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75 kmh zu schnell

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 75 kmh zu schnell
By Delf (62.157.25.77) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:15:

Ich bin auf der A7 Richtung Norden (nähe Kassel)von einer feststehenden Kamera erwischt worden. Meine Firma wird mich als PKW Nutzer angeben. Hat es Sinn einen amerikanischen Freund als Fahrer anzugeben? Gibt es andere Möglichkeiten da heraus zu kommen? Ich bin Ersttäter und brauche den Wagen beruflich, kommt mit einem blauem Auge davon?

By Greatblackbird (145.254.143.11) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:24:

Ich bin auf der A7 Richtung Norden (nähe Kassel)

Vor der Werratalbrücke??

Gibt es andere Möglichkeiten da heraus zu kommen?

Wenn die Firma deine Daten rausgibt, sieht`s schlecht aus.... Es ist besser, wenn die Firma erstmal einen Dir etwas ähnlich aussehenden Kollegen, den Du natürlich eingeweiht hast, anzugeben.

Hat es Sinn einen amerikanischen Freund als Fahrer anzugeben?

Auf gar keinen Fall. Dann läuten bei denen die Alarmglocken und die Ermittlungen werden beschleunigt.

Ich bin Ersttäter und brauche den Wagen beruflich, kommt mit einem blauem Auge davon?

Das kommt auf die Höhe des Verstoßes an. Meinst Du, Du bist im Bereich eines Fahrverbotes?

By Greatblackbird (145.254.143.11) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:27:

Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil....75 km/h drüber...

Okay, bei der Geschwindigkeit wird wahrscheinlich Vorsatz unterstellt. Ist denn schon ein Schreiben gekommen?

By Delf (62.157.25.77) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:31:

Ich gaube es war die Werratalbrücke. Blitzgerät auf der linken Seite kurz vor einer Brücke.

Laut Zeugenfragebogen bin ich in der 100 Zone mit 175 nach Abzug der Toleranz gefahren, also 75 kmh zuviel. Führerscheinentzug lt. Liste 3 Monate.

By Delf (62.157.25.77) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:32:

Bis jetzt nur an meine Firma

By Greatblackbird (217.3.9.58) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:36:

Deine einzige Chance ist die oben beschriebene Verjährungsmethode. Um das Fahrverbot kommst Du nicht herum. Kannst Du mit deinem Chef reden? Schließlich hat er ja auch einen erheblichen Nachteil, wenn Du 3 Monate nicht fahren darfst.

By Delf (62.157.25.77) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:37:

Dis jetz liegt nur ein Zeugenfragebogen bei meinem Arbeitgeber vor. Der wird aber nichts machen was Ihn in Schwierigkeiten bringen kann. Der Fuhrpark der Firma ist zu groß um Deals machen zu können. Sie haben Angst das alle Autos dann ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen.

By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:56:

Habe hier was dazu gefunden.

Der Fuhrpark der Firma ist zu groß um Deals machen zu können.

Das ist doch ein großer Vorteil!

Sie haben Angst das alle Autos dann ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen.

Und genau da haben wir es wieder. So einfach ist das nicht mit dem Fahrtenbuch! Wenn zwischen Tat und Erhalt des Anhörungsbogens mehr als zwei Wochen liegen, ist eine Fahrtenbuchauflage schonmal unzulässig. Dagegen könnte man aber noch vorgehen, wenn es so weit ist. Und für alle Autos würde das sowiso nicht gelten. Fahrtenbücher sind nicht Halter-, sondern Fahrzeugbezogen.

By Delf (62.157.25.77) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:07:

Sehr gute Idee. Nur leider ist die Firma so groß das in der Verwaltung nur "Beamte" arbeiten, für die Gesetz und Ordnung alles ist. Die fragten unsere Rechtsabteilung und die sage "Nein" (Halter Angeben)keine Zeitverzögerung keine Risiko. Vielleicht könnte ja doch etwas auferlegt werden.

By Delf (62.157.25.77) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:13:

Ich bin mit meiner Freundin gefahren. Giebt es eine Chance wenn sie angibt gefahren zu sein?

By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:15:

für die Gesetz und Ordnung alles ist.

Und genau deshalb müßten sie wissen, daß sie generell keine Angaben zu Fahrern ihrer Fahrzeuge machen brauchen, da alle Mitarbeiter potentielle Täter sein könnten. Wie wäre es denn, wenn Du mal in der Firma darum bittest, daß sie Dir den Zeugenfragebogen aushändigen, damit Du Dich selbst darum kümmern kannst?

By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:17:

Ich bin mit meiner Freundin gefahren. Giebt es eine Chance wenn sie angibt gefahren zu sein?

Wenn sie Dir ähnlich sieht, gibt es eine geringe Chance. Aber wie gesagt, wenn erstmal Deine Adresse herausgegeben wurde, dann sieht es schlecht aus....

By Delf (62.157.25.77) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:18:

Den Zeugenbefragungsbogen werden Sie mir nicht aushändigen, da ich dafür nicht verantwortlich bin, sonder Sie (Beamte) und Sie dafür angeblich zur Rechenschaft gezogen werden.

By farendil (217.85.231.233) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:22:

nu laßt doch mal gut sein, leute! das theater bringt nix.

@delf: dir liegt der bogen vor?
wenn ja (bzw. du den selber ausfüllen darfst), dann gleich weiter zu 2.
wenn nein, dann als ersten schritt folgendes tun: du beichtest deinem chef, dass du an dem tag gar nciht mit dem auto gefahren bist, sondern ein freund. (warum - egal, laß dir was einfallen)
dein chef wird also diesen als fahrer angeben.

nun punkt 2.
einzige wirklich funktionierende möglichkeit lautet:
die vorgehensweise, die verjährung zu erreichen, ohne daß gegen dich ermittelt wird.
wies genau geht, kann dir die suchfunktion verraten. es ist ein verfahren, daß nach dem forumsmember alberto benannt worden ist.

By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:23:

Tja, dann solltest Du vielleicht schonmal rechtliche Schritte wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ankündigen, wenn Deine Adresse ohne Dein Wissen bzw. trotz Deiner ausdrücklichen Untersagung herausgegeben wird. Leider weiß ich nicht, ob das rechtlich wasserdicht ist (wäre mal ein Diskussionsthema), aber das wird ja dann Eure Rechtsabteilung prüfen. Wei gesagt, haben sie erstmal Deine Adresse, sind alle Chancen vertan!

By 1 (80.128.225.27) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 12:36:

Vielleicht gibt es da mit der "Rechtsabteilung" noch ne chance.

BeauftrageDeinen Anwalt die anzurufen oder noch
besser denen ein kurzes schreiben zu schicken
mit dem Tenor , die Firma muss keine Aussage machen, und genau fragen warum sie es doch tun wollen.Genügend Argumentationshilfen ergeben sich aus dem Datenschutz, Beschuldigtenschutz, Arbeitsrecht...der muss sich eben was einfallen lassen mir denen er Deiner Rechtsabteilung auf die Füsse tritt.

Juristen unter sich verstehen sich besser und kommen daher vielleicht zu einem für dich positiven Ergebnis.
Schalte auf jeden Fall auch die Geschäftsleitung/Betriebsrat ein. Das hier ist so wichtig , dass Du alles versuchen musst um über die Verjährung zu kommen-im normalfall bist Du mit diesem Fahrverbot arbeitslos , prüfe schon jetzt , wie Deine Firma sich in dieser Situation verhalten wird.

By blauer bmw (213.68.164.89) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 13:55:

@1
Was Du da sagst, klingt recht interessant und ausbaufähig, hoffentlich kommt der Hinweis nicht zu spät.

By 1 (80.128.224.125) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 14:34:

Ja - ihn hats echt voll erwischt.
Ist zur Zeit hier im gesammten Forum einer der
schlimmsten Fälle.

Und unsere Justiz und Behörde?

Ach - Ihre Existenz ist bedroht ?
Naja sowas kennen wir nicht und können es auch nicht verstehen , wissen Sie wir sind nämlich Beamte und solange die Steuergelder der anderen noch ausreichen um uns satt zu machen interessiert uns das nicht

grüsse
Fahrer


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