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Vom Videowagen erlegt, Teil 2

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Vom Videowagen erlegt, Teil 2
By Peter (217.87.49.55) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 23:57:

So, habe jetzt nach 2 Monaten (was machen die dort auf der Behörde eigentlich?) den "Anhörungsbogen" bekommen.

Dort wird mir "nur noch" vorgeworfen "um 07.50 Uhr" 143km/h gefahren zu sein wo 100km/h erlaubt war .

"Berücksichtigte Toleranz" sind 5%.

143 sind 3 km/h "zuviel". Denn ab 41 km/h zu schnell gibts ein Monat Fahrverbot . (davon steht natürlich noch nichts im Bogen).

Was kann ich tun?

Sind 5% Toleranz genug? Bei 7% wäre ich schon bei <140km/h . Messgerät ist ProViDa, Video-Band-Aufzeichnung.

Bin für alle Hinweise dankbar. Wer kennt einen Anwalt der sich mit sowas auskennt im Raum Ruhrgebiet/Düsseldorf/Köln?

Grüße
Peter

By farendil (217.225.243.87) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 01:37:

wo ist teil1?
warum schreibst du dort nicht weiter??

By Peter (62.227.203.206) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 06:52:

@farendil

Teil 1 ist schon im Archiv 2002. Sorry!

Grüße
Peter

By farendil (217.225.253.21) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:10:

und wo??
LINK!!!

By Peter (62.227.202.112) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 23:19:

@farendil

Wie bekomme ich den Link hier rein? Bei mir steht die Stelle nur unten links im Browser und ich habe keine Ahnung wie ich das kopieren soll.

Der Titel von Teil 1 ist "Vom Videowagen erlegt"

Grüße
Peter

By Peter (62.227.202.112) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 23:22:

@farendil

Habe es doch noch selbst geschafft :-).

http://www.radarforum.de/messages/3317/3487.html?1018088181

Grüße
Peter

By farendil (217.225.254.73) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 23:37:

@peter: du hast jetzt zwei möglichkeiten.

a: du versuchst die toleranz so weit zu erhöhen, daß du unter die fahrverbotsgrenze kommst.

-wird wahrscheinlich erst vor gericht möglich sein.
-anwaltskostenrisiko
-evtl. ist ein gutachten fällig - kostenrisiko im 4-stelligen bereich.
-im erfolgsfall geringere kosten und weniger punkte.

beide risiken würde eine rechtsschutz übernehmen.

b: die umwandlung des fb.

du mußt die notwendigkeit deines führerschein beweisen. es darf keine andere möglichkeit für dich geben...
(hier mutet man dem betroffenen etliche unannehmlichkeiten zu, schließlich SOLL das fahrverbot ja wehtun..)

-kann man auch ohne anwalt probieren
-oft recht gute chancen bei persönlichem ansprechen der bußgeldstelle
-aber auch im verfahren vor gericht noch möglichkeit, wenn bußgeldstelle nciht mitspielt - allerdings ist dann der anwalt dringend empfohlen.
-kostenrisiko deckt ebenfalls die rechtsschutz
-höhere kosten (bußgeld mal 2 kostet allein die umwandlung!) + mehr punkte (als variante a)

By Peter (217.81.249.130) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 09:51:

@farendil

Danke, daß Du Dich meiner annimmst :-).

Habe Rechtsschutz und werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Nur zu welchem? Wie findet man raus, ob der Anwalt sich mit Videowagen etc. auskennt? Die, die gute Scheidungen können, müssen ja nicht auch meinen Führerschein retten können.

Folgende Fragen stellen sich mir:

1) Bzgl. a) Wie läuft das mit der Eichung des Videowagens? Eicht sich das ProViDa selbst, oder muss das Auto auch geeicht sein? Der Videowagen hatte Winterreifen drauf. Wenn die bei der Umrüstung keine neue Eichung gemacht haben, ist die Messung dann trotzdem gültig? Kommt sowas vor?

2) Im AB steht nicht wie lange die hinter mir waren und keine Wegstrecke. Ist das üblich?

3) Ab wann darf gemessen werden? Direkt hinter dem 100er Schild oder gibt es einen Mindestabstand? Man sieht ja auf dem Video nur das Schild, weiß aber nicht, ob das das erste Schild ist oder schon das 2. oder 3..

4) Ich bin hinter dem 100er Schild vom Gas gegangen (meine ich). Wie ist das dann mit konstantem Abstand/Geschwindigkeit?

5) Zuständig ist Kreisverwaltung Daun. Ist es besser einen Anwalt dort zu nehmen oder an meinem Wohnort? Hat ein Anwalt in Daun evtl. bessere Kontakt zum Richter?

Vielen Dank schon mal für Eure Hinweise.

Grüße
Peter

By farendil (217.225.247.242) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 10:18:

@peter: einen guten Anwalt zu finden ist nicht einfach. Es sollte auf jeden Fall einer sein, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat!

Also keiner, der alles mögliche macht.
Wenn du keien Empfehlung von wem auch immer bekommen kannst, so habe ich nur einen Tipp, wie du relativ gute CHANCE hast, einen recht faehigen zu erwischen.


Geh zu einer größeren Kanzlei, die unter anderem Verkehrsrecht als Fachgebiet direkt mit angibt.
Dort wird man dir zu deinem Problem meist den fähigsten Mann raussuchen.

1. Eichung gilt fürs komplette Fahrzeug. Auch die Reifen die zur Eichung aufgezogen waren, müssen mit eingetragen sein.
Ist das ncith der Fall ist die Messung nciht automtisch ungültig, aber es gibt mehr Abzüge.

2. Kommt darauf an. Sie müssen auf jeden Fall das Video rausgeben. Darauf sieht man dann selber, über welche Strecke der Abstand konstant bleibt.

3. Nein, ab dem 80 Schild (2.Schild im Trichter)

4. Hier sehe ich Chancen, die Toleranz zu erhöhen.
Wird der Abstand kleiner, ist MINDESTENS ein weiterer Abzug fällig.
Wird er größer, so hast du Pech.

5. Liegen zwischen Gerichtsort und Heimatort größere Strecken, so hast du ein Problem.
Kaum ein Anwalt wird (schon gar nicht gegen vernünftige Gebühren, denn die würden ncith von der Rechtsschutz übernommen) zum Gerichtsort fahren. Ausserdem kennt er die Vorgehnsweise eines fremden Gerichts natürlich nciht so gut.
Nimmst du einen Anwalt dort, so läuft deine Kommunikation nur übers Telefon - keine gute Wahl, wenns um den Eindruck von der Fähigkeit des ANwalts geht.

Möglichkeit 3: Ein Anwalt hier, der einen Korrespondenzanwalt am Gerichtsort beauftragt. Diese Kosten müsstest du auch tragen, sie sind ncith so hoch - aber wie sich der Anwalt dort ins Zeug legt...


P.S.: Was vielleicht beim vorherigen PÜosting nicht so gut rübergekommen ist:
Manchmal sind die Chancen für die Wandelung des Fahrverbotes (mit allen Nachteilen!) sehr gut, wenn man den Sachbearbeiter persönlich (oder wenigstens telefonisch) daruf anspricht und ihm ruhig die persönliche Lage erklärt.

By Roberto (217.233.239.124) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 10:19:

@peter:

In Daun gibt es 2 Rechtsanwälte die als Interessenschwerpunkt "Verkehrsrecht" anbieten. Ob die tatsächlich was "drauf haben", entzieht sich meiner Kenntnis.
Nachfolgend die Adresse der Kanzlei:
Albrecht THIELEN oder Hans-Josef EWERTH, Abt-Richard-Str. 8, 54550 Daun, Tel. 06592/96100.

By Peter (80.135.116.183) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 10:30:

@farendil

Wenn ich Dich richtig verstehe meinst Du man sollte erst mal mit der Behörde sprechen. IMHO ist es immer gut mal anzufragen.

Was schreibe ich in den AB? Gespräche mit der Behörde machen ja wohl erst Sinn nach Erhalt des Bussgeldbescheids.

Bzgl. Pkt 3.: Vom Geschwindigkeitstrichter ist nicht mehr die Rede. Es geht wohl nur noch um eine Geschwindigkeitsübertretung im 100er Bereich.
Ab wann darf denn hier gemessen werden?

@Roberto

Danke schon mal ür die Adresse. Werde mal Anfragen.

Grüße
Peter

By farendil (217.225.253.176) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 11:21:

@peter: Wenn ich Dich richtig verstehe meinst Du man sollte erst mal mit der Behörde sprechen.
nun ja, hier hast du recht hohe chancen. dafür iost aber die sstrafe WESENTLICH (punkte +geld) höher, als wenn du über die meßwertetoleranz unter die fahrverbotsgrenze kommst.

es ist als deine entscheidung, welchen weg du wählst - jeder hat vor- und nachteile.

Was schreibe ich in den AB?
entweder du sprichtst den sachbearbeiter direkt an (ambesten gleich), oder aber (wenn du den anderen weg gehen willst) gehst du zum anwalt, der fordert die akte und das video an.

ein zurückschicken ist erst mal sinnlos.

Vom Geschwindigkeitstrichter ist nicht mehr die Rede.
schau bitte dazu das video an. wenns wirklich kein trichter war, dann schasu in die überwachungsrichtlinien der einzelnen länder (homepage-> recht)

By Peter (62.227.206.116) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 11:37:

@farendil

Danke für die Antworten.

Was ich noch nicht verstanden haben. Bei der Umwandlung des FV in eine höhere Strafe: Wird da immer der Geldbetrag verdoppelt? Und die Punkte auch? (bis 40 drüber €75,--, 3 Pkt., über 41 drüber €100,--, 3 Pkt., 1 Monat FV).

Mir wird jetzt nur noch die Überschreitung in der 100er Zone vorgeworfen. Leider gibt es keine Überwachungsrichtlinien auf der Homepage für Rheinland Pfalz.

Habe jetzt einen (hoffentlich) guten Anwalt gefunden.

Noch was anderes (hypotetisch). Wenn ich es bis ins Saarland geschafft hätte, hätten mich die Beamten trotzdem anhalten dürfen?

Grüße
Peter

By farendil (217.85.233.231) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 12:28:

@peter: der geldbetrag wird "angemessen erhöht" im regelfall ist das eine verdopplung (darunter läuft nix), machmal sogar noch mehr.

die punkt bleiben gleich.

By Dominic (217.227.164.59) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 16:49:

Hallo!
Habe gestern abend dieses Posting gelesen und
kann hier nur nochmals meinen RA empfehlen,
Spezialisierung auf Verkehrsrecht und vorallem "Lückenerfahren" :)

RA. Wilkens
05624-925492

Da ich schonmal die Nr. eines RA gefunden habe, hoffe ich keinen Fehler gemacht zu haben.

Gruss

Dominic


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