Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Einschreiben

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Einschreiben
By keiichi (217.80.148.219) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 09:22:

Was passiert eigentlich wenn man ein Einschreiben, welches offensichtlich der Bußgeldbescheid ist, nicht abholt bzw. einfach auf der Post liegen lässt? Theoretisch könnte man damit ja versuchen die Fristüberschreitung zu erreichen, oder gilt ein Einschreiben ab "Benachrichtigung" als zugestellt?

By farendil (217.225.247.29) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 10:00:

du hast es erkannt. es gilt als zugestellt!

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 12:50:

Sowas kommt aber nicht als Einschreiben sondern als Postzustellungsurkunde und die gilt mit der Niederlegung beim Postamt als zugestellt.

By Keiichi (212.185.215.206) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 22:58:

Tschuldigung nochmal.
Zum ersten:
Was ist denn der Unterschiede zwischen einer Postzustellungsurkunde und einem Einschreiben?

Weiterhin nochmal die frage zu dem Einschreiben. Ich habe gerade in einer Privatrechtssache eine kleine Auseinandersetzung wo ich unter anderem auch einen Anwalt eingeschaltet habe. Jedenfalls hat mein Anwalt meinem Gegner ein Einschreiben geschickt welches nach einer bestimmten Zeit zurückgesendet wurde wegen "überschreitung der Lagerzeit". Wieso kann man einen Brief als zugestellt annehmen wenn er gar nicht zugestellt wurde? Ich meine wenn zb mein böser Nachbar, der mir immer de Zeitung klaut, den Benachrichtigungsschein vom Briefträger aus versehen mitklaut kann ich ja nix dafür. (nur mal rein hypothetisch)

By Greatblackbird (145.254.149.45) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 23:17:

Bei einer Postzustellungsurkunde gilt das Schriftstück als zugestellt, sobald es auf dem Postamt niedergelegt wurde, oder natürlich dem Empfänger zugestellt wurde. Nach einer 3-Monatigen Posteinlagerungszeit wird auch dieses Schreiben zum Absender zurückgeschickt.

Bei einem Einschreiben erhält der Absender auf Anfrage Nachricht darüber, daß es zugestellt wurde und an wen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender diese Auskunft mit dem Rückschein automatisch. Beide Schreiben gelten nicht als zugestellt, wenn sie auf dem Postamt hinterlegt wurden. Selbst wenn in diesem Schreiben Fristen gesetzt und diese durch Nichtabholung überschritten wurden, handelt es sich nicht um eine gesetzliche Frist. Eine Frist, die von einem Anwalt gesetzt wurde, ist zwar respektabel, aber nicht unbedingt verbindlich.

Ich meine wenn zb mein böser Nachbar, der mir immer de Zeitung klaut, den Benachrichtigungsschein vom Briefträger aus versehen mitklaut kann ich ja nix dafür.

Das ist leider völlig unerheblich, das ist ja das gemeine. Du könntest Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, wenn Du glaubhaft machen kannst, von dem hinterlegten Schreiben nichts gewußt zu haben.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page