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Geblitzt in Österreich

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in Österreich
By BlackGoat (195.37.16.230) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 07:22:

und die haben bloß ein Heckfoto. Was soll Ich machen ? Ignorieren ? Dumm stellen ?

By farendil (217.85.236.178) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 10:00:

aussage verweigern, und tat bestreiten.

dann weigert sich die deutsche behörde zu vollstrecken, da sie die methode der halterhaftung generell ablehnt...

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 10:53:

Ich habs auch noch nicht ausprobiert, aber ich denke, dass der erste Ösi-Bescheid an den Halter als vermutetem Fahrer geschickt wird, dann wäre er auch bei uns vollstreckbar. Man muss also Widerspruch dagegen einlegen und die Fahrereigenschaft bestreiten. Dann senden die Ösis einen Bescheid, begründet mit der Halterhaftung (man hat als Halter nicht seine Ösi-Pflicht getan und den bösen Buben verpfiffen) Dieser Bescheid der Bezirkshauptmannschaft kann bei uns aber nicht vollstreckt werden

By Alberto (62.224.100.73) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 11:27:

Ich habe am Wochenende mit meinem Freund aus Österreich folgendes vereinbart....
Wenn er das nächste mal so einen Bescheid (Geblitzt von hinten) für sein Auto bekommt, dann gibt er mich als Fahrer an.

Dann wollen wir mal testen, ob die einen Deutschen so verfolgen können.

By BlackGoat (195.37.16.230) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 11:36:

Ich werd´s wohl eher wissen und euch dann mitteilen. Ich stell mich jetzt erstmal blöd und schreibe denen dass Ich mich nicht erinnern kann wer da gefahren ist.
Weitere Details wenn Ich sie habe :-)

By macII (62.158.198.129) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:19:

hatte ich auch, alles in den müll geschmissen,
dann kam die polizei nach hause (inzwischen > 3 wochen verstrichen), hab gesagt, ich kann mich nicht erinnern, an wen ich das auto verliehen hatte. das war's. (bis jetzt, > 3 monate her)

By farendil (217.235.60.249) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:45:

@bg: machs so, wie ich gesagt habe!

@macII: kommt darauf an, WAS es für ein bescheid war...
kann sein, daß der ohne widerspruch rechtskräftig wird (analog zum deutschen bg-bescheid). ich wäre da vorsichtig!

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 16:13:

@farendil
eben, wie du´s gesagt hast, gegen deutsche Fahrer wird vertragsgemäss vollstreckt. (Fahrereigenschaft beim in Rede stehenden Vorfall unbestritten)
Nicht vollstreckt wird gegen dt. Halter, wenn der Fahrer/Sünder nicht der Halter selbst ist -im Gensatz zu Ösiland, wo der Halter haftet, wenn jemand Anderes mit seinem Auto böse Dinge macht.

By macII (193.158.172.101) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 14:56:

ok. ich schau mal nach, was das für ein Bescheid war.
Aber ich denke mal, dass es bei diesen Rückwärtsblitzern nie schaden kann, wenn man sich nicht mehr errinnert, wem man das auto geliehen hat. Es ist auch immer wesentlich mehr zeit vergangen, bis die dinger aus österreich hier anlaufen.
Eine ganz andere Erfahrung habe ich bei österr. Strafzetteln (Falschparken) gemacht.
Das ging bis zur androhung von einreiseverbot.
Da waren aber auch noch die Grenzen besetzt.
Grüsse
MacII


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