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By chris27 (192.11.189.114) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 09:02: |
hi @ll,
hemmt ein zeugenfragebogen die verjährung oder erst der anhörungsbogen?
thx.
gruss,
chris
By alexander (217.81.158.210) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:04: |
ähm...... das ist ein und das selbe!
Grüßle Alexander
PS: Ja, gegenüber der Person auf deren Namen er ausgestellt ist
By chris27 (192.11.189.114) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:12: |
@ alexander: bist du dir da sicher? hab nämlich gehört das der zeugenfragebogen keine unterbrechende wirkung hat weil der "täter" noch nicht bekannt ist...
gruss,
chris
By farendil (217.225.253.21) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:12: |
@alexander: ähm...... das ist ein und das selbe!
nein!!
es sit was unterschiedliches. schon allein deshalb, weil der zeugenfragebogen die verjährung nicht unterbricht.
By alexander (217.81.158.210) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:14: |
ups - tut mir leid... dann hab ich da mal was falsch verstanden - mea culpa!
Grüßle Alexander
By chris27 (192.11.189.114) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:25: |
@ all: DANKE, für die prompte antwort :-))
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