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Noch 8 Tage bis Verjährung, aber...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Noch 8 Tage bis Verjährung, aber...
By Heiko (62.226.247.188) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 18:18:

Hallo
ich wurde am 14.3.2002 Auf ner Straße, wo nur 100kmh erlaubt waren, mit 143 kmh geblitzt.
Ich hab noch Probezeit, und war in dem Auto von meinem Vater unterwegs, der auch der Halter dieses Fahrzeugs ist.
Anhörungsbogen hat es schon vor einem Monat bekommen, und hat den Verstoß zugegeben, dass er gefahren ist! so nett wie mein vater ist!
nun ist leider gestern die Polizei in zivil bei uns vorbeigekommen, und meine Mutter hat denen aufgemacht. sie hat aber sämtliche Aussagen verweigert, so dass mein vater jetzt am Freitag(morgen) auf die Diensstelle eingeladen wurde, um mit der Polizei zu klären, wer gefahren ist!

In 8 Tagen tritt ja Verjährung ein!
Wie sollen wir und jetzt am besten verhalten, damit ich ja kein A-Bogen oder Busgeldbescheid bekomme?

danke schonmal für alle Tipps

gruss Heiko

By freemanVR (217.227.139.217) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 20:34:

Dein Vater kann die Aussage verweigern weil er sich selbst oder Familienmitglied belasten könnte.

Das sollte dir schon mal irgend wie über die Zeit helfen...

By Gast (80.130.23.22) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 21:01:

ich glaube sogar dein vater braucht da überhaupt nicht hingehen, weil er "eingeladen" wurde und nicht wie von einem gericht "vorgeladen" wurde... bin mir aber nicht ganz sicher. vielleicht kann ja jemand anders mal was dazu sagen.

By faraday (217.81.224.95) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 21:24:

@ heiko

auf gar keinen fall auf der wache erscheinen !!!!!!!!
Ihr seit doch nicht verpflichtet der polizei /bzw dem o-amt beim Gräberschaufeln behilflich zu sein. rechtlich seit ihr nicht verpflichtet zu einer anhörung aufs revier zu kommen, aussagepflichtet ist jeder bürger nur dem Staatsanwalt oder dem richter gegenüber. Die wollen doch was von dir, also sollen die sich mal anstrengen ;-)

dein dad geht da einfach nicht hin, und vermutlich kommt ein paar tage später wieder die polzei zu besuch. wenn deine mum öffnet; ist keiner zu hause
wenn die deinen dad treffen sollten; verweigert der die aussage

diesen weg strikt durchhalten, und alles wird gut ;-)

und lasst euch nicht einschüchtern !

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 22:19:

@heiko: erst mal vorweg: alles was gesagt wurde, ist schon richtig.

allerdings würde mir das so nicht ausreichen. die 8 tage können reichen, damit die doch noch aktiv werden.

also ich würde vorschlagen, dein vater ruft an und tut so, als wäre er ein braver bürger. dabei versucht er soviel wie möglich herauszubekommen.
(also was wissen die, warum wollen sie ihn sprechen, vermuten die schon einen täter)
dabei verlegt er den termin aufnächsten dienstag oder mittwoch.

dann postest du, was beim telefonat herausgekommen ist.

By Alberto (62.158.213.245) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 09:06:

Richtig, farendil!

Und dann, lieber heiko, solltest du sicherheitshalber 4 - 5 Nächte woanders wohnen - und wenn es in einer Pension ist.

Die lauern Dir vor der Tür auf!

Mich haben sie mal am letzten Tag so erwischt!

By Heiko (62.226.252.77) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 09:18:

hallo

danke für die tipps

hab auch noch ne gute nachricht.
ich wurde nicht am 14.6. geblitzt, sondern schon am 11.6.

nochmal 3 tage weniger.

ich werd dann man meinem vater bescheid sagen, dass er den termin so auf nächsten Mittwoch verschieben soll, mit der Begründung, dass er beruflich heute den ganzen tag unterwegs ist.

ich hoff, das klappt alles
arrr, noch 4 Tage.......

gruss Heiko

By Heiko (62.226.252.77) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 09:19:

11.3 mein ich natürlich....

hmmm, bin schon ganz durchn Wind von dem mist...

By farendil (217.85.237.59) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 10:22:

@heiko: der mitwoch ist dann schon nach der verjährung.
da werden sie sofort mißtrauisch!

also auf montag schieben!

By faraday (213.61.155.40) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 10:42:

ich würde auch montag vorschlagen und dann einfach nicht erscheinen. die restlichen stunden kann man ja noch so rumkriegen ;-)

By Alberto (62.158.213.149) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 10:49:

Ich würde trotzdem diese 3 Tage woander schlafen... Sicher ist sicher.

By Wolger (217.230.127.229) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 23:21:

Wo wir gerade beim Thema sind. *g*

24.2. geblitzt. Wann verjährt das ? Am 24.5, oder nicht ? Mir wird im "Geschwindigkeitsforum" oder wie das heisst, was anderes erzählt.
Also 3 Monate und 2 Wochen Postlaufweg sind doch normal, oder ?

By farendil (217.85.238.217) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 01:14:

@wolger: wenn keine verjährungsunterbrechenden maßnahmen (z.B. anhörungsbogen) gegen dich unternommen wurden, dann nach 3 monaten.

By Heiko (62.226.247.114) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:01:

So, mein vater hat da Freitag angerufen, und wollte den Termin auf Mittwoch verschieben lassen.
Leider war derjenige Polizist, der die sachen aufnimmt grad nicht da, so dass die Frau, die die anrufe entgegen nimmt meinte, mein vater solle sich montag nochmal melden, also heute!
naja, das wird er auch heut abend machen. mal sehen was die polizei dazu sagt.
ich meld mich mal wieder

Gruss Heiko

By blauer bmw (213.68.164.63) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 13:06:

@Wolger
Wenn Du im direkten Kontakt mit der Ermittlungsstelle stehst (wie in diesem Fall)und nachvollziehen kannst, daß die innerhalb der drei Monate den Fahrer nicht namhaft gemacht haben, dann kannst Du bereits nach 3 Monaten erkennen, daß Verjährung eingetreten ist.

Wenn Du den Sachstand bei der Ermittlungsbehörde nicht kennst (Dein Fall), dann kannst Du nicht bereits nach 3 Monaten von einer eingetretenen Verjährung ausgehen (verjährungsunterbrechende Maßnahmen).

By Wolger (80.133.44.109) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 14:26:

Also Verjährungsunterbrechend wäre z.B. wenn die den AB geschrieben hätten, aber vergessen hätten den abzuschicken, oder sonst was ? Das kann doch net angehen. Dann kann ja Weihnachten noch Post kommen. Irgendwie verstehe ich das net :-(

By blauer bmw (213.68.164.63) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 15:02:

@Wolger

Mit Weihnachten muß Du nicht gleich rechnen. Verjährungsunterbrechung in diesem Zusammenhang heißt, daß die 3 Monate mit der verjährungsunterbrechenden Maßnahme aufs Neue beginnen.
Der Tatzeitpunkt war der 14.03.02, die Verjährung ohne verjährungsunterbrechende Maßnahmen würde damit am 14.06.02 eintreten. Der zeitlich ungünstigste Fall könnte jetzt sein, daß der AB am 13.06.02 erstellt wird. Die nächste Verjährung würde dann am 14.09.02 eintreten. Ab dann wäre auch ein verschwundener AB wirkungslos, wenn nicht weitere verjährungsunterbrechende Maßnahmen durchgeführt werden, die Du dann aber wahrscheinlich irgendwann mal mitbekommen würdest..

By farendil (217.225.246.205) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 00:27:

@bbmw: wenn nicht weitere verjährungsunterbrechende Maßnahmen durchgeführt werden,
wäre egal, denn: SPÄTESTENS nach 6 monaten muß der bg-bescheid erlassen werden. der muß spätestens 14 tage später angekommens ein, damit das austelldatum noch als verjährungsrelevant angesehen wird.

und bg-bescheide kommen IMMEr per einschreiben...

By blauer bmw (213.68.164.95) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:25:

@farendil

... wenn nicht weitere verjährungsunterbrechende Maßnahmen durchgeführt werden, ...

Ich präzisiere noch etwas: Genau die Erstellung des BG-Bescheides wäre die typische verjährungsunterbrechende Maßnahme zwischen dem 13.06.02 und dem 14.09.02, der dann bis zum 14.09.02+2Wochen zugestellt sein müßte. D.h. 100%tige Sicherheit bzgl. Verjährung besteht erst, wenn bis zum 28.09.02 nichts passiert ist.

By farendil (217.235.60.249) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:49:

@bbmw: ich präzisiere auch etwas:
die Du dann aber wahrscheinlich irgendwann mal mitbekommen würdest..
nich wahrscheinlich sondern ganz sicher!
und nicht irgendwann, sondern spätestens bis zum: 28.9. - richtig!

By blauer bmw (213.68.164.95) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:52:

@farendil

Richtig!

By Wolger (217.230.124.219) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 20:19:

Na Endlich. Das hat ja lange gedauert. *g*
Genau das war ja meine Frage, ab wann ich nichts mehr zu befürchten habe.

Ich so ein Fall bekannt, das jemand erst nach 5 Monaten z.B. den AB bekommen hat, der aber in den 3 Monaten erstellt worden ist ?

By farendil (217.235.50.43) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 22:25:

@wolger: du bekommst nach den 5 maonaten keinen ab mehr - und wenn, so wäre es verjährt, da ab nicht alsbald in den geschäftsgang gelangt..

wenn, bekommst du einen bg-bescheid...


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