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So ein mist 45 km/h zuviel außerorts

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: So ein mist 45 km/h zuviel außerorts
By Matte (213.7.61.100) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 04:41:

nun ist es mir auch passiert....

ich wurde gerade eben (ca.4.00 Uhr) mit einem Laser gemessen. vorgeschriebene höhstgeschw. 60 km/h, gemessen 105 km/h bei 475 meter. das alles war außerorts. sie haben mich gleich angehalten und mich somit als fahrer identifiziert. ich bin die strecke ja kurz vorher auch schon gefahren und da standen sie noch nicht.... *grrr* kann man da noch was machen (ich denke kaum). die strecke ist mit 60 ausgeschildert aber für mich ist dort kein grund erkennbar warum? kann ich beim O-amt anfragen warum? die messtelle ist auch so eine typische abzocke stelle (keine unfälle, kein gehweg, kein radweg, sehr breite straße)... gerade um 4.00 uhr ....

hat einer ne idee??

vielen dank schonmal...

gruss matte

By Chris (144.41.3.26) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 10:33:

wenn du dort keinen grund für 60 siehst, mußt du darauf hinwirken, daß diese schild entfernt wird. hat aber für den jetzigen afall keinen einfluß. über viele schilder kann man diskutieren...

hast du beim anhaltewn irgendEINE aussage gemacht?

By Grobi (217.228.111.72) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 10:39:

Jaja, Blitzen um 4 Uhr nachts...
Für die Verkehrssicherheit stehen die Wegelagerer auch früh auf!
Es könnte schließlich sein, daß Radfahrer (Zeitungsbote) oder Marder unterwegs sind...
*kopfschüttel*

@matte: Sieht wirklich schlecht aus für dich :-( Du wurdest als Fahrer bereits identifiziert; hast aber hoffentlich keine Aussage vor Ort gemacht (Gefahr der Vorsatzunterstellung)?

Grobi

By Ghostrider (217.228.236.94) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 11:26:

@ Matte: ich glaube nicht, daß die grünen Männchen um 4.00 h auf der Jagd nach Temposündern waren. Vermute eher Alkohol (Samstagnacht...). Gelasert haben sie nur nebenbei, zum Zeitvertreib.

By Matte (62.180.166.94) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:43:

aussage habe ich verweigert (soviel habe ich hier ja schon gelernt als stiller zuhöhrer). die 60 sind völlig sinnlos. kann man denn irgendwo den grund anfragen für die begrenzung? nach alkohol haben sie nicht gefragt. sie waren nur zu zweit und er sagt auch das es nur eine geschwindigkeitskontrolle ist. das ist die volle abzocke an der stelle. dort ist es stockduster und ich würde mal gern wissen auf was die den laser genullt haben? gerade bei 475 meter...

By farendil (217.85.231.233) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:30:

@matte: welches meßgerät wars? andere fahrzeuge auf der strecke??

By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 16:32:

@matte

Eine geringe Chance würde ich in der Meßentfernung sehen. Ich denke mal, es war noch dunkel. Bei Dunkelheit durfte mal auf höchstens 200 m gemessen werden. War das eine Freihandmessung oder mit Stativ?

By Matte (217.226.143.113) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 17:17:

@farendil: ich glaube es war das riegl lr90, bin mir aber net sicher. andere fahrzeuge waren nicht vor und hinter mir

@gbb: es stand auf einem stativ. bist du sicher das sie nur auf 200m messen dürfen? ich kann das nicht ganz glauben

By Bluey (217.225.27.149) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 17:25:

@Greatblackbird
Wo steht, daß bei Dunkelheit nur auf max 200m gemessen werden durfte?? Für welches Gerät sollte das gelten?? Würde mich wirklich mal interessieren.

Ein Kollege war letzte oder vorletzte Woche gerade auf einer entspr. Messe: die neuen Lasergeräte können UND dürfen bis 1,5 km messen !!!

Ob freihändig oder mit Stativ ist eigentlich auch relativ egal. Mit Stativ ist die Messung nur wesentlich einfacher bzw. die Trefferquote ist bedeutend höher.

By Greatblackbird (145.254.143.80) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 17:31:

@Matte

Ich zitire mal einen Text aus einer etwas älteren Literaturquelle:

Wenn die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs mit einer Laserpistole bei Dunkelheit über eine Entfernung von mehr als 240 m gemessen wurde, muß das Gericht sich vergewissern und auch in den Urteilsgründen darlegen, daß die Messung korrekt erfolgt ist. (Vgl hierzu OLG Hamburg ZfS 1995, 276)

By Greatblackbird (145.254.143.80) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 17:34:

@Bluey

Das betrifft allgemein Lasermessungen. Ich schrieb aber, daß diese Regelung schon älter ist. Damals durfte auch nicht durch die geschlossene Fahrzeugscheibe gemessen werden.

By Bluey (217.225.27.149) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 17:48:

@Greatblackbird
Das betrifft allgemein Lasermessungen.
Dann muß ich Dir leider widersprechen. Daß vor Gericht insbes. bei nächtlichen Messungen die Korrektheit derselben genau geprüft wurde/wird, kann ich aus etlichen Terminen bestätigen. Aber von 200m oder einer sonstigen Entferungsgeschränkung war nie die Rede! Steht meines Wissens auch nirgends.

Ich schrieb aber, daß diese Regelung schon älter ist.
Ich weiß. Die (Rechts-)Quelle hätte mich aber trotzdem mal interessiert.

Damals durfte auch nicht durch die geschlossene Fahrzeugscheibe gemessen werden.
Das war ziemlich zu Anfang, als die Geräte aufkamen. Diese Regelung/"Vorschrift" wurde aber rel. schnell ad acta gelegt.

By Greatblackbird (145.254.143.80) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 18:04:

@Bluey

Aber von 200m oder einer sonstigen Entferungsgeschränkung war nie die Rede!

Weil es wahrscheinlich niemand angesprochen hat.

Die (Rechts-)Quelle hätte mich aber trotzdem mal interessiert.

Die Quelle ist das Büchlein "Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren", daraus stammt auch der oben zitierte Text und die darin genannte Urteilsnummer.

Diese Regelung/"Vorschrift" wurde aber rel. schnell ad acta gelegt.

Aber nicht einfach so. Angeblich wurde die Software der Geräte geändert.

By Matte (217.226.143.113) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 18:06:

@gbb: dann also doch nichts mit 200m. :-(

na dann werde ich erstmal abwarten was da kommt. ich könnte mich nur ärgern das ich da so schnell war. das passiert mir sonst nie aber egal (eigene dummheit). kann man dann irgendwie das messprotokoll anfordern?

By Greatblackbird (145.254.143.80) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 19:10:

@Matte

dann also doch nichts mit 200m. :-(

zumindest würde ich es als Einwand vorbringen

kann man dann irgendwie das messprotokoll anfordern?

Frag einfach mal bei der Behörde nach, ob man Dir Kopien zusendet, am besten auch gleich das Eichprotokoll. Kalppt das nicht, kannst Du bei der Behörde Akteneinsicht beantragen, dann müssen sie Dir die Protokolle vorlegen. Das geht allerdings nur vor Ort. Oder Du forderst die Akte durch einen Anwalt an.

By Bluey (217.225.27.149) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 22:00:

@Greatblackbird
Oh bitte. Nicht dieses Buch. Hatte es mir interessehalber auch mal besorgt, nach einer Woche aber wieder weggeschickt. Schlecht kann ich dazu nur sagen. Und zum Teil veraltert.

Da hatte doch letztens tatsächlich ein Anwalt (Lasermessung) eben dieses Buch aufgeschlagen vor sich liegen. Ich mußte wirklich etwas lachen. Hab ihn auch darauf angesprochen. Hat dem Richter auch ein Grinsen entlockt. Im endeffekt ist sein Mandant doch verdonnert worden.

Meine Meinung: Dieses Buch taugt nicht!

P.S.: Trotz des Buches wurde die 200m-Regel nicht angesprochen!

By Greatblackbird (145.254.151.171) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 22:59:

@Bluey

Meine Auflage ist von 1996. Die heutige sollte doch aktuellere und besser zu verwertende Fakten enthalten, oder täusche ich mich da?

By farendil (217.85.236.29) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 12:52:

@matte: hast du eine rechtsschutz?

@gb/bluey: ihr meint den beck/löhle??

By Matte (194.95.141.200) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:56:

@farendil: leider nein. wollte schon vor monaten eine abschließen, aber ich bin nicht dazu gekommen. das recht sich jetzt wohl :-(

By Bluey (217.225.27.149) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 14:09:

@gb/farendil
Ich weiß leider nicht mehr, welche Auflage bzw. ob es der beck/löhle war. Könnte aber hinkommen. Hatte mir das Buch letztes Jahr zu Ansicht kommen lassen.

By farendil (217.235.57.43) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 14:16:

@matte: sind die 105 schon der endwert, oder kommt davon noch mal die toleranz (4 km/h) weg?

wenn zweiteres, so bist du genau einen km/h über der fahrverbotsgrenze.
zusammen mit den umständen könnte man versuchen, das eine km/h zu schinden. soo schlecht sind die chancen nciht mal.

es ist aber ein nicht zu unterschätzendes kostenrisiko (auch ohne gutachter) ohne rechtsschutz.

@bluey: der beck/löhle war mal DAS werk. immerhin ist der löhle noch einer der bekanntesten (wenn nicht DER bekannteste) gutachter.

By Bluey (217.225.27.149) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 14:23:

@farendil
Mag ja sein. Wenn ich das Buch noch hätte, dann könnte ich Dir einige Passagen zitieren, die mir nur ein Schmunzeln abgerungen haben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das Buch Allgemeingültigkeit für sich beanspruchen kann bei der Masse der Geschw.-meßgeräte und der die Geräte nutzenden Kollegen.

By Matte (194.95.141.200) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 15:29:

@farendil: 105 ist der tatsächliche wert ohne abzug. es wäre natürlich dumm wenn es an einem km/h scheitern würde. ich denke ich muss jetzt auf den AB warten und sehen was kommt... meinst du ich kann dieses urteil von 1995 noch als begründung angeben? was ist wenn die mir das messprotokoll nicht schicken? dann brauche ich wohl doch einen anwalt der akteneinsicht bekommt, oder?

By farendil (217.235.59.86) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 17:52:

@matte: nicht dieses urteil. eventuell aber andere umstände.

das wird aber wohl ohne anwalt sehr, sehr schwer...

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 19:05:

@farendil

ihr meint den beck/löhle??

Ja genau, den meinen wir.

By Matte (194.95.141.200) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 19:54:

wo müssen die mit dem laser überhaupt hin ziehlen? auf gerade flächen wie z.B. das kennzeichen oder einfach irgendwo drauf? bei mir ist das kennzeichen nämlich unter den linken scheinwerfer mit einem winkel von ca. 15°-20° angebracht. wenn ja ist das doch sehr schwierig zu treffen auf 475m bei eingeschaltetem fernlicht, zumal man ja nicht weiß das es nicht in der mitte ist(meine frontstoßstange geht spitz zu).

@farendil: welche umstände würdest du vorschlagen?

By farendil (217.225.246.205) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 21:15:

@matte: dazu braucht man die akte, alle unterlagen, die strecke usw. so ins blaue hinein ist das mist.

wie gesagt, ein eindeutiger fall für den anwalt - mit entsprechendem kostenrisiko.

By Matte (145.254.64.165) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:15:

so, habe heute den BG bekommen. die geschwindigkeitsübertretung beträgt mit abzug 41km/h. das komische daran ist nur, weshalb bekomme ich gleich einen GB? bei bemerkungen steht "sie wurden vor ort angehört." aber ich habe die aussage doch verweigert. bei beweismittel steht dann meßprotokoll vom 08.06.02 aber meine messung war am 09.06.02 um 3.52 uhr? wie gesagt, sie standen ja 10 min vorher noch nicht da an dieser stelle. die letzte eichung war am 04.12.01 womit der punkt wohl hinfällig ist. das mit dem messprotokoll finde ich doch sehr komisch, muss dass nicht immer bei jeder messung gemacht werden oder kann das einfach vom vortag sein?

By Matte (145.254.64.165) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:37:

ich habe gerade bei den technischen daten der Riegl LR90-235/P gesehen das bei Kraftfahrzeuge mit reflektierenden Kennzeichen an der Fahrzeugfront ein max. messbereich von 350-450m vorgegeben ist. sie haben mich ja nun auf 475 m gelasert?

By Bluey (80.130.170.62) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 14:15:

@Matte
Wo hast Du das gesehen? Ich arbeite regelmäßig mit dem Gerät. Das ist bis 500 Meter zugelassen!!

By Matte (145.254.64.165) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 14:26:

ja, bis 500m zugelassen ist ja auch richtig. schau mal auf daradfalle.de > überwachungstechnik > Riegl LR90-235/P unten im grauen kästchen. wurde von vorn gemessen und bin mir sicher das nichtmal mein kennzeichen getroffen wurde.

By Bluey (80.130.174.42) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 16:34:

1. Was unter www.radarfalle.de steht, ist ja ganz gut und schön, aber vor Gericht brauchst Du damit nicht zu erscheinen. Da entscheidet, was in Gesetzen (und ähnlichem) und den entspr. Bedienungsanleitungen steht bzw. was ein Gutachter sagt. Und danach sind heutzutage die 500 Meter o.k. (Neue Geräte dürfen sogar bis 1.500 Meter !!!!)

2. Ob nun Dein Kennzeichen getroffen wurde oder nicht ist völlig egal. Entscheidend ist, daß DEIN Fzg. gemessen wurde. Der Kennzeichenbereich ist der Bereich, der die größte Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Messung gewährt. Andere reflektierende Fzg.-Teile sind aber genauso zu gebrauchen.

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 18:44:

@Matte

Bezieht sich denn der Vorwurf im BG auch auf das Datum des Meßprotokolls oder auf den Tatsächlichen Tag?

By Matte (213.7.186.169) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 03:25:

@bluey was neuere gräte dürfen spiel aber hier keine rolle. ich denke das die angaben in der oberen box die von hersteller sind. max. 450m auf die fahrzeugfront und 600m auf das fahrzeugheck. mit dem einsatzbereich gemäß PTB zulassung wird nur der bereich für die heckmessung zusätzlich eingegrenzt. mal sehen ob man vom hersteller angaben über den messbereich anfordern kann.

@gbb der vorwurf bezieht sich auf den 09.06.02 was auch der tattag war. das messprotokoll ist aber laut BG vom 08.06.02!? ist das ok?

By Greatblackbird (145.254.144.22) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 11:20:

@Matte

Wenn sie sich beim Tattag vertan hätten, wäre das gravierender, also für Dich positiv. Wenn das angegebene Datum beim Meßprotokoll nicht stimmt, ist das im Verfahren heilbar.

By Bluey (217.225.31.133) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 13:15:

@Matte
Ich arbeite auch mit dem o.g. Riegl. Das ist zugelassen für max. 500 Meter. Egal, ob von vorn oder von hinten gemessen wird!! Die Tageszeit bzw. Lichtverhältnisse spielen hinsichtl. der Meßentfernung auch keine Rolle!

By Matte (145.254.58.159) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 15:42:

@gbb
muss denn für jede meßstelle ein extra meßprotokoll vorhanden sein oder wird immer global ein ausgefüllt?

@bluey
ich werde es dir einfach mal so glauben. :-) ich werde mal sehen ob man nicht da irgentwelche werte noch bekommen kann. trotzdem danke

By Greatblackbird (145.254.150.188) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 16:27:

@Matte

Es gibt pro Meßstelle, also pro Ort und Meßzeitraum ein Protokoll. In Deinem Verfahren liegt wahrscheinlich ein Versehen der Behörde bei der Datumsangabe im BG vor.

By Matte (145.254.58.159) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 16:34:

@gbb
hmm... und wenn es so ist das dort keins existiert? ist nur die frage ob sich hier noch ein einspruch loht um vielleicht noch das 1km/h rauszukitzeln. :-) was nun wenn ich einspruch einlege und man mir sagt: hups, haben wohl vergessen eins zu machen. ???

By Greatblackbird (145.254.152.86) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 17:04:

@Matte

hmm... und wenn es so ist das dort keins existiert?

was nun wenn ich einspruch einlege und man mir sagt: hups, haben wohl vergessen eins zu machen. ???

Ob alles ordnungsgemäß geführt wurde, bekommt man heraus, wenn man die Ermittlungsakte einsieht.

um vielleicht noch das 1km/h rauszukitzeln.

Das wird sehr schwierig. Wie sieht es denn aus, wenn Du versuchst, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln?

By Matte (213.7.63.195) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 00:39:

@gbb
mich stört das fahrverbot nicht in so einer weise das ich dadurch meinen job verliere oder so. ich mag denen nicht noch mehr geld in den rachen werfen. :-) für mich stellt sich eben die frage ob ich hier noch einspruch einlegen soll oder nicht. sonst würde ich einspruch einlegen und sagen das da das meßprotokoll "fehlt" und so eine größere meßtoleranz verlangen. ob es klappt ist ja ne andere sache. achso, warum habe ich eigentlich gleich einen BG bekommen? ich dachte ich bekomme ersmal einen AB weil ich doch die aussage verweigert hatte.

By Greatblackbird (213.7.144.190) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 21:21:

@Matte

achso, warum habe ich eigentlich gleich einen BG bekommen?

Wenn der Fahrer feststeht, kann auch gleich der BG erlassen werden. Rechtliches Gehör wird Dir auch noch während des Verfahrens geschenkt. Ob Du die Angaben nun im A-Bogen machst oder im Einspruchverfahren, macht doch keinen Unterschied.


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