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Merkwürdiges Tempolimit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Merkwürdiges Tempolimit
By MX (217.83.121.14) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 10:54:

Gestern war ich auf der B286 zwischen der A3 und der A70 unterwegs, einer als Kraftfahrstraße ausgeschilderten (viereckiges blaues Schild mit weißem Auto drauf) gewöhnlichen Landstraße mit einer Fahrbahn pro Richtung und einer einfachen, manchmal gestrichelten Linie zwischen den Fahrspuren (nix bauliche Trennung oder Doppellinie). Also hab ich ein Limit von 100 km/h als zulässig angenommen, war aber sehr überrascht, daß die Beschilderung ein Limit von 120 km/h angab.
Hat man hier nur 30 Jahre lang vergessen die Schilder abzubauen, oder muß die Diskussion "wie schnell darf man auf Kraftfahrstraßen maximal fahren" wieder gestartet werden?
Was ist, wenn ich im guten Glauben 120 fahre, die Beschilderung aber illegal ist?
Bin ja mal gespannt!

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:40:

wenn ein schild ein höheres oder niedrigeres limit vorgibt, als das allgemeine, so gilt natürlich das schild!

kommst du in der stadt an einem 30 schild vorbei, so zweifelst du es doch auch nicht an. (wie jetzt, ich darf doch 50 fahren)

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:40:

Ganz einfach: Die ALLGEMEINE Geschwindigkeitsbeschränkung auf solchen Straßen liegt bei 100km/h. Das hindert die Verwaltung aber nicht daran, im SPEZIELLEN Fall per Schild das Limit auf 120km/h zu erhöhen, wenn sie es für möglich und angebracht hält.
Das passiert aber so selten, daß es offenbar einige nicht begreifen. Dasselbe gilt auch in Ortschaften auf (Zwischen-) Strecken ohne Randbebauung, wo auch schon mal das Limit auf 50+x heraufgesetzt wird.

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:42:

@kjk: so nicht richtig! ob ein limit von 100 besteht, ist nciht vom kraftfahrstraßenschild abhängig!

(du weißt doch - es kann auch richtgeschwindigkeit gelten)

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:47:

@Farendil:
Wieso Richtgeschwindigkeit: "Landstraße mit einer Fahrbahn pro Richtung und einer einfachen, manchmal gestrichelten Linie zwischen den Fahrspuren (nix bauliche Trennung oder Doppellinie)"?

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:53:

@kjk: sorry, hab ich überlesen.

By LetjOelk (80.129.186.172) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 17:25:

Ich war mal auf 'ner Kraftfahrstarße unterwegs, da gab's ein viel lustigeres Schild: 100 KMH, mit dem Zusatzschild "Lärmschutz". Ja, was denn sonst, wenn nicht 100?! (War sonst keine Geschw. vorgeschrieben)

By KJK (194.138.37.34) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 10:29:

In DEM Fall könnte Farendils Einwand greifen, was ich sogar stark vermute. Leider schreibst Du nichts über die sonstigen Umstände.

$3 (3), StVO:
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung (von 100km/h, Anm. d. Verf.) gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Wie man dieser Formulierung auch entnehmen kann, hat das überhaupt nichts mit Kraftfahrstraßen zu tun.

By farendil (217.235.59.136) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 10:52:

@kjk: genau! das schild karfstfahrstraße hat nichts anderes zu sagen, als daß ich dort nicht mit mofas radlern unde dergleichen rechnen brauch!

bei us gibts in dd sogar innerorts eine kraftfahrstraße - für ca. 200m. der ingrid biedenkopf - tunnel im plauenschen grund richtung freital.
da ist das schild nur deswegen da, damit diese klientel aussen herum (geht ein weg, kommt an mit dem auto nciht durch) fährt und man nicht im tunnel (straße nicht all zu breit, macht eine recht enge kurve, kein fußweg) plötzlich aus sowas aufläuft.

By LetjOelk (217.81.67.167) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 22:39:

Ups, peinlich. soweit habe ich §3 noch nie gelesen. Mist, und das wo's gerade erst spannend wird... ;-)
Stimmt, es war so: bauliche trennung durch 2 Leitplanken mit Gestrüpp dazwischen. Ok, nächstes mal werde ich Gas geben. Ich sehe das doch richtig das auf so einer Land- bzw. Kraftfahrstraß keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, oder?

By indy (195.226.96.178) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 14:38:

Text genau lesen! Es geht nicht um die Bezeichnung Kraftfahrstraße, es geht nur um die bauliche Beschaffenheit der Straße! Es gibt auch Landstraßen, die ohne Beschränkung sind, genauso Kraftfahrstraßen, auf denen - auch ohne gesondertes Schild - 100 gilt!


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