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Von Polizist in Privatfahrzeug hat mich angehalten-Droht mir mit Bussgeldverfahren.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Von Polizist in Privatfahrzeug hat mich angehalten-Droht mir mit Bussgeldverfahren.
By sven (213.23.24.86) on Freitag, den 17. November, 2000 - 17:20:

Hallo,

habe heute tempo 50 zone leider einen polizisten
im privaten vw golf überholt, kurz vor dem eingescheert (gegenverkehr kam)wurde dann an roter ampel von den angehalten,
behaupetet ich hätte mit überhöhter geschwindigkeit gefahren (ist ca 1km mir nachgefahren, hatte mich an laufenden verkehr gehalten.nun droht er mir mit 100 DM und 1 Punkt.
Hat der Beweise, steht da nicht Aussage gegen Aussage (ich denke er hatte keinen Zeugen dabei)
Wie kann ich mich wehren?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!

By Greatblackbird (145.253.158.20) on Freitag, den 17. November, 2000 - 18:43:

Das war sicherlich nur Angstmache. Bei solchen Vorwürfen braucht er zumindest einen Zeugen. Was meinst Du mit "ich denke,er hatte keinen Zeugen dabe"? Saß noch jemand im Auto oder nicht? Woher weißt Du, daß er Polizist war?

By sven (213.23.24.201) on Freitag, den 17. November, 2000 - 22:24:

HI Greatblackbird, "ich denke,er hatte keinen Zeugen dabei", das ganze war 5.30 Uhr, und konnte
nicht genau sehen ob im Auto noch jemand sass.
Er stellte sich mir komplett in grüner Dienstkleidung vor.

By Greatblackbird (212.144.200.29) on Samstag, den 18. November, 2000 - 11:57:

Grüne Dienstkleidung könnte ich mir auch anziehen und mich als Polizist ausgeben. Schließlich ist ja gerade Faschingszeit:). Aber mal ernsthaft: Einen Ausweis hast Du Dir nicht zeigen lassen und Deine Personalien hast Du ihm auch nicht gegeben, oder? Wenn Du ein Fahrzeug überholst, hast Du eigentlich das Recht, die Geschwindigkeit trotz Begrenzung kurzzeitig zu erhöhen, um gefahrlos auszuscheren, vorbeizufahren und wieder einzuscheren (natürlich nicht im Überholverbot!!). Wenn er Dir überhöhte Geschwindigkeit vorwürft, weil er Dir nachgefahren ist, dann braucht er einen Zeugen. Außerdem sind dann hohe Toleranzen abzuziehen. Da er mit einem Privatfahrzeug unterwegs war, wird auch sien Tacho nicht geeicht sein uns die Beweislast geriet ins wanken. Wie schnell warst Du denn wirklich?

By sven (213.23.24.54) on Samstag, den 18. November, 2000 - 12:31:

Zwischen 60-70 km/h, wie genau weis ich nicht.

By freak (151.189.132.118) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 18:53:

Also zunächst mal: es wäre schon lustig, wenn ein Polizist für jeden Tatvorwurf einen Zeugen bräuchte... die meisten Gerichte zumindest sehen das nicht so. schließlich gibt es ja auch Streifenfahrten, auf denen ein Polizist alleine unterwegs ist (Motorrad, als bestes Beispiel). Wenn der für jeden Furz einen Zeugen bräuchte, könnte er gleich daheim bleiben.

So, und was die Geschichte mit der Geschwindigkeit angeht: Eine Nachfahrstrecke von 1 km ist mehr als ausreichend für einen Bußgeldbescheid (für 100 DM müßtest Du allerdings mindestens 100 km/h drauf gehabt haben, es sei denn, der Polizist hatte einen PKW mit geeichtem Tacho).

Ansonsten:
>Wenn Du ein Fahrzeug überholst, hast Du eigentlich das Recht, die Geschwindigkeit trotz Begrenzung kurzzeitig zu erhöhen, um gefahrlos auszuscheren, vorbeizufahren und wieder einzuscheren (natürlich nicht im Überholverbot!!).

Das ist Quatsch. Wäre ein Freibrief für jeden Schnellfahrer, wenn er sich darauf berufen könnte.


>Wenn er Dir überhöhte Geschwindigkeit vorwürft, weil er Dir nachgefahren ist, dann braucht er einen Zeugen.

Stimmt auch net. Zumindest sagt der Richter was anderes.

By sven (213.23.25.27) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 18:58:

Hi freak.
wie wird es denn de weitergehen-kommt da ein
bescheid evtl.?

By TT (195.37.128.1) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 19:07:

Nicht einschüchtern lassen. Wenn - wie hier anzunehmen ist - die Geschwindigkeit lediglich durch Nachfahren mit einem Fahrzeug mit nicht geeichtem Tacho ermittelt wurde, muß ein erheblicher Sicherheitsabschlag (meines Wissens 20 % des Meßwertes) vorgenommen werden. Das dürfte hier nach der Schilderung kaum ausreichen.

By freak (151.189.132.118) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 19:14:

Also ich glaub nicht, daß da noch was kommt. Wie bereits erwähnt, Du müßtest wirklich EXTREM schnell gefahren sein (das mit den 20% Abzug ist richtig). Außerdem läßt sich normalerwiese jeder Polizist zumindest ein Ausweispapier zeigen, wenn er gegen jemanden "einspannen" möchte.

By sven (213.23.24.138) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 20:24:

Nochmals zum Sachverhalt, Führerschein und Fahrzeugschein hat er gesehen, einen Ausweis hat er von sich NICHT gezeigt (da bin ich so schnell gar nicht darauf gekommen) und er war in grüner Dienstkleidung,vermutlich auf den Weg zur Dienststelle (Dienstbeginn).Wenn was kommen sollte
werde ich evtl. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

By Greatblackbird (145.253.158.3) on Sonntag, den 19. November, 2000 - 20:59:

@freak
Nicht für jeden "Furz" wird ein Zeuge benötigt. Für einen Vorwurf wie diesen sicherlich schon. Wenn Polizisten allein unterwegs sind, erfüllen sie meist Aufgaben, wo kein Zeuge benötigt wird (Überwachung des ruhenden Verkehrs oder Fahrerermittlung mittels Blitzfoto). Wenn die Geschwindgkeit durch Nachfahren ermittelt wird, dazu ein Privatwagen ohne geeichtes Meßgerät benutzt wird und der Polizist sich nicht ausweist und erst an einer Ampel auf sich aufmerksam macht, noch dazu nicht im Dienst ist, wird vor Gericht ohne einen Zeugen sicherlich keine standhafte Aussage machen können. Selbst wenn sven weitergefahren wäre, hätte man ihm keine Fahrerflucht o.ä. vorwerfen können, weil der Schnittlauch sich nicht ausgewiesen hat. Hierzu gibt es, soweit ich weiß, ein Gerichtsurteil. Was das Überholen angeht, das ist so korrekt. Ich habe einen solchen Fall bei einem Bekannten selbst erlebt. Da war nicht einmal mit Tateinheit was zu machen, es gab sogar eine Videobandaufzeichnung. Fallbezogen wurde entschieden, daß der Verkehrsvorgang rechtens war, also die Geschwindigkeit erhöht werden durfte, da er sie danach sofort wieder vermindert hat.
Im übrigen könntest Du Deine Agressivität etwas mindern.

@sven
Wenn da wirklich was kommen sollte, und Du die Möglichkeit hast, Dich anwaltlich vertreten zu lassen, dann mach das, es sieht wohl sehr positiv aus.

By veritas (62.224.136.45) on Montag, den 20. November, 2000 - 12:24:

Ich würde unbedingt zu Verkehrsrechts-Anwalt gehen, wenn was kommen sollte. Gute Chancen hast Du.
In Österreich sieht's anders aus. Die Scherriffs können Autofahrer nach "Augenschein" belangen, wen diese zu schnell gefahren sind: "Erheblich zu schnell gefahren ..." etc.

Vielleicht war der Scherrif schlecht drauf, und er hat sich in den folgenden Stunden wieder eingekriegt. ich ärger' mich auch immer, wenn mir einer im Verkehr dumm kommt, aber das gibt sich dann rasch.
- viel Glück

By sven (213.23.24.10) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 04:42:

Ich hatte mich mal mit einen Bekannten unterhalten, welcher bei den grün-Weisen arbeitet,
der meinte man hätte wenigstens 100 km/h fahren müssen, ich habe aber max 70 lt meinen tacho, und der geht ca 10 km/h nach, aber wie mache ich das den Richter klar, wenn ja was kommen sollte?
Habe bis jetzt keine Punkte und bin auch nicht
scharf darauf.

By HarryB (208.227.150.212) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 07:15:

Ich wuerde vorschlagen, Du legst erst mal alle Panikattacken beiseite und wartest ob da was kommt. Du kannst eigentlich davon ausgehen, dass da nichts kommt, und wenn doch, hast Du noch genuegend Zeit hier im Forum nachzuforschen und zu fragen. Stay calm - sprach der Elch....


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