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Dürfen jetzt Polizisten Geschwindigkeiten schätzen...?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Dürfen jetzt Polizisten Geschwindigkeiten schätzen...?
By Markus (149.225.178.216) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 20:01:

Kam irgendwie gerade im Fernsehen. Habs selbst nicht gesehen, nur meine Mum. Hat einer was gesehen?

By Nicole G. (80.131.51.87) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 20:15:

So weit ich weiß ist das nur in Österreich möglich.

By Markus (62.155.205.109) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 20:18:

Ja danke, es ging auch nur um einen Bericht in Österreicht. Aber Blitz hat das etwas verwirrend dargstellt so dass es den Anschein hatte, es würde auch in Deutschland wirksam... Danke...

By Ghostrider (80.128.83.68) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 20:26:

@ all: meines Wissens dürfen auch in Deutschland Polizisten in bestimmten Situationen (z. B. verkehrsberuhigter Bereich) Geschwindigkeiten schätzen.

By Polizist (217.3.254.11) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 21:37:

Für den verkehrsberuhigten Bereich gibt es den Tatbestand " Sie fuhren ....keine Schrittgeschwindigkeit." Da kann man dann schätzen, dass einer keine Schrittgeschwindigkeit fuhr. Die genaue Geschwindigkeit ist dafür aber nicht erforderlich.

Ansonsten bringt schätzen bei uns, zurecht, nichts.

By Markus (149.225.130.160) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 22:39:

Danke!

By officer (213.187.79.116) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:36:

Der Bericht handelte von berliner Polizisten. Der konkrete Sachverhalt wurde nicht dargelegt. Auch der gezeigte Anwalt jammerte nur herum und legte nichts konkretes vor. Einzig erwähnt wurde, daß das Urteil wohl vom Berliner Verfassungsgerichtshof gefällt wurde.

By oxxs (194.120.84.9) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:57:

Hi

hab ich gestern auch gesehen, kam auf RTL oder so (dementsprechend wenige Fakten).
Aber es kam so rüber, als ob, nach dem Berliner Urteil, Polizisten (in Deutschland) jetzt Geschwindigkeiten schätzen dürfen......
Und das wäre als gültiges Beweismittel vor Gericht zulässig.....

Aber ist mit vorsicht zu genießen, RTL Explosiv oder so ein rotz halt....

By TMX (160.45.10.9) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 13:13:

alle: In Berlin müssen zur Ermittlung einer Temposünde beweisführende Maßnahmen eingesetzt werden. Schätzen zählt nicht dazu. Man darf zwar im Vorfeld einer eigentlichen Messung ein KFZ als zu schnell einschätzen, um es dann anzupeilen (Laser) oder ihm hinterherzufahren (Police-Pilot, Video). Der Beweis muß aber durch ein (geeichtes) Messgerät erbracht werden. Siehe hierzu auch mein TMX-Page-Update unter http://userpage.fu-berlin.de/~janb/blitz_index.html

By Fahrer (62.226.192.54) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 15:53:

Also mir ist auf der A7 bei Hanover was konkretes
widerfahren:

Ziemlich lange Baustelle 100 oder 120 war da.
Ich fahr angepasst - halt so wie alle anderen auch 10-20 kmh schneller und hinter mir so ein grüner Wicht auf seiner BMW.Der hing die ganze zeit hinter mir , andere überholten mich sogar noch waren also wirklich locker 35-55 ! km/h zu schell aber nichts , keine Reaktion der Schnittlauch hängt weiter hinter mir.
Irgendwann nach endlos langer Zeit das schönste Vehrkehrszeichen in Deutschland.Ich gehe also wieder nach links und geb mit dem rechten Fuss das Spasskomando.Strecke war frei , und der Schnittlauch hinterher.
Nach ca 3 Minuten (Tempo 200+)macht der seine Lichtorgel an und setzt Blinker links.
Als dann rechts frei ist gehe ich rüber und lass ihn vorbei.Der bremst mich aus , dreht sich um und
zeigt auf mich.Ich also hinterher zum nächsten parkplatz.Da meint der ich wär zu schnell gefahren,und hätte noch vor dem Schild "freie Fahrt" beschleunigt und wär so mindestens 80-100!!! kmH zu schnell gewesen.
.Ich könnt schonmal das auto stehen lassen weil er mir jetzt gleich an ort und stelle die fleppe einziehen würde.
Ich reich ihm also Zulassung und FS durchs fenster und frage ihn nach der Videoaufzeichnung ,
es gibt keine sagt er , er hat es "mit seinem geeichten Tacho" gemessen.
Ich sage dass er sich auf jeden Fall irren müsste
weil "mein geeichter Tacho am Schild genau 120 angezeigt hat. - Mit einer kostenpflichtigen Verwarnung bin ich nicht einverstande.!"

Er geht zu seinem moped , funkt und nach einer Weile kommt er wieder und meint.Er würde es ausnahmsweise bei einer mündlichen Verwarnung bewenden lassen.Ich bedanke mich und wünsche ihm noch nen schönen Tag.

Da ich nicht an soviel Grossmut glaube ist das wohl eher ein indiz dafür dass sie schätzen dürfen
aber dass darf ich ja auch ;).
Beweiskraft scheinen Schätzungen von einem einzelnen Beamten nicht zu haben!


Seid da draussen trotzdem vorsichtig !

Gruss

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 21:22:

@fahrer: schätzen und nachfahren mit geeichtem tacho sind VÖLLIG VERSCHIEDENE dinge!!!

letzteres ist - mit genügend abzügen und unter beachtung einiger regeln - völlig legitim...

By Bluey (217.225.19.190) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 22:35:

Habe heute von einem Kollegen ebenfalls gehört, daß es in Berlin einen solchen Fall gegeben hat.
Hintergrund war wohl eine VÜ in einer "Spielstraße". Die Kollegen haben Geschw. geschätzt und es ist bis vor's ...-Gericht gegangen. Genaueres konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen.
Mal sehen. Vielleicht bekomme ich noch mehr Infos.

By 1 (80.128.231.50) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 08:59:

@ Fahrendiehl
dann muss das ja mein Glückstag gewesen sein ;)
Autobahnpolizeiwache Hanover - ich komm nochmal vorbei und geb nen Kasten Bier aus;)

In Spielstrassen ist es ok find ich - Ob ein Auto Schritt fährt oder 30 oder 50 kmh das kann man schon schätzen.Da spielen Kinder auf der Strasse,
wenn ich da wirklich zu schnell bin bedanke ich mich für die Verwarnung.

Grüsse


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