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Alles FALSCH gemacht - ANWALT letzter Ausweg !?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Alles FALSCH gemacht - ANWALT letzter Ausweg !?
By mfgSLATER (62.134.76.158) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 23:39:

hi friends,

hatte ja schon ab und zu unterstützung erbeten - und immer gute hilfe gefunden... bitte unterstützt mich mal mit paar fakten! thx ...

sachverhalt:

- bin von zivilen GOLF4 (PolicePilot-Car) gemessen wurden --> messmethode: wegzeitmessung ohne video

angesetzte tolleranz nach BGB nur(?) ca. 10% bei 123km/h A100 (innerorts) --> 111km/h angerechnet...

- da beamten mich gleich rausholten haben sie meine persönlichen daten ...

JETZT KOMISCH: gab auch meine "Aufenthaltsadresse" in berlin an --> ist aber weder meine WOHNADRESSE noch meine POSTANSCHRIFT...

- TAT war am xx.xx --> 25 tage später kam der BGB (kein AB!) an die berliner adresse - den ich dummer weise auch abgeholt habe (einschreiben)

- habe dagegen formlos WIEDERSPRUCH eingelegt...

WAS HABE ICH NUN FALSCH GEMACHT: jetzt kam eine MAHNUNG zum BGB ... keine reaktion auf mein Einspruch, müssen die das nicht !? hatte mich auch nicht wieder gemeldet ...

- das wichtigste ist, muss noch bis August die RECHTSKRAFT aussetzten um meine Punkte (10) zu Tilgen ---- ist der BGB nun schon rechtskräftig ???

- wie soll ich mich am besten verhalten, was kann und sollte ich tun ???

- was sind meine argumente ??? (nur 10% toleranz, messprotokoll, ... nicht an meine postanschrift gesendet, wohne ja nicht mehr hier -- habe ja gar keine MAHNUNG bekommen :))) !?)

bitte helft mir !!! Thx der SLATER

By farendil (217.85.238.217) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 01:12:

wie hast du den einspruch eingelegt? kanns tdu den zugang beweisen??

By mfgSLATER (193.96.188.8) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 16:53:

Habe einspruch per FAX am 12.Tag nach Eingang BGB gemacht (zeit schinden) --- Faxprotokoll über Sendung habe ich vorliegen (sicher ist sicher)

und nu, müssen die darauf eingehen ??? - wollte eigentlich als Antwort auf Mahnung folgendes schreiben : (wieder als Fax)

"Bezug BGB und Mahnung vom xx.xx ...

gegen den BGB vom xx.xx hatte ich bereits Widerspruch eingelegt. Eine Kopie meines Einspruches liegt bei.

Anlage: Widerspruch gegen BGB vom xx.xx."

soll ich das so machen ???

greats SLATER

By farendil (217.235.59.86) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 18:20:

@slater: ist ne idde. wenn die aber nun wirklich darauf ebstellen, keinen einspruch bekommen zu haben, hast du ein problem.

hättest du zufälligerweise das ganze noch mal per brief persönlich in den briefkasten der behörde geworfen (und vielleicht noch einen freund, der das bestätigt...) so sähe es besser aus...

um festzustellen, was los ist, kannst du auch erst mal die akte anfordern.

By mfgSLATER (193.96.188.8) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 11:35:

@farendil: ok, is schon wieder klasse - welches rechte hat man den noch als kleiner bürger, wenn die anfangen an dem fax-protokoll zu zweifeln - hilfe wo sind wir hingekommen...

w i e : fordere ich meine akte an? kann ich das selbst, oder geht so was nur über anwalt? habe leider (immer noch) keine Rechtschutzversicherung :( und auch nicht die kohle für grosse gerichtliche actionen...

greats SLATER

By farendil (217.235.60.249) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:43:

du kannst ganz höflich um die kopie der akte bitten. das MÜSSEN sie nciht, können sie aber machen.
was sie müssen, ist dir die einsicht in der behörde zu gewähren.

wenn da nichts von deinem fax steht, vielleicht erinnerst du dich ja doch daran, daß du den brief zusätzlich persönlich in den kasten geworfen ahst...

By bxk (195.243.22.35) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 14:57:

Ich glaube du hast ein Problem ...

Als erstes würde ich an deiner Stelle bei dem Amt anrufen (jetzt hüpfen mir hier die meisten wohl gleich ins Gesicht) und versuchen den Sachverhalt aufzuklären - von wegen Einspruch per Fax eingelegt etc.. Sollte wirklich kein Einspruch vorliegen ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Punkte würden in Flensburg eingetragen. Somit keine Löschung der alten Punkte im August.

Gegen nen rechtskräftigen Bescheid gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten vorzugehen - das eine wäre ein Gnadenerlass - da sehe ich keine Chance - das andere wäre ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - der muss innerhalb einer Woche gestellt werden (in deinem Fall innerhalb einer Woche nachdem du die Mahnung erhalten hast) und wäre mit der Einlegung des Einspruchs per Fax mit entsprechender Faxbescheinigung zu begründen. Problem: der Antrag auf Wiedereinsetzung hat keine aufschiebende Wirkung - d.h. die Punkte bleiben solange in Flensburg eingetragen. Chancen bei nem Einspruch hast du aber so gut wie keine .... sieht also schlecht aus.

Wie wäre es mit nem Aufbauseminar ? Mit dreizehn Punkten kannste das noch machen - und Punkte löschen, mit vierzehn ist es zu spät ....

By rudi03 (212.18.0.182) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 16:04:

Hätte das was gebracht, das Einschreiben einfach nicht abzuholen? Dann geht's zurück und man hat eine Woche gewonnen.
Hat das aufschiebende Wirkung?

By WIN (193.41.8.8) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 17:11:

@rudi: nein, lies mal die hinweise, die auf den benachrichtigungen zu einschreiben stehen! es gilt mit der hinterlegung auf der post als zugestellt (auch wenn du es erst später abholst)...

By mfgSLATER (193.96.188.8) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 16:07:

erst mal danke an alle für die fakten - welche alles schon wieder mehr als aussichtslos darstellen...
:(
@bxk:


Quote:

...ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Punkte würden in Flensburg eingetragen. Somit keine Löschung der alten Punkte im August


was ich dabei so komisch finde: mein Verstoss vor dem hier war im März 2000 doch laut auszug meiner Akte- Flensburg kam die RECHTSKARFT (und somit "start" meiner 2jahresfrist) erst mitte august 2000 zu stande, also nach nicht ganz 6 monaten - und ich hatte bei diesem BGB nicht mal einspruch eingelegt !?

das kommt mir sehr komisch vor und rechtens schon gar nicht !??? somit "verlängert" sich meine 2jahresfrist auf zweieinhalb+ jahre :(
was soll das...

Quote:

Wie wäre es mit nem Aufbauseminar ? Mit dreizehn Punkten kannste das noch machen - und Punkte löschen, mit vierzehn ist es zu spät ....


...viel kohle für nur einen punkt weg !? stimmt doch oder? gibt man mit 16 punkten ab...? dann wäre es eine überlegung wert, falls wieder mal 3 anstehen :) alles scheisse für vielfahrer...

greats SLATER

PS: werde morgen mal anrufen, muss mal schauen ob ich noch in der frist für wiedereintritt in... liege.

By fahrer (80.128.224.91) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 16:11:

Ich habe da ma 1992 erfolg gehabt .
die Punkte werde erst eingetragen wenn - alles bezahlt ist.

Biete der Behörde Ratenzahlung an und verzögere so die Eintragung solange bis die anderen Punkte
weg sind.

Fahrer

By bxk (195.243.22.35) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 17:02:

@ Fahrer

Aua - das ist ja absoluter Mist ... die Punkte werden kurze Zeit nach Eintreten der Rechtskraft in Flensburg eingetragen - ganz egal ob du zahlst oder nicht.

@ mfgslater

wenn der Vorfall z.b. Ende März 2000 war - du dann im Juni als Fahrer ermittelt wurdest (innerhalb von drei Monaten) und nen Bußgeldbescheid Ende Juli erhalten hast - der wird dann ohne Einspruch Mitte August rechtskräftig.

In dem Auszug aus Flensburg müsste auch drinstehen wann der Bescheid ausgestellt wurde. Anders kann ich´s mir nicht erklären - sollte der Bescheid aber vom März oder April sein - die Rechtkraft ist jedoch erst im August eingetreten - und du hast keinen Einspruch eingelegt - dann stimmt wirklich was nicht.

Mit 13 Punkten kannst du mit nem Aufbauseminar noch 2 Punkte löschen. Mit 14 Punkten musst du aber zum Aufbauseminar und kein Punkt wird gelöscht. Gehst du nicht - wird dir der Führerschein entzogen (das ist dann noch teurer) und du wirst für ne gewisse Zeit so viel ich weiß sogar gesperrt.

Überlege es dir - dann hast du wenigstens ein bisschen Spielraum. Und musst nicht immer um deinem Führerschein zittern. Zumal mit 18 Punkten dann die MPU kommt. Greetz

By Fahrer (80.128.231.146) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 11:00:

@bxk

Woher weisst Du das?
Wiso hat es dann bei mir funktioniert?
Meine Vermutung ist der Vorgang bleibt eben doch solange bei der Verfolgungsbehörde bis alles bezahlt ist.

@mgfslater
auf jeden Fall hast Du nichts zu verlieren , ich würde es (natürlich neben allem anderen) auf jeden Fall versuchen.

Punkteabbau unbedingt machen!

Grüsse aus FFM
Fahrer

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 13:39:

@fahrer: der bg-bescheid wird mit der bezahlung ODER nach 14 tagen (zustellung) automatisch rexchtskräftig...

By mfgSLATER (193.96.188.8) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 16:21:

hi@ALL...

so - habe nun bei der behörde angerufen und erfahren das meine akte an das amtsgericht weitergeleitet wurde... ( :) --> :( ???)

Frage:
1. Bedeutet ja erst mal das der BGB noch nicht Rechtskräftig ist ?
2. Wird meine Punkte- Tilgung gehemmt dadurch ? und was bedeutet das dann genau für mich ?
3. Kann ich sowas ohne Anwalt überhaupt machen ?

...mein eigentliches Ziel ist ja bis zur Tilgung meiner Punkte (mitte August) zu kommen...
...und vielleicht ganze aktenlage (siehe Artikel weiter oben - verspätete Rechtskraft meines vorhergehenden BGB - war auch Videowagen, also gleich BGB keine AB --> dann aber fast 6 monate bis START der zweitjahres "bewährungsfrist" ....) zu überprüfen, um dann eine 100% tilgung zu bekommen

Kann mir jemand bitte sagen, wie ich mich am cleversten verhalte ??? danke für eure unterstützung !

greats SLATER

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 18:49:

@mfgslater:
1: ja
2: die punkte-tilgung läuft weiter
3: geht schon ...

By mfgSLATER (213.7.178.145) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 21:59:

thx (vorallem an) @farendil (und auch an alle anderen)... klasse, dass du immer so spontan und selbstlos die leute hier im forum unterstützt....

G R O S S E S --thanks-- an DICH !!! greats SLATER


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