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Einspruch gegen BGB? Ein Punkt zuviel...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Einspruch gegen BGB? Ein Punkt zuviel...
By dbr (213.23.26.50) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 10:19:

Hallo Männer!

Kann ich Einspruch gegen einen BGB erheben, denn ich sollte den Punkt, der mir dann gutgeschrieben würde, nicht haben... bin noch in der Probezeit. Wurde leider gelasert und der Wagen war auf mich angemeldet, und so schnell wie die Polizei mit dem Photo vor der Tür stand, kann ja keiner ahnen! Mich haben sie nicht gesehen, aber die falschen Leute haben Auskunft gegeben.
Kann ich immer noch Widerspruch einlegen, und einen anderen Namen angeben, der das auch machen übernehmen würde?
...völlig verzweifelt!!

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 11:58:

denn ich sollte den Punkt, der mir dann gutgeschrieben würde, nicht haben
?? punkt gutgeschrieben?

das mit dem anderen namen kansnt du versuchen, allerdings ist die chance, daß die es fressen, eben nicht so hoch...

By dbr (213.23.26.50) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:06:

ja, das ist ein Euphemismus mit dem Punkt gutschreiben... besser positiv sehen :-)

Was kann mir passieren, wenn ich einen anderen Namen angeben, und die das nicht fressen? Das Photo zum AHB (den ja keiner ausgefüllt hatte) kam ja nicht per Einschreiben oder so. 'Vertuen kann man sich ja immer', oder?

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 20:03:

dbr: ja das mit dem anderen angeben ist richtig. wenn man AUS VERSEHEN einen falschen angibt, sit das nicht strafbar.

damit es klar geht, muß derjenige mitspielen und vom alter+geschlecht zum foto passen.

weiteres findest du mitder suchfunktion im forum hier. ist eine bekannte methode, die den namen des forumsmitglieds alberto bekommen hat.


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