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Unschuldig wegen Unfallflucht angezeigt - wie geht es weiter?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unschuldig wegen Unfallflucht angezeigt - wie geht es weiter?
By fladen (80.129.188.153) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 12:19:

Hallo,

Ich fühle mich etwas überfordert - vielleicht habt Ihr paar Tips für mich.

Also ich habe einen Nachmittag (Tag X) in der Stadt geparkt. Während dieser Zeit wurde ich von jemandem angezeigt. Er sagte gegenüber der Polizei, daß er einen Tag zuvor (also Tag X minus 1) dort neben einem dunklem Auto gestanden hätte. Als er wegfuhr, wäre das dunkle Auto nicht mehr da gewesen. Zuhause hätte er Lackkratzer bemerkt. Am Tag X habe er dann am Unfallort (genau in der selben Parklücke) ein dunkles Auto mit Kratzern gefunden (was dann mein Auto war), so daß er dachte, daß das dunkle Auto am Vortag sein Auto angerempelt hätte.

Also war die Polizei da, während ich dort parkte, und hat bei meinem Auto übereinstimmende Beschädigungen festgestellt (zwei Kratzer auf der gleichen Höhe). Lack konnte nicht gesichert werden.

Weder ich noch mein Auto war aber am Unfalltag (Tag X-1) da!

Was mich dabei wundert: als ich in den letzten Tagen nochmal am "Unfallort" war, parkte das Auto meines Anzeigers dort. Es waren aber nicht nur zwei Kratzer, sondern mehrere. Auf dem Polizeifoto sind aber nur zwei Kratzer zu sehen, da die anderen Kratzern von der Meßlatte verdeckt werden!

Was mache ich jetzt nur? Mein Anwalt sagt nur, das Verfahren wird wohl eh eingestellt, man kann doch nicht wegen Anschuldigungen aus heißer Luft verurteilt werden, ich solle mich beruhigen und abwarten.

Ich mache mir trotzdem Sorgen. Und wie ist es, wenn der Anzeiger mich danach zivilrechtlich anklagt (er hat noch am Tag X meine Versicherung benachrichtigt, einen Tag danach hatte er schon einen Kostenvoranschlag geholt)? Wie soll ich mit meiner Versicherung umgehen? Kann ich die Polizei bitten, nochmal ein ordentliches Foto zu machen? Kann ich ein Gutachten beantragen? Oder muß ich zuerst abwarten, was die Staatanwaltschaft sagt?

Das Ganze ist nun 2 Monate her.

Danke!

fladen

By faraday (80.135.91.179) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 12:36:

Hast du für den Tag X -1 ein Alibi ? kannst du beweisen (mit zeu´gen usw) daß du nicht dort warst ? wenn ja, brauchst du dir keine sorgen zu machen ;-)

ps: das selbe sollte auch für dein auto gelten (hatt es jemand anderes gefahren ?). Ein gutachter wird dir im ernstfall sicherlich bestätigen das die kratzer beim "opfer" nicht von deinem auto kommen.

By fladen (80.129.171.54) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 13:42:

@faraday

Leider habe ich keine Zeugen - da ich von der Ermittlungen erst später erfahren habe (weil die Polizei während meiner Parkzeit da war, und ich nichts mitbekommen habe), konnte keiner genau sagen, ob mein Auto zum dem Zeitpunkt bei mir stand. Ich meine, wer kann nach 10 Tagen sagen, ganz definitiv sagen, ob ein Nachbarauto am Tag X um Uhrzeit Y da stand, wo es eigentlich zu der Uhrzeit immer steht?

Aber der Anzeiger hat auch keinen Zeugen....

Daher Aussage gegen Aussage....

Und mein Anwalt sagt, daß ein Gutachter zu teuer wäre, und keiner würde sowas bezahlen....

By blauer bmw (192.35.17.21) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 18:16:

@fladen

Dein Anwalt macht einen recht flauen Eindruck, nur abwarten könntest Du eigentlich auch alleine.

Für meine Begriffe hast Du die Frage von faraday nicht beantwortet. Wo war Dein Auto am Tag x-1? Du hat gesagt, ihr wart bei x-1 nicht am Unfallort.

By Matrix (217.81.172.78) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 18:17:

Sofern tatsächlich keine Lackproben entnommen worden ist, kann Dir die Sache doch gar nicht zur Last gelegt werden ohne Zeugen.

Eine Lackprobe beider Fahrzeuge ist jedoch wie ein "Fingerabdruck".

Die Versicherung auf jeden Fall informieren; nicht dass die auf einmal aufgrund der übereinstimmenden Beschädigungen zahlen. Manche Saachbearbeiter sind da sehr schnell.

Regulierungsverbot erteilen; das hilft meistens. Ist der Versicherer zwar nicht dran gebunden, aber im nachhinein kann man dann immer noch was in Sachen "positiver Vertragsverletzung" machen wegen evtl. Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.

By fladen (212.202.240.209) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 19:06:

blauer BMX:

am Tag X-1: ich war zu Hause und habe geschlafen (Ferien um 7 Uhr), das Auto stand vor der Haustür.

am Tag X: ich habe am "Unfallort" (15 Km entfernt von mir, City-Lage) am Nachmittag geparkt.

Es kommt mir alles etwas faul vor....

Der Versicherung habe ich schon vor 2 Monate geschrieben, daß ich nicht da war. Jetzt wo ich die Akte gesehen habe, weiß ich nicht mal wie die Schäden zusammen passen. Wenn der Anwalt nichts tut, soll ich mich selber wieder bei der Versicherung melden?

Es handelt sich um Parklücken an der rechten Straßenseite, wo man schräg-quer parkt. Ich soll links neben ihm gestanden haben und beim Ausparken mit meiner hinteren rechten Ecke seine Seite gerammt haben.

Ist so was überhaupt technisch möglich?

By faraday (80.135.91.179) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 20:04:

@ fladen

Um jemanden wg. Fahrerflucht anzeigen zu können, muss man auch den Fahrer eindeutig identifizieren ! Nicht immer ist der Halter auch der Fahrer, auch wenn am Halter Fahrzeug schäden sind, heißt es noch lange nicht das du gefahren bist.Gibt es keine Zeugen und wird trotzdem von einem Gutachter festgestellt daß dein wagen an dem anderen einen schaden verursacht hat, haben die aber immer noch keinen Täter. Ob in diesem Fall für den entsandenen Schaden eine Halterhaftung o.ä. eintritt weiß ich nicht.

Bleibe auf deinem Standpunkt daß du und dein wagen es nicht waren und basta ! soll der typ der dich doch vor gericht zehren, den gutachter wird er bezahlen müssen wenn du gewinnst ! auch entstandene kosten usw. wird er übernehmen müssen.

sprech auf jedenfall mit deiner versicherung, nicht das die schon gezahlt haben und du hochgestuft wurdest.
merkwürdig daß sich das alles schon so lange hinzieht.

wurde das verfahren vielleicht eingestellt ?

wann hast du das letzte mal von denen was gehört ?

gruss,

fara

By faraday (80.135.91.179) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 20:07:

fladen : Ich soll links neben ihm gestanden haben und beim Ausparken mit meiner hinteren rechten Ecke seine Seite gerammt haben.


wenn du beim ausparken ihn gerammt haben solltest (wo ? mittig oder eher hinten) und der schaden aber eher mittig liegt (zb. b-säule) kannst du es wohl eher schlecht gewesen sein. hier hilft aufjedenfall ein guter gutachter

By fladen (212.202.240.209) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 20:15:

Faraday:

Der "Unfall" war Mitte März. Eine Woche später wurde ich von der Versicherung angeschrieben. Da ich mir keinen Unfall bewußt war, habe ich bei der Versicherung angerufen. Die hat mir dann das Polizeiaktenzeichen gegeben, ich sollte mich da informieren. Also habe ich bei der Polizei angerufen, und die haben mich dann kurz darüber informiert.

Ich habe dann die Vorladung bekommen. Draufhin war ich beim Anwalt, denn ich wollte aussagen aber wie sollte ich zur Sache äußern, wenn ich darüber nichts geanues weiß?

Der Anwalt sagte, ich solle nicht zur Anhörung hin und wollte zuerst die Akte einfordern.

Die Akte kam 2 Monate später (letzte Woche). Ers dort erfuhr ich, daß es kein Gutachten gemacht wurde (mein Gegner hatte meiner versicherung gesagt, daß Lackspuren gesichert wurde).

Jetzt sagt der Anwalt, ich solle noch einen Monat warten, dann wisse man ob man angeklagt wirde oder das Verfahren eingestellt wird.

Erst dann könne man was machen. Ich kriege nicht mal einen persönlichn Termin beim Anwalt!

Kann ich noch was machen?

By fladen (212.202.240.209) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 20:19:

Faraday: bei ihm sind die Kratzer am hinteren Rad.

Bei mir am rechten Ecke an der Stoßstange. Ih weiß nicht, wo meine kratzer herkommen - das Auto ist älter, und ich gucke nicht nach jedem Supermarktbesuch genau hin.... Auf jeden Fall habe ich die Kratzer nicht gemacht....

Beide Fahrzeuge sind fast gleich lang.

By faraday (80.135.91.179) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 21:32:

ich gehe davon aus daß man so "tief" in der parklücke nicht stehen kann um das danebenstehende fahrzeug beim rücksetzen mit der ecke die reifenzone zu treffen (wo?reifen oder blech?). da müßte ja man nen smart oderso haben. ist ja auch egal, beim gutachten gehts erstmal nur um lack bzw plastikspuren und art und höhe des schadens. das dürfte aber einleuchten oder ;-) ?

Zum Anwalt: ich würde dir raten dem anwalt das mandat zu entziehen und mit der akte zu nem spezialisierten verkehrsanwalt gehen, falls der nicht spurtet. aus der akte müßte eigentlich raushervorgehen ob das ganze dem staatsanwalt übergeben wurde oder nicht.

Ers dort erfuhr ich, daß es kein Gutachten gemacht wurde (mein Gegner hatte meiner versicherung gesagt, daß Lackspuren gesichert wurde)

das gibs ja nicht ! da will dich wohl jemand schwer verarschen. zum gutachten gehört selbstverständlich auch eine begutachtung von deinem auto.

ich vermute das er eine gutachten des schadens gemacht hat und so vielleicht die kohle kassieren will.
frag auf jedenfall bei deiner vers wg evtl. zahlungen nach !

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:05:

@fladen: Daher Aussage gegen Aussage....
mach dich doch erst mal kundig, bevor du hier so nem mist ankommst!

ansonsten such dir bitte einen fähigen anwalt! der hier will geld verdienen ohne was zu machen und/oder ahnung zu haben!

Und mein Anwalt sagt, daß ein Gutachter zu teuer wäre, und keiner würde sowas bezahlen....
auch falsch!
biete es dem gericht an. wenn sie verurteilen wollen, dann nur über gutachten!

@matrix: Eine Lackprobe beider Fahrzeuge ist jedoch wie ein "Fingerabdruck".
ja aber nur bei lacksplittern!
also nur wenn alle schichten vorhanden sind.
und auch dann wirs meistens nicht gemacht.
(meist nur schwere unfälle, schwerer personenschaden, sehr hoher sachschaden etc.)

By fladen (80.129.177.222) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 18:05:

@farendil

Ich bin zum ersten Mal mit so einer sache konfrontiert und das nicht mal selbst veschuldet...

Ich habe den Eindruck, daß ihr hier fitter seid, als die Rechtsprofis (mein Anwalt ist mir vom Anwaltverein empfohlen worden)....

Ich wede mal schauen, ob ich nicht den Anwalt wechseln kann....

Dankle für Eure Hilfe.

By fladen (80.129.177.222) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 18:05:

@farendil

Ich bin zum ersten Mal mit so einer sache konfrontiert und das nicht mal selbst veschuldet...

Ich habe den Eindruck, daß ihr hier fitter seid, als die Rechtsprofis (mein Anwalt ist mir vom Anwaltverein empfohlen worden)....

Ich wede mal schauen, ob ich nicht den Anwalt wechseln kann....

Dankle für Eure Hilfe.

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 18:42:

@fladen: ein tipp: wenn du nicht irgendwoher einen guten anwalt bekommst (freunde, verwandte, forum etc.) dann versuchs mal so.

nimm eine größere kanzleich, die verkehrsstrafsachen oder mindestens verkehsrecht und strafrecht im hauptaufgabenbereich hat.
sag dort, was dein problem ist und du wirst höchstwahrscheinlich zum wenigstens besten anwalt dieser kanzlei in deiner angelegenheit geschickt...

By faraday (217.81.225.6) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:22:

ergänzung zu farendil:

je größer kanzlei destso besser der service ! ich bin kunde bei einer Kanzlei mit ca 15 juristen, min 2 davon sind auf verkehrsrecht spezialisiert. und wenn man rechtsschutzversichert ist, kannst ja egal sein od die 20 % teurer sind als der Dorf-Anwalt um die Ecke ;-)

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:34:

@faraday: kannst ja egal sein od die 20 % teurer sind als der Dorf-Anwalt um die Ecke
falsch! die rechtsschutz zahlt nur einen ebstimmten satz nach brago!
entweder der anwalt arbeitet für das geld oder er macht (evtl zusätzlich) eine honorarvereinbaarung.

richtig gute UND renomierte anwälte stehen für das geld von der rechtsschutz gar nicht erst auf.

By faraday (217.225.210.51) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 20:10:

echt ? wieder was gelernt .

By fladen (212.202.240.209) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 22:01:

Ich glaub es nicht.

Habe mit der Versicherung telefonert. Die haben noch nicht bezahlt aber:

"Mit sowas kommt man regelmäßig durch. Ein Gutachten ist teuerer als die Schäden. So lang können wir nicht warten bis das Strafverfahren eingestellt wird...."

Na, wo war das mit der Versicherung drückt immer... Wo war das mit die Versicherung und die Hinhaltetaktik?

Nach der Schilderung von meinem "Gegner" stand er eh im Parkverbot, und sen Heck hat Vorschäden.... Und das soll nicht mal relevant sein.

By Matrix (80.128.185.136) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 22:19:

sh. mein Beitrag:

Regulierungsverbot erteilen, per Telefax an die Geschäftsleitung. So wie Du die Sache schilderst, kann und darf Deine Versicherung nicht regulieren.

Und wenn Sie tatsächlich doch zahlen, Vorstandsbeschwerde. Schaden muss freigestellt werden. Ansonsten gehst Du zum Anwalt wegen einer Deckungsklage (positive Vertragsverletzung).

By fladen (217.227.10.121) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 14:53:

@matrix

Eine ganz dumme Frage: wie geht eine Vorstandsbeschwerde? Wohin schicke ich die Beschwerde?

Danke.....

By Matrix (80.128.189.205) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 20:01:

Direktionsitz der Versicherung (meistens am Fußende eines Briefes) ermitteln. Dort sind auch die Herren Vorstände erwähnt. Im Betreff "Vorstandsbeschwerde". Und dann einen freundlichen offensiven Brief formulieren. Natürlich werden Dir die Herren Vorstände nicht direkt antworten. Wird jedoch so behandelt als ob.

Dann wird "Deine" Akte nicht mehr in der Masse untergehen.

Viel Erfolg

By fladen (212.202.229.126) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 16:01:

Zwischenbericht....

Hallo,

Die Haftpflichtversicherung will nun doch einen Sachverständigen einschalten (Gegenüberstellung).

Ich soll meine Tel. Nummer und Termine durchgeben, so daß der Sachverständiger bei mir melden kann.

Kann ich ihm dann auch sagen, worauf er achten soll, oder macht er sowas ohne jegliche Information? Kann ich z.B. verlangen, daß er sich die "Unfallstelle" anguckt oder die Gegenüberstellung gar dort macht (wegen Pfosten, Bordstein usw.)?

By farendil (217.85.233.231) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 16:10:

@fladen: ist doch o.k. verlangen kannst du nichts, aber mit höflichen bitten geht vieles.

die gegenüberstellung vor ort läßt sich doch leicht arrangieren - du hast eben nur zeit, wenn du dort bist.

By Matrix (80.128.188.92) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 20:28:

Solange Du nichts zu verbergen hast, alles das machen, was der SV verlangt. I.d.R. wird die Gegenüberstellung am Unfallort durchgeführt.

Lass Dich beim Zusammentreffen auf keine grossen Diskussionen mit dem Anspruchsteller ein. Bringt überhaupt nichts und hilft niemanden weiter.

By fladen (212.202.240.209) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 16:46:

@farendil und matrix

Danke für die Infos und Tipps!

Ich werde dann ganz freundlich fragen, ob wir die Gegenüberstellung vor Ort machen könnten.... Aber wie geht denn sowas eigentlich? Muß man die Parklücke irgendwie "sperren"?

Naja, ich hoffe mal, daß der Sachverständige neutral ist.... Und daß der Anspruchsteller einigermaßen ordentlich benimmt....

Gruß

By Reimar (195.127.201.98) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 14:50:

@fladen
kannst dir ja mal zur Belustigung meine Erfahrungen durchlesen.
Viele Grüße von der Küste

By fladen (212.202.240.209) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 21:18:

Hallo,

Eine Frage (besonders an matrix?):

Wenn ein Anspruchsteller der gegnerische Versicherung eine Schadenmeldung macht, was muß er alles angeben, und wie läuft sowas?

Wenn er die Meldung telefonisch macht, kriegt er einen Fragebogen zum Schaden hingeschickt, den er ausfüllen muß? Was wird da alles abgefragt? Und kann ich als Versicherungsnehmer eine Kopie des Bogens evtl. von meiner Versicherung bekommen?

Kokret geht es mir darum:

-daß die Versicherung sagt, daß er behauptet hätte, daß es Beweisfotos von der Polizei gibt (Fotos von Kratzerstellen an beiden Fahrzeugen, die aber nicht am Unfalltag gemacht wurden)

-daß er behauptet hätte, daß es Lackprobe gibt (gibt es nicht)

-daß an seiner Stoßstange, was er von meiner Versicherung neu lackiert haben will, mindestens 2 andere Vorschäden (Kratzer) gibt. Hätte er die Vorschäden melden müssen?

Danke...

P.S.: Mit der Versicherung ist es noch schwierig: die Versicehrung meint, da wäre eine Gegenüberstellung veranlaßt, der Sachverständiger sagt, er hätte nur den Auftrag bekommen, mein Auto zu besichtigen....

By farendil (217.85.229.254) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 03:19:

@fladen:
was muß er alles angeben
normalerweise die eigenen daten, die am unfall beteiligten fahrzeuge, die fahrer, etc.
die versicherung fragt, er antwortet.

Wenn er die Meldung telefonisch macht, kriegt er einen Fragebogen zum Schaden hingeschickt, den er ausfüllen muß?
kommt darauf an. mittlerweile verzichten viele verscherungen bei eindeutigen sachlagen auf schriftliche äußerungen.

daß es Beweisfotos von der Polizei gibt
das kann ein anwalt anchprüfen, der die akte anfordert.

Hätte er die Vorschäden melden müssen?
wenns ein gutachten gibt, so kann er auf dieses verweisen. der gutachter kann sicherer entscheiden, was vorschäden sind (die einen abzug neu für alt rechtfertigen) und wa snormale gebrauchsspuren...

By Matrix (80.128.173.27) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 20:41:

Kopie vom Fragebogen kann angefordert werden.

Anspruchsteller kann hinsichtlich Vorschäden auf das Gutachten verweisen. Wenn dies jedoch nicht richtig ist, kann ihm nach der Rechtsprechung JEGLICHER Schadenersatz verwehrt werden. Sofern Kratzer an der besagten Stelle vorhanden waren, liegt eine überholende Kausalität vor, d.h. die Stoßstange hätte sowieso lackiert werden müssen, was bedeutet, dass kein Schadenersatzanspruch besteht.

Sofern tatsächlich kein Auftrag zur Gegenüberstellung vorliegt, die Versicherung nochmals telefonisch informieren. Hier passieren leider gottes immer Mißgeschicke seitens der Sachbearbeiter (diese drücken sich nicht richtig aus bei der Auftragsvergabe).

Ansonsten den Weisungen der Versicherung bzw. des Sachverständigen folgen. Dann bist Du Deiner Aufklärungspflicht nachgegangen und musst Dich somit erstmal abwarten verhalten.

Vor einer etwaigen Regulierung würde ich mir jedoch den Bericht des Sachverständigen zur Prüfung zusenden lassen. Die Übersendung erfolgt in der Regel nur auf Anforderung.

Hast Du bereits Regulierungsverbot erteilt ?

Viele Grüsse
Matrxi

By fladen (212.202.240.209) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 21:59:

Hallo matrix,

Heute habe ich nochmal mit der Versicherung gesprochen. Das scheint tatsächlich ein Irrtum gewesen zu sein - es wird eine Gegenüberstellung gemacht. Die Gegenseite wurde schon angeschrieben wegen Termin, nur gibt es noch keine Antwort....

Und ich weiß auch, warum die Versicherung erst geneigt war zu zahlen - der Anspruchsteller hat von Beginn an einen Anwalt gehabt...

Es gibt ja noch kein Gutachten, lediglich einen Kostenvoranschlag, und da steht schwarz auf weiß, daß dieser kein Gutachten ist.

Werde mal versuchen, an den Fragebogen und den Bericht des Sachverständigen (wenn dieser vorliegt) ran zu kommen.

Ich hoffe bloß, daß der Typ seinen Schaden nicht reparieren läßt, bevor der Sachverständige da war...

Habe auch mal wegen neues Anwaltes rumgeguckt.
Danke erstmal ganz herzlich für die Hilfe.

By Matrix (80.128.173.27) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 22:24:

Sofern der Versicherung tatsächlich nur ein Kostenvoranschlag vorliegt, muss diese v o r Durchführung der Begutachtung durch den Sachverständigen klipp und klar nach Vor- bzw. Altschäden fragen (auch das wird oft von den Sachbearbeitern vergessen bzw. es wird nicht daran gedacht). Von selber offenbart sich der Geschädigte über seinen Anwalt sicherlich nicht.

By fladen (217.237.184.130) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 18:21:

Habe einen neuen Anwalt - der macht mir einen viel besseren Eindruck :-)

Hoffentlich bewegt sich jetzt was...

Danke erstmal


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