Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Laserpistole überhaupt zulässig?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Laserpistole überhaupt zulässig?
By Kubaner (62.246.100.96) on Sonntag, den 26. Mai, 2002 - 18:22:

Hi, ich wurde von ner Woche im Ort geblitzt, mit 86 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz macht das 33 km/h zu viel. Also 100 EURO Bußgeld, 4 Wochen Führerschein weg, 3 Punkte und Nachschulung. Wenn die Nachschulung nicht wäre, würde ich ja bezahlen und gut. Der Polizist meinte zwar, es gäbe keine Nachschulung, aber ich weiß nicht genau. Was meint ihr?
Geblitzt wurde ich nachts mit einer Laserpistole. Mein Fahrschullehrer hat gesagt, ich sollte Einspruch einlegen, und die würden dann die Klage fallen lassem, weil die Pistolen nicht zulässig seien.
Zu den Umständen: es war nachts, ich war mit min. 3 weiteren Autos auf der 2-spurigen Straße, wurde kurz danach angehlten und mußte unterschreiben. Soll ich das Meßprotokoll anfordern und den Eichschein? Was habe ich sonst noch für Möglichkeiten? Bitte helft mir,
Gruß Kubaner

By officer (213.187.79.80) on Sonntag, den 26. Mai, 2002 - 19:17:

Toller Fahrlehrer, hoffentlich gibt er nicht noch mehr solche Tips, sonst wundert mich nichts mehr.

By Greatblackbird (145.254.143.159) on Sonntag, den 26. Mai, 2002 - 21:22:

kurz danach angehlten undmußte unterschreiben.

Blödsinn! Niemand muß bei einer Messung irgendetwas unterschreiben. Um weiter zu helfen, wäre es wichtig, zu wissen, was Du da unterschrieben hast.

By stang66 (62.227.163.101) on Sonntag, den 26. Mai, 2002 - 22:33:

Um weiter zu helfen, wäre es wichtig, zu wissen, was Du da unterschrieben hast.


Hoffentlich nur die Korrektheit der Personalien...

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 11:53:

@kubaner: also um die nachschulung herumkommen? seh ich schwarz.

wenn du eine rechtsschutz hast, kannst du es freilich versuchen (eichschein, meßprotokoll, ausbildung der beamten etc.) aber die chancen sind wirklich mehr als dürftig.

By kubaner (62.246.101.191) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 15:06:

ich musste unterschreiben, ob ich der fahrer war und ob alles stimmt. der polizist wollte auch wissen, ob ich den geschw. verstoß zugebe. ich hab schon von mehreren gehört, bei denen war es ähnlich, der strafzettel wurde bezahlt und von der nachschulung hat keiner was erwähnt. was ist mit verjährungsfrist?
gruß kubaner

By Greatblackbird (213.6.141.61) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 21:20:

@kubaner

der polizist wollte auch wissen, ob ich den geschw. verstoß zugebe.

Und das hast Du natürlich gleich mit unterschrieben, wo Du gerade mal dabeiwarst....?

der strafzettel wurde bezahlt und von der nachschulung hat keiner was erwähnt.

Die Anordnung zur Nachschulung kann erheblich später nach der Rechtskraft des BG kommen.

was ist mit verjährungsfrist?

Gibt es dabei nicht. Lediglich, wenn die Behörde so rumtrödelt, daß irgendwann die Punkte gelöscht sind und somit der Nachweis für einen Verstoß innerhalb der Probezeit fehlt, hätte eine Nachschulungsanordnung keinen Halt. Mit der Punkteeintragung wird jedoch die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und auch die Tilgung dieser Punkte beginnt erst nach dem Ende der Probezeit!


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page