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Vertrakte Unfallsituation.....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Vertrakte Unfallsituation.....
By ONROP (212.202.162.144) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:40:

Hatte vor 2 Tagen einen Unfall mit Blechschaden.

Wir haben eine Strasse, welche eine ziemlich lange, aber verdammt unübersichtliche Kurve aufweist (die Kurve zieht sich bestimmt über 50m ist aber von Bäumen, Gestrüp super zugewachsen). Die von mir aus gesehene linke Fahrbahnseite ist mit Autos zugeparkt, weshalb der Gegenverkehr meine Spur benutzen musste. Ich musste die Kurve Bergab, mein Gegener Bergauf.
Ich wollte gerade in die Kurve fahren und das erste parkende Auto links neben mir passieren, da kommt mir auf einmal ein Golf wie ein Berserker entgegen. Bremsen war nicht möhlich, wir stießen zusammen. Die Polizei kam, und gab sofort ihm die Schuld, weil er nicht ausreichend absicherte und die Gelegenheit hatte kurz vor der Kollision mit mir in eine 2 Autolängen lange Parklücke zu fahren. Das er zu schnell war kam nicht zur Sprache.
Soweit so gut, ich bin also nicht der Verursacher.

Heute telefonierte ich nochmal mit ihm, zwecks Versicherungsnummer und er gab den Schaden zu,- er sagte ebenfalls, er wolle gegen einen parkenden Wohnwagen vorgehen, der ihn behindert hätte und hätte sich deswegen einen Anwalt genommen.

Als ich mich mit seiner Versicherung in Verbindung setzte, zwecks Leihwagen, etc, hörte ich, das der Verursacher sich wohl einen Anwalt genommen hätte und die Versicherung uns nochmal Anhörungsbogen schicken würde, weil die Schuldfrage nicht ausreichend geklärt wäre. Mir kam es so vor, als wenn er seine Schuld wohl dochnicht zugiebt(mir dies aber am Telefon erzählt.).

Ich habe natürlich ein Interesse an schneller Abwicklung da mein Auto wahrscheinlich totalschaden ist und ich im Moment keins habe!

Desweiteren mache ich mir Gedanken, ob etwas auf teilschuld geht!

Ich mache mir Gedanke, ob er argumentiert, das er schon in der Engstelle war, als ich einfuhr. Durch seine GEschwindigkeit liegt der Unfall ja auch ziemlich weit am Ende der Engstelle,- hatte ja keine Gelegenheit ihn zu sehen und hatte kaum das erste Auto passiert.

Was soll ich jetzt tun,- Anwalt?

By chappy (213.168.206.160) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 20:36:

Hatte mal ähnlichen ärger mit einer versicherung und hatte gleichfalls das glück das die polizei alles aufgenommen hatte.
habe der versicherung am telefon etwas heftiger darum gebeten sich doch mal das unfallprotokol von der polizei kommen zulassen das ja anhand der des unfallaktenzeichens leicht zu besorgen ist danach war der fall innerhalb von zwei wochen erledigt

By Goose (217.81.245.208) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 21:34:

Auch wenn die Polizei den anderen als 01 eingetragen hat, bedeutet das nicht, daß du automatisch völlig schuldlos bist. Die Polizei stellt lediglich die Hauptunfallursache(n) fest und fertigt nach dieser die Unfallmitteilung bzw. die Anzeige (hierdrin wird dann der Verursacher als 01 und der Geschädigte als 02 eingetragen) Die Schadensregulierung ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit (wobei sich die Versicherungen meist an der polizeilichen Unfallaufnahme orientieren, da diese oftmals die einzig objektive Schilderung geben kann) Bei einem VU im Gegenverkehr in einer Engstelle würde es mich aber sehr wundern, wenn die Versicherung nicht versuchen würde, dir eine Teilschuld anzulasten.

Gruß
Goose

By ONROP (212.202.160.89) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 22:07:

Und wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen? Ich meine, wie stehen die Chancen, das sich die Versicherung was zurecht biegt und dadurch aus der Zahlungsverpflichtung zieht? Ich denke ich bin wirklich nicht schuld, und ich habe keine Lust das die Versicherung mich um mein Recht bringt.
Das Hinderniss war NICHT auf meiner Seite, als ich in die Verengung einfuhr war KEIN Gegenverkehr, Der Gegner kam mit hoher Geschwindigkeit an, fuhr an einer 2 Autolängen langen freien Stelle, wo er nochmal hätte absichern können vorbei und es kam zum Unfall! Außerdem hat die Polizei ihm ja die Schuld gegeben.

Aso, wie würdet ihr jetzt vorgehen? Selbst bei der Versicherung argumentieren oder nur mittels Anwalt um eine "Selbstbelastung" zu verhindern?

By Goose (217.81.245.208) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 22:40:

Die Polizei entscheidet nicht über die Schuld, sie stellt lediglich fest, wer die Ursache für den Unfall gesetzt hat. Das ist ein kleiner, aber nicht unwichtiger Unterschied.
Aber ich verstehe dich richtig: du fährst in eine Engstelle hinein, in Höhe des ersten parkenden PKW kommt es zum Zusammenstoß. Die Engstelle konntest du erkennen. Das entgegenkommende Fahrzeug aber nicht? Standest du bereits, als es zum Zusammenstoß kam? Stell dir doch bitte die Frage, ob du diesen Unfall absolut nicht vermeiden konntest. Wie ich bereits sagte, es würde mich nach dieser Schilderung wundern, wenn die Versicherung hier nicht versuchen würde, dir eine Teilschuld zu geben.

Gruß
Goose

By ONROP (212.202.160.89) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 22:54:

Nein, ich stand nicht. Die Stelle war auch für mich unübersichtlich, allerdings meine ich, meine die Engste11e bis zu´r ersten Park1ücke überb1ickt haben zu können. Und da war kein Auto.
Was die Versicherung da betreibt, wäre in meinen Augen üb1e Haarspa1terei.

By Goose (217.81.245.208) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 23:11:

Also, als Haarspalterei würde ich das nicht bezeichnen, sondern eher als Versoß gegen § 3(1) StVO (In Engstellen nur so schnell fahren, daß man innerhalb der Hälfte der überschaubaren Fahrbahn zum stehen kommt)

Gruß
Goose

By ONROP (212.202.160.89) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 23:23:

Vielleicht ist es so, wie du schreibst, IMHO aber trotzdem nur eine Maßnahme, extra um sich aus der Zahlung zu ziehen. Da könnte man ja auch bei einem Unfall, der durch rechts vor links missachtung geschieht dem von Rechts kommenden eine Teilschuld geben, weil er nicht vorrausschauend genug war.

Wie gesagt, er war viel zu schnell, fuhr ohne vorher zu bremsen oder irgendwas anderes zu machen in die unübersichtliche Engstelle. Ich kam auf meiner Fahrspur, hatte das Vorrecht und er war vorher nicht zu sehen. Ich bin mir nicht sicher, aber eventuell wäre ich in der halben überschaubaren Strecke zum Stehen gekommen. Das alles lässt sich aber wohl nicht so nachvollziehen, da nichtmal Bremsspuren aufgenommen wurden.

By Goose (217.81.245.208) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 23:31:

Du hast nicht automatisch Vorrang, nur weil das Hindernis auf der anderen Seite ist.

Und natürlich wird auch bei einem Vorfahrtsunfall von der Versicherung die Vermeidbarkeit seitens des 02 geprüft.

Woher weißt du, ob er vorher nicht gebremst hat, wenn du ihn erst unmittelbar vor dem Unfall gesehen hast?

Gruß
Goose

By ONROP (212.202.160.89) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 23:40:

Weil er es vielleicht gesagt hat? Weil er mich vielleicht genausowenig gesehen hat?
Also echt, ich hab das Gefühl ich werd hier runterargumentiert,- sorry, aber das bringt echt nichts. Bis jetzt wurde keine Frage von mir beantwortet ich weiß immernochnicht, was ich machen soll. So bringt das echt nichts.....

By Goose (217.81.245.208) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 23:46:

Was willst du hören?: "Ja, du hast recht", "Du bist das Opfer", "völlig unschuldig". Kannst du alles haben, hilft dir aber auch nicht weiter. Ich versuche nur, dir klarzumachen, daß eben zu den meisten Unfällen zwei gehören, die auch beide Fehler machen können.
Natürlich kannst du einen Anwalt einschalten, der wird dir aber das gleiche sagen, was ich dir hier erzähle (ach ja, und natürlich"machen sie sich keine Sorgen, das ziehen wir locker durch..."

Gruß
Goose

By ONROP (212.202.160.89) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 00:07:

Was ich erwartete war ein wenig Hilfe im weiteren Vorgehen. Sorry, aber deine Argumentation wirkte teilweise so, als würdest du Gegenrgumente förmlich such. Teilweise habe ich sogar schon eine indirekte Schuldzuweisung von dir rausgelesen.

Wenn man mal ehrlich ist, kann fast jeder Unfall verhindert werden. Wenn die Versicherung es in anderen Fällen ähnlich macht und beide Gegner auf ihren Kosten sitzen lässt, brauchen wir eigentlich keine mehr!

Wenn ich sowas höre, fühle ich mich echt verarscht (von der Versicherung) Der Hauptsschuldige ist nunmal er. Primär kann ich für den Unfall nichts! Und dann will mich die Versicherung auf meinen Kosten sitzen lassen? Ich habe im Moment kein Auto, Das Auto welches ich habe ist wahrscheinlich Totalschaden, ich würde im Falle der Teilschuld also die Kosten für Leihwagen, neuen Wagen, erc tragen,- weil der Gegener mir in die Karre fuhr? Und selbst wenn ich eine Teilschuld habe, hätte er IMHO immer noch eine Mehrschuld.

Ich kann für dieses Ereigniss nichts und hätte jetzt einen Schaden von über 5000,-.......

By Goose (217.81.245.208) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 00:17:

Das soll keine indirekte Schuldzuweisung sein, sondern lediglich der Hinweis, daß man alleine aufgrund der Tatsache, daß man 02 ist, noch nicht damit rechnen muss, von der Versicherung den gesamten Schaden einfach so ersetzt zu bekommen.

Wie soll ich das verstehen: beinahe jeder Unfall kann verhindert werden. Warum macht man es dann nicht? Entweder, weil man selber unaufmerksam war, also einen Fehler gemacht hat oder sogar aus dem Fehler eines anderen Kapital schlagen will.

Hier will dich die Versicherung nicht auf deinen Kosten sitzen lassen, sondern lediglich auf einem Teil der Kosten. Natürlich werden sie einen Teil übernehmen, aber eben vermutlich nicht alles, wenn der Unfall vermeidbar war.

Es gibt nur sehr wenige Fälle, bei denen die Versicherung nicht versucht, dem Gegner eine Teilschuld anzuhängen. (zufällig hatte ich am WE eine solche: ich stehe an roter Ampel, Hintermann knallt in meinen stehenden Wagen=Versicherung zahlt alles ohne Probleme)

Ich versuche hier keinesfalls, dir die Schuld zu geben, jedoch habe ich den Eindruck, daß du den Unfall durch die rosa Brille betrachtest: "wenn der mir reinknallt, ist er schuld, soll er eben bremsen". So läuft es eben bei den Versicherungen nicht.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.241.185) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 00:36:

@ONROP: cool down! (you are in jack daniels country)
goose hat recht!
aber deine Argumentation wirkte teilweise so, als würdest du Gegenrgumente förmlich such.
ach ja? na dann ist das ja ein gutes training für die argumentation der versicherung.

genau so wird die nämlich zu 95% reagieren.

Was ich erwartete war ein wenig Hilfe im weiteren Vorgehen.
hast recht, das fehlte leider etwas.
der erste fehler ist gemacht: deine aussage bei der polizei.
MERKE: bei UNKLARER sachlage NIEMALS eine aussage am unfallort machen.
egal wie die beamten rumzetern!

nun gut, ich würde jetzt zu nem anwalt rennen. schau was rauskommt, aber plane gleich mal ne längere zeit ein, bis geld kommt...


@goose: man hat auch schon pferde kotzen sehen.

Es gibt nur sehr wenige Fälle, bei denen die Versicherung nicht versucht, dem Gegner eine Teilschuld anzuhängen. (zufällig hatte ich am WE eine solche: ich stehe an roter Ampel, Hintermann knallt in meinen stehenden Wagen=
fall aus jüngster vergangenheit:
wagen a bremst ab, will rechts rein. wagen b knallt rein. in die beiden fahrzeuge knallt c.
versicherung von c will nicht zahlen...

By ONROP (212.202.160.89) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 00:37:

Rosa Brille ist nicht ganz korrekt.

Wie gesagt, er wäre Wartepfichtig.

Er hätte die Möglichkeit gehabt mir vorher Platz zu machen

Er ist verdammt schnell gefahren und hat überhaupt einen ziemlichen "Raserruf" Außerdem ist er starker Kiffer.....

By ONROP (212.202.160.89) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 00:43:

@farendil

Sorry, habe deinen Beitrag erst gerade gesehen.

Danke, genau so habe ich mir eine Antwort vorgestellt. Habe ich eigentlich Chancen den vollen Schaden ersetzt zu bekommen?

By farendil (217.225.241.185) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 02:46:

@onrop: Habe ich eigentlich Chancen den vollen Schaden ersetzt zu bekommen?
je nach deiner aussage, den unfallspuren (wie schnell war er), der laune vom sachbearbeiter/richter und der fähigkeit des anwalts: ja.

By Matrix (80.128.170.70) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 07:53:

Telefonisch ist ein solcher Schadenfall vom Sachbearbeiter der Versicherung nicht zu klären. Bei Unfällen im Begegnungsverkehr ist die Sach- und Rechtslage erstmal unklar.

Hättest Du damit rechnen können, dass der Unfallbeteiligte nicht anhält und weiterfährt ? Wenn ja, kann Dir die Betriebsgefahr Deines Fahrzeuges mit 25 Prozent angelastet werden. Die Unabwendbarkeit sollte von Dir in diesem Falle ausreichend nachgewiesen werden.

Ich weiss gar nicht, was ihr immer alle gegen die Versicherungen habt. Mache den Job schon bei mehreren Gesellschaft ein paar Jahre und eins kann ich euch versichern. Es wird nichts gedreht und versucht einem Geschädigten eine Mithaftung aufzudrücken. Solche Anweisungen gibt es einfach nicht.

By farendil (217.235.49.229) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 10:39:

matrix, erlaube, daß ich laut lache!
versicherungen versuchen meistens irgendwo was zu kürzen.
das fängt bei der nichtzahlung von nciht geforderten leistungen (unkostenpauschale, nutzungsausfall) geht über "korrekturen" an gutachten, und endet bei der schuldfrage noch nicht.

wenn es bei dir anders ist, würde mich schon mal die gesellschaft interessieren....

Es wird nichts gedreht und versucht einem Geschädigten eine Mithaftung aufzudrücken. Solche Anweisungen gibt es einfach nicht.
eine mithaftung ist immer parktisch.
da gehen zumindest mal beide in der sf klasse nach oben.
was für anweisungen es gibt, kann ich natürlich nicht sagen. sicher ist jedoch, daß man auch in den oberen etagen nicht böse darüber ist, wenn die ganze sache verzögert wird.

By Leo (193.194.7.85) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 11:22:

@Matrix
Ich schließe mich Farendil hier voll an und lache mit. Mir ist KEIN (0, niente, null...) Fall bekannt, wo die Versicherung nicht versucht hat, sich heraus zu winden oder zumindest eine Teilschuld zu suchen.

Ich hatte Anfang Mai einen Unfall mit meinem Mopped. Mir wurde auf einer Hauptstraße die Vorfahrt genommen. Ich fuhr 50 km/h schnell und konnte noch einiges an Energie wegbremsen, bevor es knallte. Ich bin mal gespannt, mit welchen Ausreden die Versicherung des Unfallgegners jetzt kommt. Werde sie mal machen lassen und dann das totale Schuldanerkenntnis meiner Unfallgegnerin aus dem Ärmel holen.

Gespannter Gruß
Leo

By farendil (217.235.59.63) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 11:27:

@Leo: Werde sie mal machen lassen und dann das totale Schuldanerkenntnis meiner Unfallgegnerin aus dem Ärmel holen.
Du wirst lachen - auch das ist u.U. nicht immer erfolgreich...

By Matrix (80.128.178.147) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 21:22:

Der Geschädigte bekommt grundsätzlich DAS, was im ZUSTEHT und nicht das was er fordert.

Hatte heute wieder einen Fall, Porsche 996, Schaden über 30.000,-- EUR.

Repkosten bezahlt (lt. Rechnung), Fahrzeug hatte fast 130.000km. Der Geschädigte forderte eine Wertminderung. Diese steht ihm nach der Rechtsprechung aufgrund der Kilometer-Laufleistung nicht zu (obwohl er diese Wertminderung auf jeden Fall bei einem Verkauf hat).

Warum nun sollte eine Versicherung beispielsweise diese Wertminderung begleichen ?

Nutzungsausfall wird in der Regel immer überhöht gefordert. Anspruchsteller fordert Gruppe H. Fahrzeug ist jedoch in G eingestuft. Soll die Versicherung nun trotzdem Gruppe H zahlen.

Diese Kürzungen sind nicht aus der Luft gegriffen. Sie sind berechtigt und absolut angemessen.

Mit der o.g. Wertminderung sehe ich das persönlich auch anders. Aber Fakt ist, dass der Geschädigte damit bei den Gerichten KEINE CHANCE hat.

Ihr stellt die Versicherungen falsch dar bzw. ich muss es deutlich ausdrücken. Ihr habt keine Ahnung bzw. nicht die Erfahrung.

Habe absolut keinen Grund irgendwelche Versicherung zu schützen, aber die Versicherung werden einfach falsch dargestellt.

Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass beim Unfallhergang immer der Einzelfall entscheidend ist.

@Farendil:
Allianz, Zürich, Deutsche Allgemeine, Viktoria, Basler, Neckura, Auto-Direkt, Generali, Vereinte, die jetzige nenne ich lieber nicht.

@Leo: Sofern Du der Versicherung mitgeteilt hast, dass Du das Fahrzeug der Unfallgegnerin schon sahst und "dachtest" dieses würde stehen bleiben, kann Dir eine Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr (beim Moped jedoch problematisch) angerechnet werden. Ein Verkehrsteilnehmer muss immer mit Fehlern anderer rechnen heisst es in der Rechtsprechung.

By Matrix (80.128.178.147) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 21:33:

P.S.

Aufgrund des Rechtsberatungsverbotes darf man als "Nicht-Rechtsanwalt" keine Beratung durchführen; ich stehe jedoch gerne für "allgemeine" Auskünfte unter meiner E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Tricks und Kniffe gibt es sicherlich überall, auch bei Schadenersatzansprüchen an eine Versicherung.

Ich persönlich versuche bei einem Schadenfall auch das "meiste" herauszuholen. Versteht sich von selbst.

By farendil (217.85.233.89) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 02:00:

@matrix: Ihr habt keine Ahnung bzw. nicht die Erfahrung.
nun halt aber mal ganz schnell die luft an!!
DAS lasse ich mir von dir nicht sagen!
mag sein, daß du beruflicher weise jede menge erfahrung hast, nur glaub mir, auch ich kenne die regulierungspraxis sehr gut.
und was ich behaupte bestätigen mir auch jederzeit wieder alle beteiligten der geschädigtenseite, seien es nun gutachter, anwälte, werkstätten oder die autovermietung.

Nutzungsausfall wird in der Regel immer überhöht gefordert
nutzungsaufall mit einer konkreten summe wird nur von denen gefordert, die sich auskennen (oder aber wies im gutachten steht)
nur ist es immer wieder geübte praxis, daß die versicherungen hier pauschal nach fahrzeugalter abzüge machen.

in der liste von sanden/danner/küpperbusch und dem darauf aufbauenden eurotax findest du zu dieser praxis nirgendwo einen rückhalt.

Sie sind berechtigt und absolut angemessen.
was soll das? willst du uns zum lachen bringen? oder soll das nur ein wenig provokation sein??
wenn du aufgrund deiner erfahrungen behauptest, daß versicherungen nicht immer wieder versuchen, irgendwo zu spaaren, wo es nicht berechtigt ist (und damit oft durchkommen, solang der geschädigte nicht hartnäckig genug ist) dann brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren!

ich kann dir dutzende fälle aus dem stehgreif aufzählen...

aber die Versicherung werden einfach falsch dargestellt.
die armen, sie tun mir ja leid!
dann erklär mir doch mal, warum du alle beteiligten an der schadendensregulierung dir sofort die versicherungen nennen können, bei denen es am meisten ärger gibt.
offensichtlich sind da ja unterschiede vorhanden...

...die jetzige nenne ich lieber nicht.
interessante liste.
einige der gesellschaften sind zeitweise recht interessant, aber ich weiß ja nicht, wann du da warst...
nur die letzte täte mich interessieren *g*


Ein Verkehrsteilnehmer muss immer mit Fehlern anderer rechnen
ja, aber nur bis zu einem gewissen gard.
ausserdem gibt es eine schwerde des verschuldens, ab der selbiges so stark wiegt, daß kleinere fehler des anderen nicht zur geltung kommen...

By klausk (80.142.82.91) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 06:39:

Hallo Matrix,
in meiner nun fast 14jährigen Fahrpraxis (inkl. LKrad) hatte ich einige unverschuldete Unfälle, bei keinem habe ich auf Anhieb die volle Summe erhalten. Letzter , leider typischer, Fall: Ich stehe an einer roten Ampel, als Fahrzeug hinter mir von einem dritten auf mich geschoben wird. Ein unbeteiligter Zeuge ist auch vorhanden. Schuldfrage völlig klar, mein Schaden liegt bei etwas über 5.000DM. Versicherung weigert sich die Wertminderung (Fahrzeug ein Jahr alt und 35.000km runter, Neuwert knapp über 40.000DM) zu zahlen, will mich später mit 250DM abspeisen ohne mir erklären zu wollen, wie diese Summe zustande kam. Nach weiteren hin und her und nach Nennung der zwei gängigen Berechnungsformeln meinerseits, waren es auf einmal rund 1.300DM und nochmal einige Wochen später kamen auch die 30DM Unkostenpauschale, diese wurden lt. Sachbearbeiterin "vergessen", trotz mehrmaliger schriftlicher Anmahnung. Achja, einen Ersatzwagen/Verleiher durfte ich mir auch nicht aussuchen, ich sollte ein deutlich schlechter motorisiertes und ausgestattetes Fahrzeug nehmen, sonst würden die Kosten nicht übernommen, lt. Sachbearbeiterin.
Dieses ist kein Einzelfall sondern typisch.

Grüße
Klaus

By Leo (193.194.7.85) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 07:51:

@Matrix
Ich möchte hier keinen Streit oder ähnliches mit dir beginnen, doch eines steht für mich unwiederuflich fest, egal was Gesetze oder Versicherungen sagen.

Fahre ich absolut nach den Regeln und komme durch den Fehler eines anderen zu Schaden, so habe ich das Recht meinen Schaden in vollem Umfang ersetzt zu bekommen.

Da ärgert mich schon, daß ich einen Mietwagen zwei Klassen kleiner nehmen muß. Welche Rechtfertigung gibt es hierfür ? Da ärgert es mich, daß ich mit meinem zweiten Mopped in den einen Tag danach geplanten Urlaub starten muß, obwohl dieses dafür nicht gemacht ist. Da ärgert es mich, eine Wertminderung nur unter gewissen Kriterien zu erhalten. Ziehen diese Kriterien auch beim Wiederverkauf beim Käufer ? Ich mußte in Vorlage treten, was die Überführungskosten zur Werkstatt angeht. Warum ?

Und das alles nur, weil ich die selbe Straße benutzt habe, wie jemand anderes ? DANKE !

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach muß mir ein absolut gleichwertiger Ausgleich geschaffen werden, wenn ich nicht schuld war und nichts anderes !!!

Leo

By farendil (217.235.55.51) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 09:56:

@leo: Da ärgert mich schon, daß ich einen Mietwagen zwei Klassen kleiner nehmen muß. Welche Rechtfertigung gibt es hierfür ?
eine klasse tiefer!
begründet wird das damit, daß du ja in der zeit dein fahrzeug nicht nutzt und somit unheimlich "gut" machst...

geh einfach zu ner großen mietwagenfirma bei klarer schuldfrage und erklär denen, daß du einen mietwagen auf unfallersatz (abtretungserklärung) haben willst.

bietet er dir nicht irgendwelche goodies (fahrzeug eine klasse höher, fahrzeug länger, provision vom mietpreis in bar etc.) so erklär ihm, daß sein angebot uninteressant ist.

wenn nämlich die mietwagenfirma direkt mit der vers. abrechnet, so verlangt diese deutlich mehr als normal....

By Alberto (62.158.218.63) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 15:58:

Ich erwarte auch mindestens, daß die Vermietfirma mir das "GLEICHE" Fahrzeug stellt - allerdings zum Preis einer Klasse tiefer - aus von farendil richtig dargestellten Gründen.
Das ist das mindeste!

Außerdem erwarte ich, daß sie den Wagen zur Werkstatt bringen und auch dort kostenlos wieder abholen - sonst suche ich mir einen anderen.

Und zu den Versicherungen....
1. mache ich sofort ein privates Gutachten.
2. Ich rufe grundsätzlich den Sachbearbeiter an und erkläre ihm, daß ein Anwalt bei diesem Streitwert ganz schön viel Geld kostet.

Diesen kann er sich sparen (d.h. ich setze keinen ein), wenn er sofort der Abrechnung, wie sie vorliegt und der vollen Mietwagenhöhe und der Wertminderung lt. Gutachten zustimmt.
Dazu erwarte ich dann sofort einen Scheck - und gut ist es.

Will er das nicht, bekommt mein Anwalt sofort einen sehr lukrativen Auftrag - den zahlt die vers. dann zusätzlich.

Meistens geben sie sofort nach!

By Matrix (217.81.175.95) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 19:57:

Herrje, ich seh mich außerstande, auf alle Positionen (wäre eine Menge dazu zu schreiben)einzugehen. Das würde den Rahmen sprengen. Schließlich handelt es sich hier um Radarfalle.de

@Farendil: Ich will niemanden zum lachen bringen und auch niemanden provozieren. Ich verfüge nach meiner Berufserfahrung (15 Jahre Schadenpraxis im Kraftfahrzeugbereich) über genug Hintergrundwissen, diese Äußerungen hier preiszugeben. Insoweit nehmt es zur Kenntnis und denkt Euch euren Teil dabei.

Viele Grüsse
Matrix

By farendil (217.225.243.230) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 22:20:

@matrix: daß du allein auf weiter flur stehst, sehe ich. nur mal ehrlich: wundert dich das?

vielleicht können wir ein paar sachen klären, ohne daß du dabei viel arbeit hast.

1: wenn ein schaden eingetreten ist, zahlt ihr dann automatisch alle offensichtlichen ansprüche?
oder müssen diese explizit eingefordert werden?
also z.b.:
-nutzungsausfall
-unkostenpauschale
-schmerzensgeld
(natürlich nur, wenn die unterlagen vorliegen und die schuldfrage eindeutig ist)

2: wenn forderungen kommen, ohne betragsangabe (z.b. schmerzensgeld) zahlt ihr dann das, was dem geschädigten auch vor gericht zugesprochen werden würde oder versucht ihr da erst mal mit deutlich niedrigeren beträgen abzuspeisen?

3: wie kommt es, daß nebenforderungen per abtrittserklärung (z.b. gutachten, mietwagen) immer wieder "vergessen" werden zu zahlen?
(zur info für alle die sich ncith auskennen: der geschädigte unterschreibt dier abtrittserklärung und der geschäftspartner schickt die rechnung an die versicheurng. zahlt diese nciht, wendet sich derjenige dann an den auftraggeber (geschädigten))

4: es gibt immer wieder verscuhe seitens verschiedener gesellschaften, den geschädigten unter druck zu setzen. z.b.:
-V: wir schicken ihnen unseren gutachter vorbei. G: nein danke, ich möchete mir einen gutachter selber aussuchen.
V: Dann dauert es aber länger bis sie ihr geld kriegen
-schaffen sie ihr fahrzeug in die xy-werkstatt.
willst du sagen, daß du in den 15 jahren noch nie etwas davon mitbekommen hast???

By Matrix (80.128.185.154) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 00:56:

Jetzt antworte ich doch noch EINMAL.

1. Warum soll etwas gezahlt werden, wenn es nicht explizit gefordert wird ? Es gibt auch Geschädigte, die KEINEN Nutzungsausfall oder Kosten (es gibt keine "Un"kosten) haben.

2. Schmerzensgeld wird angemessen bezahlt, jedoch kann dies über einen Anwalt besser begründet werden. Hier ist ein "Laie" ohne Rechtsberatung m.E. überfordert bzw. geht tatsächlich mit "weniger" nach Hause.

3. Jeder Sachbearbeiter (oft ehemals Anwaltsgehilfen oder gerade ausgelernte) haben pro Tag ca. 40 bis 60 Schadenakten am Platz (je nach Schwierigkeitsgrad) zzgl. Telefonate. Es kommt nach wie viel zu oft vor, dass diese Positionen tatsächlich "vergessen" werden, da Abtretungserklärungen/Zessionen oder was aus welchen Gründen auch immer nicht gleich gefunden werden.

4. Wird von den meisten Gesellschaften versucht und ist auch absolut kundenfreundlich (der Geschädigte ist DER zukünftige Kunde). Der Vorteil für den Geschädigten bei Beauftragung eines SV durch die Vers.: Parteigutachten, hiergegen kann immer Widerspruch eingelegt werden. Aber die Gutachten sind bis auf die durchschnittlichen Verrechnungssätze keineswegs "schlechter" als Gutachten externer.Im übrigen: Die Dekra kalkuliert grundsätzlich nur ortsübliche Verrechnungssätze ohne Verbringung und ohne UPE und das schon seit Jahren. Anweisung der Geschäftsleitung der DEKRA.

Sofern eigener SV durch den Geschädigten beauftragt wird(was ihm auch grundsätzlich zusteht und von keiner Gesellschaft ab EUR 750,-- je nach Typ verwehrt wird), dauert es vielleicht zwei Tage länger bis eine Antwort bzw. Regulierung folgt, da "in der Regel" die Gutachten externer von hauseigenen Sachverständigen bzw. je nach Qualifikation vom Sachbearbeiter geprüft werden. Sofern der HAUS-SV die Kalkulation aufgrund des Schadenbildes nicht nachvollziehen kann, wird nachbesichtigt. Eine Untersuchung der Versicherer vor einigen Jahren hat ergeben, dass jedes dritte eingereichte Gutachten "fehlerhaft" ist. Es wird jedoch selten nachbesichtigt. Lieber mal ein Auge zugedrückt.

Bei uns derzeit beispielsweise folgender Ablauf:

Unfall 01.06. Anruf bei Versicherung durch Anspruchsteller und Versicherungsnehmer
02.06. Besichtigung des SV
05.06. Eingang des Gutachtens (Postweg berücksichtigen) sofern per E-Mail übertragen noch schneller.
06.06. Sofern alles i.O. kann Regulierung erfolgen. Das gilt natürlich nur für einfach gelagerte Fälle, auch "Zahlschäden" genannt.

Schneller geht es nur, wenn der Geschädigte an eine Werkstatt vermittelt werden kann. Dann ist die Angelegenheit innerhalb von drei Tagen erledigt.

Jeder Sachbearbeiter ist froh, wenn eine Akte möglichst schnell archiviert werden kann.

Die Schadenabteilungen führen "Statistiken" über Schließgeschwindigkeiten (wann wird eine Akte "dichtgemacht"). Hieran werden auch die Führungskräfte bemessen.

Bei der Vermittlung an Werkstätten oder Beauftragung von eigenen Sachverständigen (auch die kosten eine Menge Geld) erspart sich die Versicherung i.d.R. nicht viel bzw. nichts was zu Lasten des Geschädigten gelegt werden kann.

Jedoch bei der Vermittlung von Mietwagen ist sehr viel Geld einzusparen; und letztendlich kann es dem Geschädigten doch egal sein, ob er sein Ersatzfahrzeug von einer Mietwagenfirma um die Ecke zum doppelten Preis erhält oder direkt von der Versicherung vor die Haustür zugestellt bekommt.

Sicherlich finden sich auch zu den o.g. Punkten wieder Streitigkeiten, aber dies ist auch nicht mit den "kurzen" Erläuterungen zu klären.

Sofern es Unklarheiten bei einer nicht nachvollziehbaren Schadenregulierung gibt, würde ich grundsätzlich eine Vorstandsbeschwerde verfassen. DANN weht ein ganz anderer Wind. Niemals direkt an den Sachbearbeiter (der auch seine Launen hat) oder an den Gruppenleiter wenden. Der Vorstand kennt diese "Launen" nicht. Dann ist eine fachgerechte Regulierung garantiert.

In unserem Unternehmen bzw. in meiner Laufbahn war das glücklicherweise bisher nie der Fall.

Viele Grüsse
Matrix

By HarryB (203.198.106.148) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 02:48:

Siehste, Matrix, macht man nicht, sich so einfach als Sachbearbeiter einer Versicherung zu outen, denn schon hauen alle auf Dich ein.

Als ehemaliger Mitarbeiter von zwei nicht gerade kleinen Vers.unternehmen kann ich dir nur beipflichten, aber Deine Worte werden hier wohl ungehoert - oder besser gesagt: unverstanden - verhallen.

Sicherlich gibt es etliche Faelle, wo die Regulierung nicht zur Zufriedenheit des Geschaedigten ausgefallen ist, aber ich bin mir absolut sicher, Du koenntest tausende aufzaehlen, wo das Gegenteil der Fall war. Nur werden diese halt nicht so publiziert.

Hier wird - von seiten der potentiell Geschaedigten - immer nur gefordert, dass ihre "Ansprueche" zufrieden gestellt werden, die darin gipfeln, dass fuer die Zeit des Nutzungsausfalles ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug - eine oder gar zwei Klassen tiefer koennte ja schliesslich ein Ankratzen des Egos bedeuten - gestellt wird und das Schmerzensgeld - oftmals fuer das z.B. selten vorhandene HWS-Trauma - in maximaler Hoehe gezahlt wird. Und hinterher kommen dann die Klagen, wenn die Praemien mal wieder einer Anpassung beduerfen. Mich wundert eigentlich, dass hier in diesem Thread noch nicht die sonst viel beschworenen Glaspalaeste zur Rede gekommen sind....

By klausk (80.142.121.134) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 06:48:

Hallo HarryB,
wo warst Du solange, Urlaub???
Zum Leihwagen: Wenn mein Kfz gerade ein Jahr alt ist und ich täglich rund 150km damit fahren muß, kann ich wohl ein gleichwertiges Fahrzeug erwarten. In meinen Fall wollte die Versicherung meinen Octavia TDI SLX mit Climatronic, Tempomat, etc. für eine Woche Reparaturzeit durch einen einfachen Vectra ersetzen, 1.6l Benziner ohne Klimaanlage. Bei meiner Werkstatt hätte ich sofort einen gleichwertigen Wagen haben können, die Versicherung wollte dann allerdings die Zahlung verweigern/verzögern.

Grüße
Klaus

By Tino (193.159.79.184) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 07:41:

Die bauen sich von dem übrigen Geld Glaspaläste! :-)

By farendil (217.235.43.41) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 09:54:

@matrix: danke für die Antwort. Zuerst mal was ganz allgemeines:
Ich erlebe immer wieder, daß Versicherungen versuchen den Geschädigten unter Druck setzen wollen. Dies unter Vorspieglung falscher Tatsachen (Sie müssen, Sonst zahlen wir nicht etc.)
Willst du sagen, daß du das noch nie erlebt hast??

Warum soll etwas gezahlt werden, wenn es nicht explizit gefordert wird
So gesehen richtig. Nur kann Nutzungsausfall und Unkostenpauschale eigentlich immer abgerechnet werden.
Nicht eingefordert wird es doch nur aus Unwissenheit.
Fazit: Ein Geschädigter fordert etwas nicht ein, weil er nicht weiß, daß es ihm zusteht. Erfährt er es später, so wird er beim nächsten mal nur noch er Anwalt mit der Versicherung sprechen.
Im Endeffekt wird es für euch teurer...


Schmerzensgeld wird angemessen bezahlt,...
Jüngstes Beispiel: HWS (Absolut Plausibel, Geschädigter wurde mit dem NAW erst mal in Krnakenhaus gefahren), Schmerzensgeld pauschal (ohne Angabe einer Summe) gefordert. Versicherung zahlt 100 EUR...

Wird von den meisten Gesellschaften versucht und ist auch absolut kundenfreundlich...
So sollte neulich ein Mercedesfahrer seinen Wagen in die Opel-Werkstatt bringen...

Parteigutachten, hiergegen kann immer Widerspruch eingelegt werden.
Bla, bla... Die Schwierigkeiten gegen ein Gutachten anzugehen sind immens. Ohne Anwalt (Kostenfrage) sowieso zwecklos.

Die Dekra kalkuliert grundsätzlich nur ortsübliche Verrechnungssätze ohne Verbringung
das tun die freien Sachverständigen auch, wenn sie keinen Ärger haben wollen.
Ausnahme: Geschädigter bingt Fahrzeug definitiv in xy-Werkstatt. Dann werden explizit die dort herrschenden gegebenheiten (Stundenlohn, Verbringungnötig oder nicht) berücksichtigt.
Dann gibts aber nacher auch eine rechnung der Werkststatt mit diesen Positionen...

Sofern der HAUS-SV die Kalkulation aufgrund des Schadenbildes nicht nachvollziehen kann, wird nachbesichtigt.
nicht nur dann (in o.g. Fall ist das ja völlig normal) - manche Gesellschaften besichtigen mittlerweile/derzeit auch JEDES gutachten über xxxx EUR nach...

Aber die Gutachten sind bis auf die durchschnittlichen Verrechnungssätze keineswegs "schlechter" als Gutachten externer....
Eine Untersuchung der Versicherer vor einigen Jahren hat ergeben, dass jedes dritte eingereichte Gutachten "fehlerhaft" ist.

Ich kenne Versciherungsgutachter so:
-Da werden kleinste "Schäden" gesucht (Solche die bei Leasingfahrzeugen noch als Gebrauchsspuren durchgehen) und aufgrund dessen Abzüge vorgenommen.
-Genau so werden wichtige Prüfpositionen (z.B. Vermessung) gern weggelassen.
-Abzüge NFA fallen grundsätzlich höher aus.
-Problemfall sind aber immer veränderte Fahrzeuge. Der Versicherungsgutachter übersieht soclhe Dinge oftmals, d.h. sie werden nicht berücksichtigt bzw. es wird nur das Serienteil bezahlt.
-Bei der freien Kalkulation von Arbeiten ist es immer eine Ermessenssache. Z.b. kalkuliert der freie 15 AW, der von der Vers. nur 10.
Gibt es zwei Gutachten, so wird die Versicherung an solchen Positionen grundsätzlich auf Stur schalten.
Auch sind das schon Fälle, die Ihr als fehlerhaft kennzeichnet.

Schneller geht es nur, wenn der Geschädigte an eine Werkstatt vermittelt werden kann.
Erste Werkstätten bauen schon Gebrauchtteile ohne Wissen des Kunden ein, wenn die Kunden von der Vers. geschickt werden...

oder Beauftragung von eigenen Sachverständigen (auch die kosten eine Menge Geld)
Genau! Und das müssen sie irgendwie wieder hereinholen!


und letztendlich kann es dem Geschädigten doch egal sein, ob er sein Ersatzfahrzeug von einer Mietwagenfirma um die Ecke zum doppelten Preis erhält oder direkt von der Versicherung vor die Haustür zugestellt bekommt.
ist es mir auch! Vorausgesetzt ich bekomme das Fahrzeug, das ich will (nicht nur eine Fahrzeugkategorie) und das aus der Klasse, die ich gern hätte.

Noch was allgemeines: An einem Unfall wird immer verdient. Fragt sich nur, wer.
Glaubt mir, die extremsten Gutachten (Schadensbild vs. Gutachten), die ich gesehen habe, waren die von Sachverständigen in der Werkstatt.
Grund: Die Werkstatt erhält die Kalkulation wenige Stunden später (Rep.-Freigabe) und fängt sofort an. Auf dem Tisch der Vers. liegt das Gutachten frühestens 3 Tage später. Da ist das Fahrzeug mindestens schon komplett auseinandergebaut und gerichtet...

Übrigens, es gibt noch etliche andere Werkstattricks, zu verdienen. Da werden mal eben die Ersatzteilpreise bei Haftpflcihtschäden um 10 -20% erhöht. (legal, da Preise nur UPE) Oder die Studnensätze steigen an. (Jüngestes beispiel einer Japsen-Werstatt! in DD : 77EUR Mechanik/Klempner 80EUR Lackierung pro Stunde...)

By HarryB (203.198.120.101) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 10:04:

wo warst Du solange, Urlaub???

Jau, war in deutschen Landen mit 'nem Leihwagen unterwegs und habe verzweifelt versucht, mich blitzen zu lassen. Ist mir - trotz permanenter Uebertretung fast saemtlicher Limits - nicht gelungen. Hatte auch noch einen kleinen Auffahrunfall verursacht und wurde - trotz offensichtlicher Finanznot oeffentlicher Kassen - nicht abgezockt, sondern nur muendlich belehrt, weil ja Pfingsten war. Auch der von einem jetzt leider verletzten Mitschreiber hier angekuendigte extreme Kontrolldruck auf Berliner Strassen muss irgendwie an mir vorbei gegangen sein... Nun ist mein hier muehsam aufbereitetes Weltbild von Deutschland als reinster Abzockstaat gruendlich ins Schwanken geraten. ;-)

Zurueck zum Thema: Jau, ist schon irgendwie verstaendlich, der Aerger mit dem Ersatzwagen ohne Aircon, Tempomat, und obendrein auch noch Benziner und Schaltwagen. Aber fahren haette man damit doch auch koennen, oder?

Zu Deinen Erwartungen: Du, bzw. der Unfallverursacher, zahl(s)t im Jahr - ich rechne mal grob - ca. 800 Euro Versicherungspraemie und erleidest einen Schaden, der vielleicht 1000 Euro ausmacht. Obendrein noch der Mietwagen, SV-Kosten, Bearbeitungskosten einschl. aller Gebuehren und eventuell noch Rechtsanwalt. Da ist diese Jahrespraemie schon mal um mindestens 100 Prozent ueberschritten. Also muss der Verursacher des Unfalls im naechsten Jahr - hochgestuft auf vielleicht 1000 Euro - schon mal garantiert unfallfrei fahren, damit die Versicherung plus minus null dabei macht. Kann aber keiner garantieren....

Komischerweise hat der deutsche Michel folgendes Anspruchsdenken: Ich zahle jedes Jahr x Euro in die Versicherungen ein, wenn ich dann mal 'nen Schaden habe, muessen mindestens x + y Euro herausspringen. Geht aber nun mal nicht, da Versicherungen eigentlich auf das Gemeinschaftswesen aufgebaut sind, ergo versuchen die Gesellschaften zu sparen, wo es nur geht. Wie Matrix schon so richtig sagte, jeder Versicherte erhaelt im Schadenfall das, was ihm zusteht, nicht das, was er beansprucht..... Im Uebrigen sind die Versicherungsunternehmen durch die vielen Betruegereien recht vorsichtig geworden, was man ihnen ja wohl kaum verdenken kann....

By Alberto (62.224.96.100) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 12:28:

Versicherungen sind dazu verpflichtet - für die Allgemeinheit - den Schaden so niedrig, wie möglich zu halten.
Auch der Geschädigte hat eine eigene "Schadensminderungspflicht"!

So weit die Theorie...

Da ich aber auf diesem gebiet etwas erfahrener bin, gebe ich denen keinerlei Chance, mich irgendwo zu maßregeln.

Die Drohungen..."dann dauert die regulierung länger" ... ziehen bei mir nicht.

Unfall? - unschuldig?

Morgen steht ein von mir ausgewählter "Sachverständiger" da. Dieser schreibt jedes noch so kleinste beschädgte Teil auf. Für diesen Tag nehme ich noch keinen Leihwagen, weil ich mich erstmal entscheiden muß, ob ich selbst reparieren lasse - und dann nach Gutachten abrechne - oder ob ich in eine Fachwerkstatt muß, weil z.B. wichtige teile beschädigt sind (Achsträger etc.).

Danach sende ich das Gutachten an die versicherung und teile denen mit, daß ich
A) nach Gutachten abrechnen will - dabei einen Mietwagen (1 Kl. tiefer) für die im Gutachten angesetzten Reparaturtage beanspruchen werde - und daß ich sofort die schriftliche Zusage dazu will.

Bekomme ich diese nicht, kommen Anwaltskosten hinzu (Das ist die Drohung)

Meistens bekomme ich diese Zusage.

im Fall B)
Ich gehe in eine Fachwerkstatt - mache dort eine sofortige Abtretung - auch für eventuelle "unsichtbare Schäden, die noch nachkommen" - nehme von dort einen Mietwagen (auch gegen Abtretung - und bitte mit der selben Vollkaskoversicherung, wie ich sie bereits habe) - und gut ist es.
Dauert die reparatur länger, als im Gutachten vorgesehen, - was solls... das muß die Werkstatt regeln...
Zahlt die Versicherung nicht, dann kommt mein Anwalt ins Spiel.

Werkstatt vorschreiben? Mietwagen vorschreiben? Gutachter vorschreiben? Mitnichten!!!

By Matrix (80.128.188.144) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 17:16:

In der Regel sind die Sachbearbeiter bei "solchen" Anspruchstellern froh, wenn sie zum Anwalt gehen. Drohen kann man damit sicherlich, bringt jedoch überhaupt nichts. Mit dem Anwalt kann man sich in der Regel auf vernünftiger Basis unterhalten.

Fakt ist aber auch, dass in vielen Unternehmen bei eingeschalteten Anwälten die Akten erstmal ganz an den Rand gelegt werden. Insoweit dauert die Regulierung "mit" einem Anwalt wesentlich länger. Und eine Klage wird ungern sofort eingereicht; macht dem Anwalt ne´Menge Arbeit und bringt nicht viel an Gebühren.

In meiner Zeit als Sachbearbeiter habe ich bei solchen Geschädigten gar nicht lange rumgefackelt und gleich an einen Anwalt verwiesen. Dann war der Anrufende in der Regel "geschockt" und man hatte seine Ruhe vor ihm.

Nur da ist wie bereits mitgeteilt "die Vorstandsbeschwerde". Da sieht dann alles gleich anders aus.

Was meint ihr wie wichtig "diese" Akte von tausenden auf einmal ist.

Diese Beschwerde bringt viel viel mehr als der Gang zum Anwalt. Jedes Versicherungsunternehmen hat diesbezüglich spezielle Arbeitsanweisungen (modernes Beschwerdemanagement).

Vor zwei Wochen wurde mein Wagen aufgebrochen (Problematik ED-Schaden (TK) oder Vandalismus (VK), hatte gleich am Telefon ein paar Probleme mit dem Sachbearbeiter (hab mich natürlich nicht geoutet und bin nicht bei meinem Arbeitgeber versichert). Kurz danach Telefax (Vorstandsbeschwerde) und alles lief wie von mir gewünscht. Natürlich etwas überzogene Forderungen, die normalerweise niemals durchgegangen wäre. Die Leute von "Fach" sind immer die schlimmsten.

By Alberto (62.158.210.97) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 09:10:

Die Drohung mit dem Anwalt ist nicht deshalb so gut, weil der sich so gut auskennt, sondern weil er zusätzlich viel Geld kostet, das sich die Versicherung sparen kann, wenn sie auf meine, rechtlich saubere, Forderung gleich und unkompliziert eingeht.
Da liegt der Hase im Pfeffer.

By HarryB (203.198.120.58) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 09:16:

Die Drohung mit dem Anwalt ist nach meiner Erfahrung keine Drohung, sondern erleichtert dem Schadenbearbeiter tatsaechlich vieles. Erstens muss er sich nicht mit ahnungslosen aber fordernden Kunden am Telefon herum aergern und kann es zweitens dem Anwalt ueberlassen, seinem Klienten zu erklaeren, warum die eine oder andere Forderung nicht durchzusetzen ist.
Ich bin mir sicher, dass jeder Sachbearbeiter erst mal befriedigt tief durchatmet, wenn sachlich einwandfreie Schadenmeldungen auf seinen Tisch flattern, die er nur noch abhaken und erledigen muss.

By Alberto (62.158.210.92) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 17:30:

Nun, HarryB, das setze ich natürlich voraus, daß meine Schadensmeldung angemessen und rechtlich einwandfrei ist.

Aber, - man sieht ja, daß man offensichtlich gleich als Laie eingestuft wird, was bei mir keineswegs der Fall ist (Früher im Autohandel gearbeitet).

Also muß ich doch gleich "Nägel mit Köpfen" machen, damit der andere erst gar nicht versucht, einen vermeintlichen Laien "auszutricksen".

Das klappt ganz gut, denn ich kenne natürlich die Sprachterminologie des anderen.


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