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15 Euro, lohnt sich der Aufwand? Eure Meinung.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 15 Euro, lohnt sich der Aufwand? Eure Meinung.
By moviegeili (213.20.132.81) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 00:02:

Hallo zusammen.

Danke an alle, die mir vor wenigen Monaten geholfen haben, aus "24-drüber-innerorts" rauszukommen. "Alberto" hat prima funktioniert.

Ich habe allerdings nicht gelernt und bin erneut (wie damals) mit dem Wagen meiner Freundin geblitzt worden. Diesmal saß sie aber mit auf dem Beifahrersitz. 6 kmh drüber, innerorts. Ist doch kleinlich, oder?! Naja. Ich Sünder. Ich soll, ähem.. sie, meine Freundin, soll nun 15 Euro berappen. Da sie auf dem Foto wahrscheinlich mit drauf ist, kommen wir mit der "Alberto-Methode" wohl nicht durch. Wär vielleicht auch besser, sich den Einsatz der Alb. Meth. für schwerwiegendere Fälle aufzuheben (weil sie sonst vielleicht bald ein Fahrtenbuch bekommen würde). Zustimmung?

Außerdem wär ich (fast) ohne Diskussion bereit, die 15 Piepen zu zahlen. Allerdings, dachte ich mir, kann sie doch auf der Rückseite des Anh. Bogens sagen, dass sie nicht Fahrer war... sich aber erinnern würde, wenn sie das Foto sähe. Hintergrund: Ich will mich mal sehen :-) eitel, ich weiß!

Gibt es da noch mehr Ärger, oder würde ich so das Foto bekommen?

Danke
moviegeili

By schlopf (80.129.108.125) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 00:20:

Den Fall habe ich schon mehrmals erlebt. Du hast ein Anrecht auf das Blitzfoto. Einsehen darfst du das Bild problemlos, aber oft verweigern die das Zuschicken. Du mußt es aber überprüfen lassen können (z. B. beim ADAC), also müssen Sie es Dir geben. Hierbei ist z. B. wichtig, ob in der Kurve geblitzt wurde, weil das wegen Fehlmessung nicht zulässig ist. In einem Fall hatte ich deswegen einen langen Schriftverkehr über Chefetagen des Amtes, die zuletzt mit der Begründung verweigerten, auf das Foto hätte nur ein Anwalt ein Anrecht. Ich erklärte denen, daß es in diesem Fall keinen Anwaltszwang gibt,ich mein eigener Verteidiger bin. Folglich bekam ich das Foto endlich und kostenlos.

By blauer bmw (192.35.17.21) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 00:58:

Der einzige Sinn, den ich darin sehen würde ist, Du beschäftigst die Sachbearbeiter. Vielleicht bleibt dadurch ein anderer Fall liegen und kommt in die Verjährung.

By DP (217.80.165.114) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 02:10:

Naja, mach auf jeden Fall keinen Aufstand.

Alberto-Methode ist nur für !!NOTFÄLLE!!

Aber mal ein bischen mit der Behörde spielen kann ja auch spaß machen!!


DP

By moviegeili (213.20.128.23) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 08:08:

blauer bmw hat es eigentlich auch von einer netten seite betrachtet. :-)

also laufe ich gefahr, wenn ich

1. sie unterschreiben lasse, dass sie sich nur durch ansehen des fotos erinnern könne (blitz ist ca. 1 Monat her [PS: gerade strecke])

2. so lange nichts zahle, bis ich antwort bekomme?

3. kann es sofort teurer werden dadurch?

danke
- moviegeili -

By MillenniumTT (80.128.114.188) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 08:22:

Vermutlich die Bearbeitungsgebühr der Behörde...

Mensch, jetzt zahl die 15 Euro halt...

Das Verfahren, was Du selbst beschrieben hast, würde ich nur dann durchziehen, wenn es +21 oder mehr wären.
Denn sonst riskierst Du, dass sich die Behörde bei einem zukünftigen Verstoß u.U. erinnert, dass es mit Dir / Deiner Freundin früher schon mal Probleme bei so etwas gab...
Du verstehst, was ich meine, oder ?

Grüße,


MillenniumTT

By schlopf (80.129.116.106) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 10:54:

Nach meinem obigen Beitrag zu spät im Briefkasten geguckt, habe gerade das gleiche 15-Euro-Schnäppchen, bei 30 sieben drüber. Ich zahle, weil das stimmt, obwohl der Starkasten eine reine Abzockfalle ohne Sinn ist. In der Regel lege ich 5 Euro für die Kaffekasse drauf, kriegste Rückfragen, weil die Automaten spinnen, das nicht buchen können. Einfach ignorieren.

Wichtig: Wenn Du das Foto anforderst, mußt Du schreiben, daß Du die Strafe im Prinzip anerkennst, aber vorher das Recht hast, das Foto überprüfen zu lassen. Damit hast Du "unendlich" Aufschub bis Du das Foto hast und entgehst den 18 zusätzlichen Euro für Bearbeitung. Die sind in der Klemme, weil eine Strafanzeige nur dann möglich ist, wenn Du das Knöllchen ablehnst.

Noch was anders ist zu sagen: Im Knöllchen steht das Radarautopersonal als Zeugen. Vor meinem Haus ist öfters ein Radarwagen. Verständlich, daß denen bei dem stumpfsinnigen Job langweilig ist. Sie schlafen, lesen Magazine oder schlagen Fliegen tot, leisten im Ernstfall vor Gericht dann aber einen glatten Meineid. Tägliche Selbstverständlichkeit, und Du hast keine Chance.

By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 11:44:

@ moviegeile:

das ist lächerlich. die alberto-ethode hat dich gerettet und zwar von einem viel größeren Problem als 30 euro. möchtest du dir und anderen vielleicht diese möglichkeit weiter offen halten, wenn sie mal wirklich benötigt wird?
man merke: es handelt sich nicht um einen lebenslangen freibrief, klar?

ich könnte regelmäßig erbrechen, wenn ich mitbekommen, wie sehr einige eine rettungslücke im gesetz für ihre harmlosen knöllchen ausnutzen wollen. wo ist da der weitblick und vor allem: die notwendigkeit? gerade du hättest dich übelst beschwert, wenn in deinem fall die alberto-methode ob der kenntniss der behörden nicht mehr funktioniert hätte.

lass es bleiben!

Chris

By Greatblackbird (145.254.143.234) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 11:46:

@schlopf

Du hast ein Anrecht auf das Blitzfoto.

Das ist so nicht korrekt. Wenn Du damit durchgekommen bist, dann hast Du Glück gehabt. Du hast sehr wohl das Recht, das Foto und die Akte einzusehen. Wie die Behörde das ermöglicht, ist deren Sache. Fakt ist aber, daß nur ein Anwalt das Recht hat, die Akte anzufordern. Die entsprechenden Fotos sind dabei und können dann auch überprüft werden.

By Malle (212.114.213.114) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 18:20:

Hallo,

könntet Ihr mir kurz die erwähnte ALberto-Methode schildern. Ih möchte nur wissen worum es sich handelt. Wie ich mitbekommen habe ist diese nur bei Fahrverbot und höher anzuwenden, da diese sonst irgendwann nicht mehr zieht.

By farendil (217.225.243.87) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 22:46:

@schlopf: Damit hast Du "unendlich" Aufschub
nein, es gibt eine verjährungsfrist.

und entgehst den 18 zusätzlichen Euro für Bearbeitung.
in der praxis normalerweise schon. ein anrecht darauf existiert nicht!

weil eine Strafanzeige ... ... geht nur bei straftaten! wir reden hier von owis!

nur dann möglich ist, wenn Du das Knöllchen ablehnst.
das tust du automatisch, wenn du nicht innerhalb der frist zahlst.
anerkennen und ablehen funktioniert hier nur über den zahlungseingang.


@malle: suchfunktion!

By schlopf (217.82.41.186) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 05:00:

Glücksache? Das verstehe ich nicht. Das Verlangen nach dem Foto habe ich mehrmals ohne Probleme durchgezogen, auch für andere. Nur in dem einen Fall (s. oben) dauerte es etwas länger.

Es könnte ja ein zweites Fahrzeug drauf sein oder die Meßeinrichtung war falsch eingestellt. Das kommt zu oft vor, wie Tests im Fernsehen bewiesen haben. Vom ADAC kann man das Foto nachmessen lassen. Warum aber, wenn man es angeblich nicht bekommt. Akzeptieren und zahlen kann man erst, wenn man den Vorwurf nachgeprüft hat, gegebenenfalls das Foto an den ADAC schicken mußte. Damit verlängert sich logischerweise die Frist.

Manche Behörden haben mir für das Foto eine geringe Gebühr berechnet. In jedem Fall habe ich angeboten, das Foto zu bezahlen, und beim letzten Mal bekam ich gleich eine ganze Galerie von Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln gratis.

Wo also liegt das Problem?

By Ghostrider (217.80.247.1) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 08:45:

@ moviegeili: wegen 15 Euro so ein Stress. Ist ja peinlich. Zahl und sei happy. Die trickreichen Varianten würde ich mir für echte Bedarfsfälle aufheben.

By farendil (217.225.253.21) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:15:

@schlopf: du bekomsmt es meistens. ein anrecht für dich ebsteht aber nur darin, das foto in den diensträumen der behörde einsehen zu können.

machst du denen jedoch freundlich klar, daß sie was von dir wollen, nämlich einen fahrer - und das du denen das erst leifern wirst, wenn du ein foto bekommen hast, so wirst du in aller regel glück haben.

By schlopf (80.129.115.176) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 13:14:

@ Ghostrider
Ich empfinde die Diskussion "wegen 15 Euro" nicht als Stress, weil ich hier viel dazu gelernt habe, was man auf höhere Strafen umsetzen kann.

@ farendil
Irrtum, die suchen keinen Fahrer. Da von vorn mehrere Fotos gemacht wurden, was heute die Regel ist, bin ich so klar erkennbar, daß ich mir im Bedarfsfall fast schon die Kosten für Paßbilder ersparen kann.

By farendil (217.85.238.244) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 13:50:

@schlopf: klar suchen die einen fahrer! die haben ein bild und wollen eine PERSON dazu!!

By blauer bmw (213.68.164.36) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 16:04:

@schlopf

...mehrere Fotos gemacht wurden ...

Wie ist das zu verstehen?
Sollen bei einer Messung mehrere Fotos gemacht worden sein, vielleicht auch noch mit mehreren Blitzen?? Und das ist heute die Regel??

By schlopf (217.225.195.183) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 20:15:

@ blauer bmw
Klar, die haben mir 3 oder 4 Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln plus Nahaufnahme geschickt, viel Aufwand für 15 Euro und bissel über 30 kmh. Müßte sie aber aus meiner Ablage erst suchen.

@ farendil
Fahrer und Person haben die doch, brauchen nur im Paßamt nachzuschauen. Mein Foto gibt´s nicht auf mehreren Namen.

By farendil (217.225.254.73) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 23:20:

@schlopf: ja, sie müssen erst nachschauen. und dann wissen sie nicht, ob es passt!

die haben mir 3 oder 4 Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln...
aus verschiedenen blickwinkeln? dann aber höchstens bei ner videoaufzeichnung!

ansonsten gibts nur ein bild, von dem man unterschieldiche ausschnitte unterschiedlich bearbeiten kann.

By moviegeili (213.20.228.60) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 01:38:

ich habe heute angekreuzt, dass SIE, meine freundin, der fahrer war. die 15 euro bekommen die typen überwiesen. dazu habe ich aber geschrieben, konnte es nicht verkneifen, dass der verstoss zugegeben wird, das geld auf dem wege ist und ich (also meine freundin) um das foto bitte, um sicherzugehen. mal sehen, was jetzt passiert.

das ist übrigens mein lieblingsforum hier :-)

also haut mal rein.

-- moviegeili --

By blauer bmw (213.68.164.85) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 12:08:

@moviegeili
Schreib doch mal, wenn Du das Foto wirklich im Nachhinein bekommst. In dem Fall müßte man den Sachbearbeiter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vergeudung von Steuergeldern und seiner Arbeitszeit beglücken.

By moviegeili (213.20.128.198) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 23:33:

jaaa maaan :-) geht klar. der arme hehe

By 1 (80.128.229.203) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 16:47:

Jawohl - immer feste drauf auf den Behördenknecht!
Mach dem Büttel soviel arbeit wie möglich damit
er weiss dass seine Arbeit uns allen auf die nerven geht und damit soviele wie möglich von seiner Überlastung profitieren!


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