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Fragwürdigr Beschilderung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fragwürdigr Beschilderung
By niemand (212.64.228.71) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 17:17:

Hallo,

ich habe da mal eine Frage :

Wenn beieiner Geschwindigkeitsbegrenzung(Zeichen 274)darunter ein kleines zusatzschild hängt welches ein LKW zeigt, heißt dies das die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für LKW gilt?

By Bluey (80.130.172.123) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 20:18:

§ 39 StVO:
(4) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrsschildern als den in
§§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:

"Lkw" - Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

By niemand (212.64.228.71) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 07:41:

ja schon, aber wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung für bestimmte Fahrzeuge gilt wird dann nicht noch der Schriftzug "nur" noch dazwischen stehen. Wie gesagt, es waren nur die beiden schilder.

By Bluey (80.130.182.253) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 15:07:

Nein. Muß nicht. Ist so eigentlich eindeutig.

By farendil (217.85.226.170) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 12:12:

@bluey: Ist so eigentlich eindeutig.
wenn man - wie vorgesehen - das schild von unten nach oben ließt, dann ja.


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