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In Autobahnbaustelle geblitzt worden, Verjährung eingetreten ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: In Autobahnbaustelle geblitzt worden, Verjährung eingetreten ?
By X-Mann (134.96.149.51) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 10:38:

Hallo Jungens,
bin am 10.03.2002 in einer Autobahnbaustelle geblitzt worden. Bis heute is nix gekommen, kann ich die Sache als erledigt ansehen.

Danke

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 11:21:

Nein, hab Geduld bis zum 10.06. plus 14 Tage - also bis ca. zum 24.06.

By X-Mann (134.96.149.52) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:01:

Hi,
warum denn 10.06., bis zum 02.06.2002 sind es 12 Wochen, es zählen doch nicht die vollen Monate oder ?

By Alberto (62.158.210.121) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:08:

Doch - es zählen die Monate - und zwar datumsgenau.... 17.4. - 17.7. usw.

Das gleiche gilt bei einem Fahrverbot.... deshalb hier... möglichst am 28. Februar den Lappen abgeben - das ist der kürzeste Fall...

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 15:12:

@Alberto

Warst mal wieder schneller...

By X-Mann (134.96.149.52) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 10:58:

Aber mal im Ernst, 10.03.2002, die Wahrscheinlichkeit, dass da noch was kommt ist sehr gering oder wie seht ihr das ?

By bxk (195.243.22.35) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 11:05:

mhhh .. kann es sein dass dein Fahrzeug nicht auf die aktuelle Adresse zugelassen ist ? Das würde z.B. ne Aufenthaltsermittlung nach sich ziehen welche die Verfolgungsverjährung unterbricht

By X-Mann (134.96.149.51) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 12:01:

Ich hab seit 18.03.2002 ein neues Auto, das alte hab ich verkauft. Aber dass kann sich dann doch nicht so ziehen, vielleicht war es Ihnen einfach zu blöd da nachzuforschen ?

By blauer bmw (213.68.164.18) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 13:29:

Ganz im Gegenteil. Ich sehe in dem Autoverkauf 8 Tage nach dem Blitz einen guten Grund für eine Verzögerung und würde mich jetzt noch nicht entspannt zurücklehnen.

By X-Mann (134.96.149.51) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 14:25:

Wenn es so wäre, ist die Verjährung ja unterbrochen. D.h. für mich dann warten bis zum 10.09.2002 ? Aber so lange brauchen die doch nicht für so was, man kann doch einen Zeitpunkt ungefähr abschätzen, wann man damit nicht mehr allzustark rechnen muss, dass noch was kommt, quasie Erfahrungswerte...

By Cowboy_Jack (195.93.64.12) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 17:17:

Ich glaube ich muss Euch enttäuschen.Soweit ich weiss wurde die Verjährungsfrist von Verkehrsverstössen von einem viertel auf ein halbes Jahr angehoben. Also kannst Du wohl noch Hoffen.

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 18:01:

@cowboy...: nun hört doch mal alle miteinader mti dem mist auf! die einfache verjährung sit und bleibt bei 3 monaten. in dieser zeit muß die behörde gegen dich ermitteln, sonst bist du raus!

By blauer bmw (213.68.164.18) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 18:27:

@farendil

Schliesst Du mich bei "... alle miteinander ..." ein?

By farendil (217.225.243.14) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 22:21:

@bmw: nö! damit mein ich erher die tatsache,daß in letzter zeit immer wieder leute ankommen, die was von geänderten verjährungsfristen stammeln...

(fühlt euch nicht immer von mir auf die füße getreten - WENN ich euch auf die füße treten will, mache ich das schon so, daß ihr es GARANTIERT bemerkt.. *ggg*)

By bxk (195.243.22.35) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 07:33:

Also wenn du am 18.03. dein Auto abgemeldet hast - dann kann es sein dass die Bußgeldstelle die Halterauskunft nicht über die EDV bekommt sondern manuell schriftlich bei der Zulassungsstelle anfragen muss. Das kann die Sache natürlich verzögern. Aber eigentlich nicht so lange und vor allem hat das keine verjährungsunterbrechende Wirkung. Deine Hochrechnung dass die Verjährungsfrist bei ner Unterbrechung bis zum 10.09. geht ist übrigens falsch. Vom Zeitpunkt der Unterbrechung beginnt die Verjährung neu an zu laufen.

Farendil hat recht - irgendwelche Behauptungen die Verjährungsfristen wäre verlängert worden sind Schwachsinn ;-)


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