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Rote Ampel was ist wenn ich jemand Anderen angebe

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rote Ampel was ist wenn ich jemand Anderen angebe
By Horst (195.93.1.166) on Freitag, den 17. November, 2000 - 12:42:

ich habe eine frage an euch.
>ich bin mit meinem pkw über eine rote ampel gefahren und geblitzt worden.
>so und nun meine frage! wenn ich als halter des kfz geblitzt worden bin und
>den anhörungsbogen erhalte in dem ich aber eine person xy angebe die gefahren ist.
>bekommt doch als nächstes die person xy diesen bogen zugesandt und wenn xy
>dann bestätigt ja er wäre gefahren prüft es dann noch die polizei nach ? z.b.
>mit dem foto zu xy nach haus,arbeit oder mit dem foto zu mir ???oder sind die
>einfach zufrieden wenn xy sagt ja ich wars. +was passiert wenn die es raus
>bekommen kann die strafe dann größer ausfallen wegen betrug oder so?
>
> vielleicht könnt ihr mir da ja weiter helfen würde mich über baldige antwort
>freuen!!!!
>mfg horst


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By Annalena (212.197.154.205) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 14:20:

Diese Frage ist echt wichtig, warum antwortet niemand? Sind die Behörden zufrieden, wenn sie Geld bekommen und prüfen dann nichts mehr nach?
Wichtig!!
Werden sie skeptisch, wenn der Halter männlich ist, aber auf dem Foto eine Frau zu sehen ist?
Wahrscheinlich!
Aber prüfen sie dann auch noch weiter, wenn xy sagt, dass SIE es war?

By klausk (212.185.248.217) on Mittwoch, den 22. November, 2000 - 18:54:

Hallo,
das kommt auf den/die Sachbearbeiter/in und auf das Strafmaß an.
Wenn es um ein Fahrverbot geht, wird sicher etwas genauer hingeguckt.
Probieren kann ma es trotzdem, irren ist menschlich und nicht strafbar...

Grüße
Klaus


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