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Unterlagen am Blitzgeschehen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Unterlagen am Blitzgeschehen
By RabbitM (217.7.128.190) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 15:58:

Hallo,
ich bin heut "fotografiert" worden und da hab ich eine Frage zu den eher rechtlichen Grundlagen.
Vorab mal das "Vergehen": Ich denke mal, ich bin mit ca. 75 Km/h in der Ortschaft aus einem Zivil-PKW-Kombi heraus geblitzt worden. Tatort ist eine Ortschaft im LK Rosenheim(Bayern).Die Meßanlage ist mir nicht bekannt.
Ich bin nach dem Vorfall zu dem Fahrzeug gegangen und habe der in Zivil bekleideten Frau folgende Fragen gestellt:
1. Als evtl. Geschädigter möchte ich gern die Genehmigung für die Verkehrsüberwachung bzw. Radarkontrolle einsehen.
Leider konnte Sie die mir nicht zeigen, diese läge in der Verwaltung in Rosenheim.
2. Wollte ich dann die Eichung des Gerätes sehen, aber auch diese hatte sie nicht dabei.
Leider hab ich nun noch vergessen, sie zu fragen, ob sie überhaupt geschult ist, diese Gerät aufzustellen bzw. zu bedienen (lt. Richtlinie f.d. polizeiliche Verkehrsüberwachung).
Angaben oder Aussagen über mein Vergehen hab ich natürlich nicht gemacht.

Nun die Fragen:
Sind diese Unterlagen bei der Verkehrsüberwachung mitzuführen?
Kann ich gegen die Verkehrsüberwachung bzw. gegen das evtl. Foto was unternehmen?
Wie schaut es mit der Auswahl der Meßstelle aus?
Es war eine Gerade Strecke, kein direkter Gefahrenbereich durch Schule usw. Das Fahrzeug stand ca. 3 Meter neben der Straße auf einer Wiese.

Wär prima wenn mir da einer was dazu sagen könnte.

By blauer bmw (213.68.164.92) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 16:28:

Hier mal eine Teilantwort:

Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, z.B. bei Radar keine Kurve, ist die Meßstelle kaum angreifbar. "Kein direkter Gefahrenbereich weil keine Schule" ist kein Thema.

Theoretisch könnte aus dem Aufstellort des Autos bzw. des Meßgerätes was zu holen sein (3 Meter neben der Straße auf der Wiese), es müßte parallel zur Fahtrichtung stehen. Wenn die Bedienerin aber eine Schulung absolviert hat und die technisch richtige Aufstellung im Meßprotokoll dokumentiert ist, kommt dabei praktisch auch nichts raus.

By Multa (172.185.195.42) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 16:56:

Messstellen sind in der Regel nicht angreifbar, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, dass der Wagen parallel zur Fahrbahn steht. In welcher Entfernung zur Fahrbahn ist dabei unerheblich. Bei Multanova 6F können z.B. nur 2 Fahrspuren(nach meinem Wissensstand) überwacht werden, bei Traffipax Speedophot bis zu 4 Spuren.
Meines Erachtens ist es nicht notwendig, die Eichurkunde nicht mitzuführen. Bei uns im LK ist sie aber immer mit an Bord.
Die Messstellen können überall (innerhalb der Richtlinien) festgelegt werden. Es kann üerball, wo es möglich ist, gemessen werden.

By RabbitM (217.228.221.20) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 18:10:

Die Messstellen können überall (innerhalb der Richtlinien) festgelegt werden. Es kann üerball, wo es möglich ist, gemessen werden.

@Multa
In der bayrischen Richtlinien f.d. polizeiliche Verkehrsüberwachung; Bekanntmachung des BStMI (letzte Änderung 3.5.95) steht das aber ziehmlich eingeengt drin... siehe hier... http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/bayern.php

Ansonst werd ich also mal schauen, ob mir was zugeschickt wird, und wenn, dann einfach das Meßprotokoll ordentlich studieren und das in diesem Falle eingesetzte Meßpersonal (Schulung usw.) oder noch andere Vorschläge?
Das nur eine Person die Messung durchgeführt hat, ist eigentlich egal oder?

By Multa (195.93.64.12) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 21:25:

Und, was steht da? Das gilt NUR für dei Polizei!! Und da ich deinem Fall von der Kommune ausgehe, gilt das oben geschriebene!
Wenn nur eine Richtg. bemessen wurde, dann reicht eine Beamtin.

By RabbitM (217.235.111.121) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 22:05:

Ok, eine Beamtin reicht, macht ja nix.
Wo liegt jetzt der Unterschied, ob Kommune oder Polizei. Es ist doch eine Erziehungsmaßnahme (so sollte es sein) und somit muss ja dennoch ein Messprotokoll und sicher auch eine Genehmigung für die "Foto-Session" vorliegen oder sehe ich das Falsch?

By Matthias (80.131.200.166) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 22:49:

Eine Meßstelle selbst braucht keine Genehmigung. Und in Bayern schon 3 mal nicht....

By Multa (217.184.26.238) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 22:49:

Natürlich muss ein Messprotokoll vorliegen, ohne das geht nichts! Wenn die Kommune Geschwindigkeitsmessungen durchführen darf, dann braucht sie nicht für jede Messung eine Genehmigung!

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 14:37:

Multa: Mit Multanova können auch vier Spuren gemessen werden, allerdings muß dann das Gerät auf "fern" gestellt werden. Dann nimmt aber aufgrund der aufzuwendenden höheren Strahlungsleistung die Lebensdauer der Akkus so stark ab, daß meistens mit "Mittel"-Stellung gearbeitet wird.


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