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Geblitzt - kein Führerschein bzw. Fahrverbot

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt - kein Führerschein bzw. Fahrverbot
By Toby (213.7.71.89) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 22:23:

Hallo,
weiß hier vielleicht jemand, ob die Bußgeldstelle bei einem Geschwindigkeitsverstoss, der keine Punkte zur Folge hat, überprüft, ob der Halter einen Führerschein hat? Wie sieht es aus, wenn der Halter zwar einen Führerschein hat, aber für ihn ein Fahrverbot besteht?
MfG
Toby

By farendil (217.85.238.165) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 22:41:

es kann anchgeprüt werden, muß es aber nicht.
was ist alles schon genau passiert?

By Toby (213.7.223.54) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 23:48:

Nehmen wir mal folgendes unheilvolles Szenario an: Ich war etwas zu eilig unterwegs und deshalb besteht ein Fahrverbot. Meinen Wagen habe ich daher einem Freund überlassen, der mir bei der Rückgabe gebeichtet hat, dass er vor ein paar Tagen damit geblitzt worden ist (Starenkasten außerorts so um die 20 km/h überschreitung). Nebenbei hat er noch erwähnt, dass ihm der Führerschein abgenommen worden ist. Ich bin jetzt geneigt, den Geschwindigkeitsverstoss auf mich zu nehmen, um meinen Freund und eventuell auch mich (ich hab ja jemanden mein Auto überlassen, der keinen Führerschein hat) vor weiteren Schaden zu bewahren. Das geht natürlich fürchterlich nach hinten los, wenn das Fahrverbot bei der Bußgeldstelle bekannt ist. Also, ermittelt die Bußgeldstelle nur den Halter und wenn das Bußgeld bezahlt ist, ist die Sache aus der Welt?

MfG
Toby

By moviegeili (213.20.132.81) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 00:08:

OT:

Ich muss mal nachfragen:
Hatte Dein Kumpel jemals einen Führerschein? Wenn nein, wie hammse ihm dem dann abgenommen?

Ich hoffe, jemand kann Dir weiterhelfen.

moviegeili

By farendil (217.235.63.29) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 10:18:

@toby: schon angeschrieben worden? wenn ja, WAS für ein schreiben?

By Toby (213.7.38.179) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 12:07:

@farendil

Geh davon aus, dass bis jetzt noch nichts Schriftliches angekommen ist. Aber wenn, dann wird der Halter wohl zunächst einen normalen Anhörungsbogen bekommen, oder?

By Ghostrider (80.128.88.132) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 15:39:

@ Toby: ich versteh den Stress nicht. Keep it simple. Du hast Fahrverbot, ok. Deswegen darfst du doch dein Auto verleihen - zumal du selbst im Moment dafür keine Verwendung hast. Du leihst den Wagen deinem Freund. Der wird geblitzt. Die Polizei hat also ein Foto von deinem Wagen mit deinem Freund am Steuer. Fein. Du gibst an, nicht der Fahrer zu sein, wenn der Anhörungsbogen kommt. Du bist aber in keiner Weise gezwungen, deinen Freund zu identifizieren. Aussage verweigern, fertig. Die Ermittlungspflicht liegt allein bei der Behörde. Im worst case bekommst du ein Fahrtenbuch. Das ist aber eher unwahrscheinlich, wenn's das erste Mal so läuft. Ein Bekannter von mir hat sein Auto verliehen an den Bruder seiner Frau. Der brettert mit 100 km/h innerorts in eine Radarfalle. Aussage verweigert. Fahrer nicht ermittelbar, Verfahren eingestellt, kein Fahrtenbuch. Allerdings wurde versucht, ihn "mürbe" zu machen, also diverse Hausbesuche seitens der grünnen Männchen, (unhaltbare/unseriöse) Drohungen etc.


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