Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

FV in doppeltes Bußgeld umwandeln?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: FV in doppeltes Bußgeld umwandeln?
By (141.76.1.122) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 12:32:

Hallo.

Ich bin gestern leider auf der A8 kurz vor München geblitzt worden.

Ich fahre dort öfters tagsüber und hatte gestern etwa 135 km/h drauf. Es war 22:44 Uhr.
Ich weiß, dass dort ein Tempolimit von 120 km/h kommt.
Plötzlich kommt von schräg rechc<IË
©yýŒåŒAvÒz.

Plötzlich kommt von schräg rechÂ"4 òn·äc#%óÙëÁCz.

Heute bin ich nochmal hin, und habe leider feststellen müssen, dass ab 22 - 6 Uhr ein Tempolimit von 80 km/h wegen Lärmschutz besteht. Das habe ich schlicht übersehen.
Schande auf mein Haupt! Ich bereue tief!

Im schlechtesten Fall haben sie mich also mit 55 km/h zuviel auf dem Foto.

Das bedeutet für mich ja 1 Monat FV, Punkte und 100 € Bußgeld.

Jetzt habe ich gelesen, dass ein Fahrverbot auch in Ausnahmefällen in doppeltes Bussgeld umgewandelt werden kann.
Das wäre gut, da ich beruflich auf das Auto angewiesen bin. Ich benutze das Auto um tagsüber Kunden in und um München aufzusuchen.

Zu diesen Ausnahmefällen habe ich leider nichts konkretes gefunden.
Wisst Ihr dazu Näheres?
Oder habt Ihr noch Tipps?

Noch ein paar Fakten:

- Auto des Vaters
- keine Punkte in Flensburg
- hatte bisher kein Fahrverbot, 'nur' 2 Geldbußen wegen 15 km/h innerorts zu schnell


MfG und vielen Dank für Antworten

By (141.76.1.121) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 12:34:

Keine Ahnung was diese Sonderzeichen sollen.

Der Satz lautet:

Plötzlich kommt von schräg rechts der rote Blitz.

By Nanna (192.35.17.21) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 12:20:

Hi,
die Stelle kenn ich aus Erfahrung ;-)) da stehen sie leider öfter und mein Freund und ich haben dort beide schon unseren Schein abgegeben.
Wegelagerei!

Ich habe damals auch versucht,das FV umzuwandeln, unter ähnlicher Begründung, aber leider hats nicht geklappt. Der einzige Trost ist wohl immer nur, dass man erstmal 4 Monate zur freien Auswahl hat und das FV rel. "günstig" legen kann.

Mein Vater ist reisender Kaufmann, und daher viel und oft auf Deutschlands Autobahnen unterwegs...auch mit einem entsprechenden Punktekonto in FB. (Logisch, wenn man soviel fährt..das lässt sich kaum umgehen). Er hatte schon ein paar mal seinen Schein weg, hat auch versucht, über einen Anwalt die Umwandlung zu veranlassen,aber geklappt hats nie. Und dabei ist er echt auf seinen Schein angewiesen.. Kundenakquise per Bahn (mit DER Pünktlichkeit) ist einfach nicht drin. In Frankreich z.B. dürfen Verkehrssünder für nachgewiesene berufl. Fahrten trotz Fahrverbot fahren.
Lt. Polizei habe ich aber auch gehört, dass z.B. Fernlastfahrer durchaus umwandeln können.

Also auf jeden Fall wünsche ich Dir alles Gute und viel Erfolg bei der Sache. Warts einfach mal ab, auch wenns schwer ist ;-))Wenn der Bescheid da ist, und Du ne Rechtschutz hast..probieren geht über Studieren.
*Und aufpassen in den lärmberuhigten Zonen* ;-)

Gruß

By WIN (193.41.8.8) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 18:47:

Zunächst einmal stehen die Chancen hier sehr gut, dass der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann (der Halter war es ja offensichtlich nicht). Bei Unklarheiten dazu sollest du das Forum aufmerksam durchstöbern.

Zum Fahrverbot: Bei dir sind alle Voraussetzungen gegeben, um vom FV abzusehen. Wenn es dann soweit sein sollte (d.h. der BuGeBe da), lege Einspruch ein und bitte ausnahmsweise vom FV abzusehen. Das Schreiben sollte vernünftig formuliert sein (also nicht "ich hatte es eilig" o.ä.) und eine Bescheinigung deines Arbeitgebers enthalten, die besagt, dass du beruflich auf den FS angewiesen bist (mehrmals die Woche Kundentermine, keine öff. Verkehrsmittel) und keine Möglichkeit einer Beschäftigung im Innendienst besteht.

Hat bei mir letztes Jahr so geklappt. Ich hatte die nette Sachbearbeiterin vorher angerufen und meine missliche Lage geschildert, da hat sie mir das direkt so empfohlen.

By (80.128.78.21) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 11:13:

Hallo,

erstmal viele Dank für Eure Antworten.

Ich werde jetzt erstmal abwarten was kommt. Die erste Panik hat sich gelegt ;-)

Was mich noch hoffnungsvoll stimmt ist, dass der Tacho bei meinem Auto Corolla E11 - laut ams - bis zu 5 km/h zu langsam anzeigt, als es wohl in Wirklichkeit ist.

Naja, jedenfalls werde ich berichten.

Noch mal herzlichen Dank.

By (80.128.78.21) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 11:15:

Der Tacho zeigt natürlich hoffentlich zuschnell an ! Sonst wärs ja noch schlimmer.

By bxk (195.243.22.35) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 09:42:

Moin - ich würde auf jedenfall versuchen die Alberto-Methode anzuwenden. Die Chance das Fahrverbot in ner höhere Geldbuße zu wandeln ist in Bayern ziemlich gering - da sind sie nämlich besonders scharf ... und wenn du damit argumentierst dass du auf deinen Führerschein angewiesen bist weil du in und um München Kundenbesuche machen - dann verweisen sie dich eh nur auf den öffentlichen Nahverkehr - der ist da zum Vergleich zu ländlicheren Regionen auch noch recht gut ausgebaut ...

By WIN (193.41.8.8) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:03:

@bxk: Die Alberto-Methode ist hier nicht nötig, da es nicht sein Auto ist! Das geht damit viel einfacher...

Okay, gut zu wissen, das es in Bayern mit der Umwandlung nicht ganz so einfach ist (arme Bayern ;-).
Aber mein Gott, wieso denn die Wahrheit schreiben, das prüft doch keiner nach! Das mit München würde ich auch weglassen, lieber "zahlreiche Kundentermine in ganz Deutschland", "in der Regel nur mit dem eigenen PKW wahrzunehmen" o.ä. ...

By bxk (195.243.22.35) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:45:

@ WIN

Stimmt - aber als Alberto-Methode würde ich mal immer das Schinden von Zeit ansehen um ne OWI verjähren zu lassen. Dass das Fahrzeug nicht auf Mr. Klotz angemeldet ist vereinfacht die Sache natürlich ein wenig. Aber irgendjemand muss es erst mal auf sich nehmen - oder ?

Glaub ja nicht dass man bei ner Wandlung von nem Fahrverbot nichts nachprüft ;-)))

By WIN (193.41.8.8) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 14:38:

@bxk: Nein, niemand MUSS das Ding auf sich nehmen. Der Halter macht einfach keinerlei Angaben zum Fahrer (wann bzw. wie man dann um's Fahrtenbuch herumkommt, steht in anderen Threads).

Natürlich werden die Voreintragungen usw. geprüft. Aber was in der Bescheinigung des Arbeitgebers steht, sicher nicht (ausser auf Plausibilität). Bei uns in der Firma hat zumindest keiner angefragt, ob ich tatsächlich jeden Tag im ganzen Land unterwegs bin... ;-)

By bxk (195.243.22.35) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 15:20:

@ WIN

Sorry aber der Fahrer war der Sohn vom Halter. Ist das Lichtbild auch nur eingigermaßen dann erkennen die schon dass nicht der Vater gefahren ist und wer wird dann als erstes überprüft *grübel* ?

By WIN (193.41.8.8) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 16:21:

Naja, denke mal, ist erwachsen und wohnt daher nicht mehr zu Hause. Ich weiss ja nicht, was für geniale Software die in der Bussgeldstelle oder im Einw.MA einsetzen, aber hoffentlich keine mit visualisierten Stammbäumen wo sie mal eben alle Verwandten anklicken können. ;-)

PS: Bin selber auch Sohn des Halters meines Fahrzeuges und ich konnte bisher bei Lichtbildern (die meist qualitativ sehr gut waren) noch nie als Fahrer ermittelt werden :-)


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page