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Wieder mal Polizeibesuch, diesmal früh morgens...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Wieder mal Polizeibesuch, diesmal früh morgens...
By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 14:40:

Meine Mutter rief mich gerade an;

Heute morgen, ca. 6:30 waren 2 Beamte von Polizeirevier bei uns und haben geklingelt. Meine Mutter hat aufgemacht(!).
Dann fragten sie sie erst, wo ich bin, darauf meine Mutter,"er ist in der Uni". Darauf die Polizei "was macht er so früh in der UNI ?!"
Meine Mutter:"kA. er ist nicht da !"
Dann hielten sie ihr ein Foto unter die Nase:
"Das auf dem Foto ist ihr Sohn, nicht wahr?!"
"Ich kann das Bild überhaupt nicht erkennen, also ist es auch nicht mein SOhn" oder so in der Art.
"Dann werden wir eben die Nachbarn befragen"
"DAnn befragen sie halt die Nachbarn"
(Unsere Nachbarn können das schlechte Bild sicher nicht erkennen, zumal sie uns beide, mich und meinen Zwillingsbruder auch nicht auseinanderhalten können)
"Es ist in ihrem Interesse, wenn sie ihrem Sohn sagen, er soll sich heute Abend um 20:00 auf dem Polizeirevier einfinden" (zwecks Identifikation haben sie nur vergessen *lol*)
"ja sage ich ihm"
"ansonsten kommen wir wieder" oder so in der Art...

Das wars...

__________________

Zur Tat:
Abstandsverstoss (gepostet) am 6.3.02
AB am 16.4.02
hab nicht drauf reagiert, da EMA auch keine Fotos von mir hat (niederländische Nationalität)

Meine Frage:
Kann ich nicht einfach bestreiten, einen AB bekommen zu haben, wenn ich innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Post mehr krieg?
Unterbricht eine "Einladung" von der Polizei auch die Verjährung ?! Wohl kaum, oder ?

Reicht eine eidesstattliche Erklärung aus, den Erhalt des AB's zu widerlegen, somit den Verstoss verjähren zu lassen ?!

Rennfahrer (der heute Abend was besseres zu tun hat, als sich von der Polizei identifizieren zu lassen *lol*)

By Alberto (62.158.210.121) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 14:58:

Am besten ist es, wenn deine Mutter diese Nummer bei der Polizei anruft und ihnen mitteilt, daß sie mit ihren beiden Zwillingssöhnen (hoffentlich eineiig) gesprochen hat - und daß beide Söhne zu dem Entschluß gekommen sind, zu diesem Vorfall komplett die Aussage zu verweigern.

Mehr nicht....
Das müßte reichen.

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:05:

@Alberto

Problem ist, dass das Fahrzeug ein Frimenfahrzeug war, nur ich bei dieser Firma gearbeitet hatte und mein ehemaliger Chef so nett war und sofort meine Personalien weiter gab, ohne überhaupt ein Foto gesehen zu haben...

Meine Mutter meinte, die hatten ein aufgedrucktes Foto dabei und einen "Filmstreifen" der aber auch wie kopiert aussah.
Beides von miserabler Qualität, damals hatte ich noch eine Glatze, man soll nur leicht schwarze Stoppeln sehen.
Deshalb hab ich meine HAare jetzt auch schon seit 2 MOnaten wachsen.
Zudem soll das Bild auch sehr dunkel sein, kommt wohl daher, dass die Fotoeinheit unter der Brücke stand...

By Alberto (62.158.213.117) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:42:

Ist doch egal, - auch wenn du nur selbst in dieser Firma warst....
Du könntest doch auch ab und zu mal deinen Bruder fahren lassen haben...

Entscheidend ist doch, daß es überhaupt einen "Doppelgänger" gibt, - von dem sie annehmen müssen, daß sie niemals den "Richtigen" herausfinden können, zumal das Bild schlecht ist.

Und.... wenn du - und aber auch dein Bruder - gemeinsam - als mögliche Betroffene - die Aussage verweigern? - na, dann ist feierabend - mit den ermittlungen.

Ihr müßt mal endlich davon wegkommen, daß irgendetwas nur "plausibel" ist....
Richtig ist nur eines: Die Tat muß dir vom Staat einwandfrei bewiesen werden... das heißt:

Es stellt sich die Frage, ob ein Richter - ohne jeden Zweifel - dich als einzigen Täter auf diesem Foto identifizieren kann oder nicht.

das soll er mal versuchen, wenn es zwei von deiner Sorte gibt.

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:49:

@Alberto

eineiig ja, aber er sieht mir nicht mehr ganz soo ähnlich...
Also Freunde und Verwandte können uns schon unterscheiden, da er ein viel schmaleres Gesicht hat, nicht so kräftig ist, wie ich.
Deshalb lass ich mir auch die Haare wachsen...

Was meinst du, passiert, wenn ich mich natürlich nicht blicken lasse, und meine Mutter nicht anruft, wg. Zwillingsbruder... ?!

Ich denke, wenn es drauf ankommt, uns beide mit Hilfe eines Gutachters zu unterscheiden wird das schon möglich sein, es sei denn, ich mager um 10Kg oder mein Bruder nimmt 10Kg zu und schneidet sich die Haare kurz...

Und.... wenn du - und aber auch dein Bruder - gemeinsam - als mögliche Betroffene - die Aussage verweigern? - na, dann ist feierabend -
mit den ermittlungen.


da mein Chef aber schon sowas wie ne Zeugenaussage gemacht hat, kann ich den Verdacht doch gar nicht mehr von mir auf meinen Bruder ablenken.

Als Beschuldigter (und SCHULDIGER) darf ich doch gar nicht mehr jemand anderen wissentlich als Shculdigen benennen, oder ?!
Ansonsten könnte ich es doch auch mit einem guten Kumpel machen, der die ganze Tat auf sich nehmen könnte, zumal sie eh in 2 WOchen verjährt ist...?!

By Alberto (62.158.212.127) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:19:

Es ist doch so, daß der Chef logischerweise denjenigen benannt hat, dem er eigentlich das Auto überläßt.

Da er aber nicht dabei ist, kann es doch sein, daß du z.B. betrunken bist und eben einen anderen fahren läßt - egal, wen....

In deinem Fall gibt es ein schlechtes Foto - eine Mutter, die nix sagen muß - gegen ihre Söhne - und zwei Zwillingsbrüder, von denen einer es wohl gewesen sein könnte.

Mehr weiß die Polizei nicht bis heute....
Deshalb versuchen sie ja, mit dem Foto die richtige Person zu finden....
Aus den Angaben des Chefs wissen sie, daß es der Vornahme XX sein sollte, denn einen anderen kennen sie nun schon gar nicht.

Nun wollen sie diesen XX aber persönlich sehen und mit dem Foto vergleichen.... genau das solltest du aber vermeiden.

Deshalb mußt du ihnen aber eine plausible "Fährte" hinlegen, damit sie nicht auf die Idee kommen, dir mal morgens aufzulauern, und dich mit dem Foto zu konfrontieren...

Dazu eignet sich am besten.... die Mutter.

Diese muß NIE gegen ihre Söhne etwas aussagen...
Sie kann aber - in Vertretung - Informationen weiterleiten...

Deshalb halte ich es für das Beste, wenn die Mutter zunächst mal explizit darauf hinweist - am telefon - daß sie Zwillingssöhne hat - und daß sie mit beiden Söhnen gesprochen hat - und daß beide Söhne von ihrem Aussagverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen, weshalb sie darum bittet, daß die Söhne nicht mehr weiter vernommen werden sollen, zumal diese sehr beschäftigt sind.

Sie ist sehr gerne bereit, auch noch die Personalien des anderen Sohnes anzugeben - aber mehr eben nicht!


Nun wird es für den Ermittlungsbeamten schwierig....
er weiß, daß er keine Aussage erhält.
Er weiß, daß es Zwillinge gibt.
Er weiß, daß er ein schlechtes Foto hat.
Und... er weiß, daß diese Zwillinge wahrscheinlich genau diese Tour fahren werden.... "Wer ist das - ich oder mein Bruder?"

Das aber wird sich der Beamte nicht antun..
Außerdem ist es ja sehr wahrscheinlich, daß diese Ermittlung nur im "Amtshilfe-Verfahren" stattfindet... d.h. daß der Verstoß´in einem anderen Revier begangen wurde, als indem, das für eueren Wohnort ermitteln soll.

Also kommt auch das Bußgeld dort in die Kasse...
Deshalb werden sie erst recht keine große Lust haben, sich ins zeug zu legen.

Sie werden also vermutlich an das ursprüngliche Revier schreiben.... der Fahrer war nicht zu ermitteln.. Punkt Aus Ende.

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:29:

@Alberto

hui... *gg* ...

Dann werde ich heute Abend meine Mutter mal "einweisen", was sie zu tun hat...
Klingt ja alles ganz logisch.
Zumal es bei mir auch noch um die Probezeit geht, die auch erst am 6.4.02 abgelaufen ist, ansonsten würde ich ja gerne zahlen, aber die restlichen 22 mOnate tue ich mir bestimmt nicht nochmal an...

Danke nochmals, werde mich, hoffentlich, mit guten Neuigkeiten wieder melden !

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:34:

@Ablerto

GANZ WICHTIG!

Wie soll meine Mutter der Polizei am Telefon klarmachen, dass sie mit mir gesprochen hat, aber auch mit meinem Bruder, wenn ich unschuldig sein soll?
Wenn sie mich zumal nicht mal erkannt haben will, und meinen Bruder also auch nicht ?

Mir gehts jetzt nur um die genaue Formulierung, ohne, dass meine Mutter sich am Telefon irgendwie verrät.

By Alberto (62.158.213.233) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:41:

Sie sagt einfach.... da sie 2 Söhne hat - und nicht weiß, gegen welchen nun ermittelt wird, - hat sie (als treuer braver Staatsbürger) beide gefragt, wer es denn gewesen sein könnte.

Und beide haben gesagt: Liebe Mutter, - dazu verweigern wir die Aussage - und das kannst du der Polizei getrost mitteilen - mehr nicht, denn du, liebe Mutter, mußt eigentlich auch überhaupt gar nichts aussagen, was deine Söhne belasten könnte.

Ist es nun klar?

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:58:

Japp, jetzt ist alles klar...

sich "doof stellen" und "aus Versehen" noch "einen anderen" nennen, von dem die Polizei überhaupt nichts gewusst hat..

*freu*

Was würde denn passieren, wenn ich mich die nächsten Wochen verstecken würde, die Polizei niemanden zu Gesicht bekommt, machen die sich dann auch die Mühe, weiter zu ermitteln (Verstoss war wirklich 40km weit weg, Brief kam von der BuGeStelle in Bretten, ich wohne in Mannheim) oder lassen dies dann acuh gleich bleiben ?!
Verstoss war <3/10 Abstand bei 134km/h Tachowert

Ist nur eine rhein hypothetische Frage!

Dann müsste es doch rhein theoretisch auch zu eine Gerichtsverhandlung kommen, oder ?!

By Alberto (62.158.213.238) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 17:08:

Zunächst kommt es nur zu einer Verhandlung, wenn sie davon überzeugt sind, einen Täter zu haben....
Sollten sie Dich als "Täter" - ohne weiteren Fotovergleich - wirklich benennen, - na dann bekommst du eben einen Bußgeldbescheid.

Gegen den erhebst du dann Einspruch - ohne Begründung - und wartest mal ab...

Kommt ein gerichtstermin, so wirst du - mit deinem mittlerweile veränderten Aussehen dort erscheinen, möglichst in Begleitung deines Bruders (dieser aber nur als Zuhörer) - und wieder nichts aussagen - einfach nichts...
Dann obliegt es dem Richter, ob der dich einwandfrei identifizieren kann und will, oder nicht.

Kann er es, - dann wirst du verurteilt - kann er es nicht, dann stellt er das verfahren ein.

Aber - keine Angst.... zuvor kommt erst mal die ziemlich eindeutige Ermittlung des Täters - und das könnte ja wohl schwer werden, nicht wahr?

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 18:25:

@Alberto

Meine Mutter hat gestern gegen 21:00 angerufen, der am Telefon meinte, er würde mal nachfragen, wusste nicht Bescheid, wollte dann zurückrufen. Hat er nicht gemacht, wir hatten auch keinen erneuten ungebetenen Besuch.
Heute hat meine Mutter nochmal angerufen, da sagte man ihr, dass die Kollegen im Moment nicht da wären, es aber am besten wär, wenn sie doch jetzt vorbei gehen würde. SIe hat dann gesagt, dass sie das zeitlich erst gar nciht packt und das wars dann...

komisch, oder ?

Als die Polizei meine Mutter noch fragte, was ich denn studieren würde, und sie "Jura" geantwortet hat, sollen aber beide Kollegen (morgens an der Haustür) erstmal geschnauft haben.


Deshalb erhoff ich mir hieraus schon, dass die Kollegen allein deshalb schon keine Lust mehr haben, sich für jemand anders die Mühe zu machen ?!


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