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25km/h zuviel auf BAB - Anhörungsbogen da

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 25km/h zuviel auf BAB - Anhörungsbogen da
By Benutzername (212.37.35.49) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 21:01:

Hallo liebe Community!

Beim Durchforsten der Themen bin ich leider nicht so 100%ig fündig geworden. Daher möchte ich an dieser Stelle mal genauer nachfragen:

Jetzt hat es wohl auch mich mal erwischt. Ich bin Ostermontag mit 109km/h bei erlaubten 80km/h auf einer BAB von einem Radargerät auf dem Standstreifen unter einer dunklen Brücke geblitzt worden. Abzüglich der 4km/h Toleranz macht das ziemlich genau 25km/h zuviel.

Da ich nur Fahrzeugführer bin, ging das Ticket vor etwa 2 Wochen beim offiziellen Fahrzeughalter ein. Der hat natürlich (leider) pflichtgemäß meine Daten in den Anhörungsbogen eingetragen, da er wißte, daß nur ich als Fahrer in Betracht kam.

Nun liegt ein weiterer Anhörungsbogen mit einem ziemlichen schlechten Foto auf meinem Schreibtisch vor mir. Tatzeit: 01.04.2002, 18:22. Beweismittel: Multanova 6F. Eichdatum: 04.10.2001 - 31.12.2002.

Die ganze Sache hat mich damals nur stark geärgert, da diese Blitzaktion an dieser Stelle ziemlich nach moderner Wegelagerei aussah. Zwar bin ich bereit, die voraussichtlich 40Euro zu bezahlen, wenn es denn nicht anders geht, jedoch meine ich, daß die Behörde sich das Geld schon verdienen sollte.

Daher meine Fragen:
- Wie komme ich am schlankesten aus der Sache raus?
- Nach wieviel Monaten verjährt der Tatvorwurf? Ab wann wird diese Zeit berechnet?
- Kann dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegt werden? Wenn ja, nur für dieses Fahrzeug oder für alle auf ihn angemeldeten Kfz?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Justin

By blauer bmw (192.35.17.21) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 23:40:

Die beste Chance ist vertan, der Fahrzeughalter hätte Dich nich angeben sollen (pflichtgemäß??).

Zu einem Schlupfloch für Dich warte mal noch weitere Tips ab. Es müßte in die Richtung gehen, daß Du Dich erinnerst, daß noch ein anderer gefahren ist, der auch eine Zeitlang mitspielt.

Deine Verjährung beträgt im Moment 3 Monate ab Ausstellung des an Dich gerichteten A-Bogens.

Der Fahrzeughalter ist bzgl. Fahrtenbuch nicht mehr betroffen, er hat ja "pflichtgemäß" gehandelt.

By Togo (217.2.157.238) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 08:00:

Erst einmal die Messung in Frage stellen, Fragebogen zurücksenden, mit der Bitte um Übersendung des Messprotokolls.

Messprotokoll kopieren, zurücksenden, mit der Bitte um Mitteilung der Leerbilder dieses Filmes.
Sollte eine gewisse Anzahl Leerbilder überschritten sein, so ist diese Messung nicht verwertbar !!!
Sollte in dem Messprotokoll das Foto nicht eindeutig, oder unscharf sein, so besteht auch hier die Möglichkeit eine Einstellung mit einem versierten Rechtsanwalt durchzusetzen.

Bessere Ratschläge kann ich im Moment nicht geben, da ich in einer gleichen Situation stecke. Nur bei mir wurden 23km Überschreitung gemessen, die ich tatsächlich nicht gefahren bin.

By Bluey (217.82.81.221) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 17:54:

Erst einmal die Messung in Frage stellen
Beim Radar? Wenn das richtig aufgestellt wurde (und davon gehe ich mal aus), dann gibt Dir das allerhöchstens ein paar Tage Luft.

Fragebogen zurücksenden, mit der Bitte um Übersendung des Messprotokolls
Bekommst Du als Privatperson nicht. Nur der Anwalt. Alle Messungen bis auf Deine sind dann aber geschwärzt.

mit der Bitte um Mitteilung der Leerbilder dieses Filmes
Was für Leerbilder bitte?

Sollte eine gewisse Anzahl Leerbilder überschritten sein, so ist diese Messung nicht verwertbar !!!
Woher hast Du diese Weißheiten???

Sollte in dem Messprotokoll das Foto nicht eindeutig, oder unscharf sein, so besteht auch hier die Möglichkeit eine Einstellung mit einem versierten Rechtsanwalt durchzusetzen.
Stimmt. Frontfotos müssen den Fahrer eindeutig erkennen lassen, aber nur dann, wenn er nicht anschließend angehalten wurde und seine Personalien deshalb bereits feststehen! Dafür braucht man aber keinen Anwalt!

By blauer bmw (213.68.164.36) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 18:09:

@Bluey

... Leerbilder ...

Das hat der ADAC verbreitet. Mit Leerbilder sind Fotos gemeint, auf denen sich kein Fahrzeug befindet. Das Auslösen der Kamera soll durch Reflexionen der Radarstrahlen geschehen, die Fahrzeuge außerhalb des Bildausschnittes erfassen. Wenn es mehrere solcher Leerbilder auf dem Film gibt, gilt das als Anhaltspunkt für vorhandene Reflexionen, die auch die scheinbar eindeutigen Messungen in Frage stellen.

By Bluey (217.225.31.134) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 19:46:

@bw
Ach so. Dieser Artikel... stimmt, den habe ich auch gelesen. Das einzige, was der ADAC damit bewirkt hat ist, daß jetzt jeder erst einmal auch die Radarmessung anzweifelt. Kann ruhigen Gewissens sagen, daß diese "Fehlmessungen" bei uns (so lange, wie ich beim VD bin) noch nicht vorgekommen sind.

Es ist immer wieder interessant zu lesen, was der ein oder andere für Informationen wünscht. Meistens sind es Dinge, die es entweder gar nicht gibt oder die nicht erfaßt werden (bzw. müssen!).

Naja, wer Spaß dran hat, kann's ja versuchen.

Vielleicht hätte der ADAC auch gleich schreiben sollen, welches (in Gebrauch befindliche!) Gerät er denn da getestet hat (falls es genannt wurde - sorry - dann ist es mir entfallen).


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