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Motorrad AO in Zone 50 mit 105 gebiltzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Motorrad AO in Zone 50 mit 105 gebiltzt
By ThorstenS (149.225.26.251) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 19:44:

Hallo zusammen, ich bin letzten Sonntag mit meinem Motorrad durch die Eifel gefahren und in einer 50'er Zone mit 105 gelasert worden, was meinen 1. Verstoß seit über 10 Jahren bedeutet. In dieser Zone ist wegen der engen Kurven zurecht nur 50 km/h erlaubt aber nach den Kurven kommt wieder ein gerades Teilstück (ca. 1 km lang ) und da nahm ich an, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben sei – das war wohl nicht so und wurde am Ende des Teilstückst gemessen! Anschließend wurde ich angehalten, zugegeben habe ich nichts und warte nun auf den Anhörungsbogen. Der Polizist meinte noch ich solle es nicht so schwer nehmen, ich wäre bei weitem noch nicht der Spitzenreiter an diesem Tag gewesen und sie ständen an der Stelle schon recht „link“. Meine Frage, wie genau ist eine solche Lasermessung bei Motorrädern und bekomme ich ein Beweisfoto – per Laser doch eigentlich nicht möglich oder. Da ich meinen Verstoß nicht zugegeben habe, kann man mir diesen Verstoß überhaupt nachweisen? Macht es in Euren Augen Sinn, einen Anwalt einzuschalten?
Danke schon mal für Eure Antworten!

Gruß
Thorsten

By Goose (80.135.126.71) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 20:00:

Ein Photo gibt es beim Lasergerät normalerweise nicht. Das ist aber auch nicht notwendig, da hier die Zeugenaussage des Beamten vorliegt, der dich gemessen hat. Weiterhin wurde deine Übertretung in das Messprotokoll eingetragen.
Die Messung ist beim Krad genau so exakt wie beim PKW, entweder es wird ein Ergebnis angezeigt, dann ist dieses verwertbar, oder eine Messung war aus welchen Gründen auch immer (anderes Krad neben dir im Messbereich mit minimal anderer Geschwindigkeit, keine reflektierende Fläche getroffen etc.) nicht möglich, dann wird auch keine Geschwindigkeit angezeigt.

Nun werden dir mit Sicherheit im weiteren Verlauf noch viele Tipps gegeben (Eichschein, Messprotokoll, etc.) aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir jedoch sagen, daß noch keine Lasermessung, die von mir durchgeführt wurde oder an der ich beteiligt war und die dann im weiteren Verlauf des Verfahrens vor Gericht gingen, eingestellt wurden.

Gruß
Goose

By Ghostrider (217.2.35.118) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 20:48:

@ Goose:

1. soviel zum Thema staatliche Abzocke.

2. Scheint so, als stünden selbst die "Staatsbüttel" (Zitat KTMDUKE - sein Posting solltest du mal durchlesen) nicht mehr hinter dem, was sie tun. Immerhin ein Lichtblick. Wenn sich sogar schon die Beamten schämen...

By Goose (80.135.126.71) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 21:00:

@Ghostrider: Das Thema hatten wir doch in einem anderen Thread, oder? Wenn man aber bei erlaubten 50 und gefahrenen 105 von Abzocke spricht, so hat man eindeutig ein Problem damit, sich auch nur annähernd regelkonform zu verhalten. Alles weitere zu diesem Thema bitte im Ursprungsthread.

Gruß
Goose

By Bluey (80.130.179.156) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 21:18:

@GR
Gleich wieder in die Vollen zu hauen und von "staatlicher Abzocke" zu sprechen, ohne die Örtlichkeit zu kennen ... naja.

Und ein sich schämen kann ich hier auch beim besten Willen nicht erkennen. Viel mehr ist der Kollege insofern offen und ehrlich zuzugeben, daß die "Meßstelle" nur schwer bis gar nicht rechtzeitig zu erkennen ist. Allerdings: wäre sie es, so könnte man sich das Messen dort gleich sparen.

In dieser Zone ist wegen der engen Kurven zurecht nur 50 km/h erlaubt aber nach den Kurven kommt wieder ein gerades Teilstück (ca. 1 km lang)...
Bedeutet das nicht im Umkehrschluß, daß sich danach wieder eine u.U. kurvenreiche Strecke anschließt, die eine Geschw.-beschränkung durchaus erforderlich und sinnvoll macht? Was also für'n Quatsch, die Beschränkung dazwischen (auf dem Teilstück) kurzfristig aufzuheben und damit dem ohnehin schon deftigen und oftmals zurecht kritisierten Schilderwald weitere hinzuzufügen?!
Nur, damit der ein oder andere Kradler seine Maschine mal kurz aufdrehen kann?? *Kopfschüttel*

By Ghostrider (217.2.35.99) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 22:45:

@ Bluey & Goose:

Ich verstehe natürlich, daß ihr euch vor eure Kollegen stellt. Indes: wenn jemand sein eigenes Verhalten als "link" bezeichnet, meint er damit nach meinem semantischen Verständnis nicht "wir sind nur schwer bis gar nicht rechtzeitig zu erkennen." *ideenhabenmancheleute* Wie auch immer, wo passieren die Unfälle? In den Kurven. Wo wird geblitzt? Auf der Geraden. Warum wohl? Weil's mehr Kohle bringt. Dabei wäre das Einhalten der 50 km/h in den Kurven doch viel wichtiger im Sinne der Verkehrssicherheit. Oder nicht?

By Grobi (80.135.26.216) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 22:59:

@Goose und Bluey:
Ich habe mal gelesen, daß ein im Zusammenhang mit einer Gefahrenstelle (weißes Dreieck, roter Rand) aufgestelltes Tempolimit ab der Gefahrstelle nicht mehr gilt.
Wäre das Zeichen also z.B. 103, wäre das Limit nach der Kurve aufgehoben, bei Z. 105 hingegen auch nach der Kurve gültig, oder wie seht ihr das??

Ach ja, wenn der Polizist die Stelle als "link" bezeichnet und die Aussage "Sie waren noch nicht der Spitzenreiter" deutet das schon darauf hin, das hier nicht wg. der Verkehrssicherheit geblitzt wird...

Grobi

By Bluey (80.130.179.156) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 23:21:

@Grobi
Ich habe mal gelesen, daß ein im Zusammenhang mit einer Gefahrenstelle (weißes Dreieck, roter Rand) aufgestelltes Tempolimit ab der Gefahrstelle nicht mehr gilt.
Wäre das Zeichen also z.B. 103, wäre das Limit nach der Kurve aufgehoben, bei Z. 105 hingegen auch nach der Kurve gültig, oder wie seht ihr das??

Ganz unrecht hast Du da nicht. Muß ich aber auch erst genau nachlesen. Nehme morgen dazu Stellung (falls es nicht schon ein anderer macht ;-) ).

Ach ja, wenn der Polizist die Stelle als "link" bezeichnet und die Aussage "Sie waren noch nicht der Spitzenreiter" deutet das schon darauf hin, das hier nicht wg. der Verkehrssicherheit geblitzt wird...
Kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Ich persönlich würde eine Meßstelle zwar nicht als link bezeichnen (unglückliche Wortwahl), aber die Aussage "Sie waren noch nicht der Spitzenreiter" ist doch recht gebräuchlich. Nutze ich manchmal auch und empfinde das keineswegs als negativ. Bedeutet es doch lediglich, daß noch (mitunter weitaus) höhere Werte gemessen wurden. Man sollte nicht zu viel in eine Aussage (von wem auch immer!) hinein interpretieren!

P.S.: Mir (und sicherlich den meisten Kollegen auch) ist es völlig egal, wieviel Geld dabei "eingenommen" wird. Ich bekomme das gleiche Gehalt, egal ob ich den VTs viel oder wenig Geld abnehme! Ist es nicht eher eine Sache der pers. Einstellung, wie man mit Ge- und Verboten umgeht?!

By Ghostrider (217.2.44.39) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 23:25:

@ B & G: genau mit solchen Aktionen macht sich die Polizei ihr Image kaputt und zieht sich Volkes Zorn zu. Was machten die Fürsten im Mittelalter, als das Säckel leer war? Sie erhoben Wegezölle (neben den Steuern, die aber im Vergleich zur heutigen Steuerlast herbeiwünschenswert harmlos waren). Manche Ideen überdauern die Zeiten. Die Grundideen der Steuer und des Wegezolls wurden natürlich verfeinert. Es kommt nicht mehr der Landvogt und peitscht mich aus, bis ich endlich die Steuern zahle, sondern ich muß ein deppertes Formular ausfüllen und das Geld auch noch selbst abliefern bzw. es wird mir erst gar nicht ausbezahlt. Im Gegenzug werde ich nicht mal mehr namentlich angesprochen, "Sehr geehrter Steuerzahler!". Da gefällt mir das klassische Eintreiben ja beinahe noch besser. Das hatte wenigstens was Sportliches. Damals konnte man zudem Korn und Schweine noch verstecken, heute muß man dazu extra in die Schweiz fahren.

Ja, und was die Zölle, mit ihren Varianten der Wegelagerei und des Raubrittertums, betrifft, da ist natürlich die Zeit auch nicht stehen geblieben. Junge, motivierte, aber uneinsichtige Beamte lauern hinter allen Ecken mit ihren Wunderwaffen, der Zahlungsprozeß ist vollautomatisiert, Auspeitschungen entfallen weitgehend, der Landvogt freut sich. Der Zoll ist gestaffelt, je öfter ich mich erwischen lasse, desto mehr muß ich bezahlen.

By Ghostrider (217.2.44.39) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 23:35:

@ Grobi: ich hab dich unterschätzt. Was du alles weißt.. Zeichen 103... Zeichen 105

By klausk (80.142.119.108) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 18:02:

Hallo Bluey,
Grobi hat recht, siehe $41 Abs.7 StVO (Streckenverbote): "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigt Gefahr nicht mehr besteht."
Viele Autofahrer kennen diese Regelung leider auch nicht und zuckeln nach Ende eine Baustelle weiterhin mit 60 oder 80km/h dahin.
Aber auch Polizisten haben mit dieser Regelung so ihre Schwierigkeiten...

Grüße
Klaus

By Bluey (80.130.176.109) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 18:13:

Hallo Klausk,
Du liegst absolut richtig. Es steht aber in § 41 Abs. 2 StVO! ;-)

Aber auch Polizisten haben mit dieser Regelung so ihre Schwierigkeiten...
Ach ja? Tell me more...

Gruß
Bluey

By klausk (80.142.84.204) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 05:32:

Hallo Bluey,
Du wolltest erst mal nachlesen, daher mein Eindruck, das auch Du nicht 100% fit warst. Außerdem wurde ich schon mal in Berlin ca. 70m nach einem Bahnübergang gelasert. Das
Schild "30" war aber zusammen mit dem "beschrankten Bahnübergang" montiert und daher nach dem Übergang nicht mehr gültig. Ging bis zur Verhandlung vor Gericht.
Abs. 2? auch gut, Gedächtnis wird im Alter halt nicht besser ;-)))

Grüße
Klaus

By Bluey (217.225.19.190) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 11:12:

Hallo Klausk,

da hier selbst 98%ige Antworten durch den Wolf gedreht werden, wollte ich lieber noch einmal nachlesen und ggf. auch zitieren *g*. War mir da aber einfach zeitl. gesehen zu spät!

Wie ist die Gerichtsverhandlung ausgegangen? ;-)

Gruß
Bluey

By klausk (80.142.127.167) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 17:42:

Hallo Bluey,
habe gewonnen, der Polizist war als Zeuge geladen und wurde vom Richter ausgiebig belehrt, war recht lustig, nur der Richter wirkte etwas genervt...

Grüße
Klaus

By chappy (213.183.163.192) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 19:58:

alles klar 105 statt 50 kmh ich armer junge was nun ich kann es nicht mehr hören würde sagen pp= persönliches pech

By farendil (217.225.246.150) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 00:22:

@chappy: da du damit immer wieder auffällst, hier noch mal GANZ PERSÖNLICH FÜR DICH:

sachfremde kommentare bitte ins off-topic!
(z.b. zum sinn und unsinn von tempolimits (gibts zwei gleichnamige monsterthreads..)


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