Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Schlafene hunde sollte man nicht wecken....?!?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Schlafene hunde sollte man nicht wecken....?!?!
By acidtune (217.82.90.166) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 21:40:

Also bin im februar auf der autobahn geblitzt worden,und bekam dann im märz post mit dem anhörungsbogen,habe ihn auch beantwortet und zurück geschickt!!und jetzt warte ich schon seid dem auf mein verwarnungsgeld bzw strafe die mich erwartet!! bin mit 130km/h geblitzt worden wo nur 100km/h erlaubt waren. -4km/h abziehen komm ich auf 126km/h.hab schon einen NSK hintermir letztes jahr!!ist jetzt mein FS weg für 1monat oder komm ich noch mit einem blauen auge davon?und vor allem müssen die nicht mal langsam spinnweben um die finger bekommen,wenn ich so lange auf den ollen blöden brief warten muß?!

gruß acid

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 21:48:

ist jetzt mein FS weg für 1monat

Wenn die Rechtskraft des vorangegangenen Verstoßes weniger als ein Jahr zurückliegt und der auch mehr als 25 km/h war, ist der FS für einen Monat weg.

By acidtune (217.82.90.166) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 22:25:

ahhh ja..das heißt dann jetzt,die lieben netten beamten haben jetzt 1jahr zeit mir meinen führerschein für einen monat weg zunehmen?!
und wie ist das wenn meine verlängerte probezeit von 2 auf 4jahre vorrüber ist?(am 27.07.2003)
muß ich dann wieder mit etwas rechnen,also das ich eventuell noch ein NSK machen muß oder ähnliches?

By blauer bmw (192.35.17.21) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 23:12:

Im Moment habe die Beamten für den Bußgeldbescheid noch Zeit bis:
Ausstellungsdatum A-Bogen + 3 Monate + Zustellung 2 Wochen.

By Greatblackbird (172.185.83.167) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:35:

@acidtune

das heißt dann jetzt,die lieben netten beamten haben jetzt 1jahr zeit mir meinen führerschein für einen monat weg zunehmen?!

Nein, nicht wirklich. Da Du schreibst, Du bist mit über 26 km/h gemessen worden und ich jetzt davon ausgehe, Du wurdest schonmal innerhalb des letzten Jahres mit mehr als 25 km/h gemessen bzw. hast dafür eune Geldbuße bezahlt, dann ist der Lappen auch für diesen Verstoß für einen Monat weg, auch wenn das bei 26 km/h drüber gemäß des Bußgeldkataloges nicht der Fall ist (Beharrlichkeit). Wenn der Verstoß jetzt auch noch in der verlängerten Probezeit war, wobei es egal ist, ob diese jetzt abgelaufen ist, dann kommt noch eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Daran brauchst Du aber nicht teilnehmen.

By acidtune (217.225.30.58) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 20:50:

nein nein,ich bin das erste mal geblitzt worden!!
in 3jahren das erste mal!!hatte den aufbauseminar weil ich mein abgemeldetes auto nicht ensorgt habe und weil meine reifen nicht den profil des polizisten entsprachen!!naja egal geschichte ist gegessen!!
ich frag mich nur wenn meine verlängerte probezeit vorbei ist,ob sie dann wieder was von mir verlangen!?!?

By farendil (217.225.243.230) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 22:31:

@acid: du hast also noch probezeit?
und schon eine nachschulung hinter dir?

hattest du auch schon eine epmfehlung, an einem verkehrspsycholog. beratung teilzunehmen?

By acidtunea (217.225.19.106) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 18:39:

ja habe ich.ich hatte meine offizelle probezeit sollte am 27.07.01 enden.aber ich mußte dann kurz vorm ende eine nachschulung machen!darauf hat man mir ein NSK aufgebrummt,wenn ich meinen FS behalten wolle!und die probezeit endet jetzt am 27.07.03!also eine untersuchung hat mir noch niemand empfolen.wieso muß ich die jetzt auch im juli nächsten jahres machen wenn ich meinen FS behalten will?!hoffe doch mal nicht!gibt es da unterschiede wenn man das erste mal geblitzt wird oder spielt das keine rolle?

By farendil (217.225.243.60) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 18:46:

du hast also nur die nachschulung hinter dir und ncoh keien empfehlung bekommen, an einer verkehrspsycholog. BERATUNG teilzunhemen??

nun, diese empfehlung wird dir irgendwann anch rechtskraft dieses verstoßes ins haus flattern. noch ein schwerer verstoß in der probezeit (ab 3 monate nach der empfehlung) und du bist deinen lappen ENDGÜLTIG los.

also: die rechtskraft so weit wie möglich richtung probezeitende hinausschieben.

p.s.: wie schon gesagt: ab rechtskraft dieses verstoßes innerhalb eines jahres noch einen weiteren mit mehr als +25 begangen und du läufst auch noch nen monat (auch wenn da die probezeit shcon vorbei ist)

By Tobi (80.128.122.224) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 15:53:

farendil:
heisst endgültig wirklich endgültig?
oder kann man irgendwann wieder einen führerschein machen?

By farendil (217.235.56.122) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 16:33:

@tobi: endgültig heißt hier, daß er erst mal weg ist. nach einer sperrfrist (schäze mal mindestens ein jahr) darfst du den fs neu beantragen. nur kansnt du jetzt davon ausgehen, daß man eine MPU verlangt.

und wenn du dich mit dieser beschäftigst, wirst du schnell rausfinden, daß du die auf anhieb (und wohl auch nicht ohne sehr teure hilfe) nicht bestehen wirst.


bist du da durch, dann kansnt du ganz normal von vorne eine fs machen...


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page