Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Bundesstrasse 4 spurig: 150 km/h

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Bundesstrasse 4 spurig: 150 km/h
By Autofahrer (217.224.164.222) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 01:56:

Hallo,

mich hats erwischt: Auf einer Bundesstrasse mit Zivilstreife hinter mir gefilmt. 1.6 km lang, 152 km/h im Schnitt, macht nach Abzug der Toleranz 147 km/h.

Situation war wie folgt: Bundesstrasse ist normal 2spurig, aber ab und zu (zum Überholen) auch vierspurig, dann aber durch doppelt weisse Linie getrennt. Genau bei solch einer "Überholmöglichkeit" war ich zu schnell und hab die Streife überholt. Die ist dann aus der Kolonne rausgezogen, und mir hinterher.

Dann live angehalten und Personalien aufgenommen.

Hab mich schon mit den Pünktchen, den 100 Euri und den 4 Wochen abgefunden, bis ich eben über

§ 3 III 2 c Satz 2 StVO gestolpert bin:

100 km/h (blabla) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Und § 41 III 3 a besagt ja auch, dass das Zeichen 295 auch "aus einer Doppellinie bestehen" kann.

Verkehrsschilder standen da übrigens keine ;-)

Nun meine Frage:
Wo sitzt denn mein Denkfehler? Hätte ich damit recht, wüssten das die Grünen ja wohl auch, und hätten erst gar nicht gefilmt. Oder?

Übrigens: Es kam bisher noch nix schriftliches. Vor Ort hatte ich den Verstoss nicht zugegeben.

Welche Beweismittel haben die denn noch "vorrätig"? Das Video? Oder lediglich die genaue km-Angabe, ab und bis wo sie mich gefilmt haben? Könnten die im nachhinein sagen, sie hätten mich im "einspurigen" so schnell erwischt?

Wie stehen meine Chancen? So gut, dass der ADAC Verkegrsrechtschutz eventuell zahlen würde?

Vielen Dank,

NW

By Bluey (80.130.188.92) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 10:40:

Hi.
Ich glaube, ich weiß, wo Dein Denkfehler liegt. Habe Dir mal einen entspr. VO-Text kopiert:

Autobahn–Richtgeschwindigkeits–VO
§ 1
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen(1)
1. auf Autobahnen (Zeichen 330),
2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit).
Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380) bestehen.


War es vielleicht die B 482?? Egal, Du schreibst es zwar etwas anders, aber ich könnte mir vorstellen, daß es grundsätzlich eine B ist mit jeweils einem Fahrstreifen pro FR. Diese werden dann von Zeit zu Zeit um eine Überholspur erweitert, aber nicht gleichzeitig, sondern versetzt, so daß max. drei Fahrstreifen parallel verlaufen (siehe o. rot unterlegt!). Wenn ich damit richtig liege, dürfte dein "Denkfehler" klar sein.

By farendil (217.235.56.122) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 10:55:

@bluey: das würde ich auch denken, aber autofahrer schreibt was von: aber ab und zu (zum Überholen) auch vierspurig,...

By Autofahrer (217.227.182.2) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 10:55:

Hi,

ich kann leider noch nicht sagen um welche B es sich handelt (da vermutlich spätestens morgen dann Schilder stehen :-); jedenfalls ist es nicht so wie Du schreibst, sondern die B wird immer gleichzeitig verbreitert, so dass sie dann immer 4spurig ist.

By farendil (217.235.56.122) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 11:00:

@autofahrer: warte ab, was kommt. wenn du angeschrieben bist, dann schicke denen eine VHS-leerkasette mit der bitte um kopie der dich betreffenden aufzeichnung.
bei einem bg-bescheid lege bitte zusätzlich einspruch ein.

ist kein geschwindigkeitsgegrenzungsschild da und du wurdest im 4-spurigen gemessen, so stehe ich genau so ratlos da...
auf jeden fall sehe ich dann keinen verstoß deinerseits.

By bart-man (192.35.17.133) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 11:12:

Ich sehe da noch ein Problem. Jede B die ich kenne, die zum Überholen 4spurig wird, sieht im Prinzip so aus wie Zeichen 295

http://www.bg-dvr.de/medien/fakten/stvo/grafiken/295.gif

Nur halt entsprechend breiter.

Aber §3 fordert doch "zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen".

Also müsste neben dem doppelten Mittelstrich noch jeder Fahrstreifen extra markiert werden - oder?


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page