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Verjährung bei Vollstreckung von Gerichtszustellgebühren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verjährung bei Vollstreckung von Gerichtszustellgebühren
By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:41:

Eigentlich wollte ich ja hier weiterschreiben, aber leider ist der Thread schonwieder archiviert.

Nach einigen, für das Gericht kostenaufwendigen Schriftwechseln sind sie nun auf den Punkt gekommen und haben geschreiben, daß es sich um Zustellkosten für der persönliche Ladung oder für Sachverständige und Zeugen handelt. Sie wissen also selbst nicht genau, was sie dort verschickt haben *g*

Wenn ich bei der Behauptung bleibe, die Ladung wurde mir nicht per Zustellurkunde, sondern per einfachem Brief zugestellt, müßte mir doch das Gegenteil bewieden werden? Auf der Ladung steht die Zustellungsart nicht drauf und aus der Zustellurkunde, die das Gericht ja zurückbekommen hat, geht auch nicht raus hervor, was verschickt wurde. Fakt ist nur, sie haben eine Urkunde über ein Schriftstück, was mir zugestellt wurde. Reicht das als Begründung für die Kostenerhebung aus und warum werden die normalen Portokosten bei Schriftwechsel nicht in Rechnung gestellt? Die sind ja inzwischen schon höher als die eigentliche Forderung.


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