja bereits beschrieben: Keine Begrenzung der Achsanzahl mehr bei Fahrzeug-Kombinationen bis 12t. Darüber hinaus (bis 18,5t) bleibt die bisherige 3-Achs-Beschränkung erhalten - es ändert sich also nichts zum Nachteil des Altinhabers.

By blauer bmw (213.68.164.29) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 13:14:

@piranha

Zu den 18,5 to bei CE79 habe ich eine Frage. Eingetragen ist, abgesehen von den Achsen, C1E > 12.000 kg. Woraus ergibt sich jetzt die Beschränkung auf 18,5 to, sind die 11 to für den Hänger noch aktuell?

By farendil (217.85.230.83) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 16:07:

@piranha: danke für die antwort! (aber ich war mir sucher, daß da was war - wenn nich noch was finde melde ich mich)

gruß
farendil
*der sich nicht so leicht geschlagen gibt*


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