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32 KM/H zu schnell ausserorts

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 32 KM/H zu schnell ausserorts
By starship (217.83.9.108) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 20:32:

Hall zusammen,
Tut mir leid wenn ich jetzt doppelt poste. Aber das andere scheint nicht funktioniert zu haben.

Ich wurde außerorts mit diesem Gerät geblitzt.

eso µP 80/VIII-4

Ich war abz. Toleranz 102 KM/H schnell da war 70.
Jetzt hab ich den anhörungsbogen.
Mir droht jetzt wieder ein Fahrverbot.
Das ganze war in HN. Ich dachte es wäre 100. Flsch gedacht. War nur 70.

Was kann ich jetzt tun um um ein Fahrverbot rumzukommen. Der Wagen ist auf meinen Dad angemeldet. Auf seinen Namen kam auch der Anhörungsbogen. geblitzt hat die Stadt. Nicht die Polizei

By aka (212.7.176.17) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 21:06:

Immer nur so schnell fahren, dass kein Fahrverbot droht!!!

By Greatblackbird (213.6.144.131) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 21:25:

@starship

Fahrverbot gibt es außerorts erst bei mehr als 40 km/h Überschreitung.

By starship (217.83.9.108) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 21:33:

Hi,

danke für die wirklich sehr schnellen antworten.
war wirklich keine Absicht diesmal. Ich fahre normal max. 20KM/H zu schnell.
Da war ich leider falsch informiert, auf der Seite wo ich vorher geschaut hab (Also nicht Radarfalle.de) stand Fahrverbot ab 31 KM/H
zu schnell.

Vielen Dank nochmal

Allseits knitterfrei Fahrt.

By farendil (217.225.247.242) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 00:08:

@aka: sehr schlau! lern wenigstens lesen, bevor du andere anmachst!

@starship: fb ab +31 gilt innerorts.

generell bringen aber auch zwei verstöße von MEHR als +25 innerhalb eines jahres ein fahrverbot - also vorsicht!

By starship (217.227.154.141) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 18:21:

Hi nochmal,

also. Ich war heut in der Fahrschule. Lt Verkehrsrecht 2002 gibt es bereits bei Verstößen über 30KM/H auch außerorts Fahrverbot.

Nun meine ganze Geschicht des Problems.

Ich hatte im September nen Unfall. Rotlicht mit Unfall.
Gab 4 Punkte Fahrverbot 4 Wochen Geldstrafe.

Vor 3 Monaten hab ich also schon mal den Lappen weg gehabt.

Jetzt wurde ich vor 4 Wochen mit 32 KM/H zu schnell geblitzt. Auto ist auf meinen Vater zugelassen.

1 Woche später wurde ich an ner Kreuzung durch nen LKW blockiert. Also wurde ich da geblitzt.
das gibt wieder 3 Punkte.

Also hab ich bald wenns blöd läuft 10 Punkte.

Mein ehemaliger Fahrlehrer riet mir dazu sofort ein Punkteabbauseminar zu machen so lang ich blos 4 Punkte habe.

Ich weis echt nicht was ich jetzt machen soll.

Gruß
Christian

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 18:30:

hör auf deinen fahrlehrer, der weiß sowieso alles besser als wir dummen kleinen lichter hier und mach ja unbedingt den kurs, sonst kann die fahrschule ja nix verdienen!

By starship (217.227.154.141) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 18:36:

Ich hab nicht gesagt das er alles besser weis !!

Aber das Seminar bringt tatsächlich mehr wenn ich weniger Punkte habe, da bei 10 nur 2 Punkte abgezogen werden und bis 8 eben 4.

Ich lese hier immer man soll den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Aber dann könnte ja mein Dad Schwierigkeiten kriegen.

Tut mit leid wegen der vielen Fragerei. Aber ich bin total verunsichert weil ich überall her was anderes höre und mich mit dem Verkehrsrecht nicht so toll auskenne.

Ich will hier keineswegs eure Kopetenz in Frage stellen !!

In diesem Sinne

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 19:00:

@sternschiff:
Ich hab nicht gesagt das er alles besser weis !!
nein, aber behauptet, daß ein anderes verkehrsrecht (müßter eigentlich owi-recht sein, aber naja) gilt, als wir es kennen.

Aber das Seminar bringt tatsächlich mehr wenn ich weniger Punkte habe
fragt sich nur, was es überhaupt bringt, da die verjährungsfrist für die restpunkte auf 5 jahre steigt!
und es fragt sich auch, ob du die ganzen punkte bekommst...

Aber dann könnte ja mein Dad Schwierigkeiten kriegen.
ach ja? welche denn?? stehen die auch im neuen verkehrsrecht 2002??

By starship (217.227.154.141) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 19:24:

Also an Geldmachen ist der nicht interessiert. Hab ich doch den T-Führerschein über seine Fahrschule umme gekriegt.

Ich hab im Moment 4 Punkte. Wenn die dann mit dem Seminar weg wären, dann kann die Verjährungsfrist nicht steigen oder.

D.h. müßte doch mein Vater die 3 Punkte Kassieren, Strafe würde ich ja dann zahlen.

Es besteht ja noch die Möglichkeit wir warten auf den Bußgeldbescheid. Legen dann Einspruch ein, da wir den Anhörungsbogen nie bekommen haben und fordern Gleichzeitig das Eichungsprotokoll + das Photo an. Wäre vielleicht eine Möglichkeit über die 3 Monate wegzukommen.

Wegen der Rotlichtampel kann meine Firma ja dann nicht mehr wissen wer gefahren ist. Reinzufällig, da der Schlüssel für alle Mitarbeiter zugängig ist.

Gruß
Sternschiff


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